Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Liebenau wird für die Sanierung der Sporthalle Pennigsehl eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte für den Primarbereich und einer Hälfte der Hälfte für den Sekundarbereich I der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 37.095 €, als Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 

 


KAR’in Dehmel ergänzt, dass die Sporthalle Pennigsehl aufgrund ihrer Größe als Sporthalle mit 2 Sportübungseinheiten anzusehen ist.

 

Nach dem Schulentwicklungsplan 2005/2019 ist für den Schulsport in Pennigsehl und Umgebung langfristig allerdings nur 1 Sportübungseinheit erforderlich. Daher können die entstehenden Kosten nur zur Hälfte als schulisch notwendig anerkannt werden. Von diesen hälftigen Kosten kann eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Schulsport der Sekundarbereiche von 50 % und den Schulsport der Primarbereiche von 33,3 % erfolgen. Die Zuwendung kann in 2008 ausgezahlt werden.

 

KTA Brunschön  möchte wissen, welche Bestandteile die energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude beinhalten würden.

 

KAR’in Dehmel antwortet, das zusätzlich die Lüftungsanlage saniert und Maßnahmen an den Außenwänden und der Außentür vorgenommen werden sollen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung