Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Konditionen für einen Anschluss der Liegenschaften an das geplante Nahwärmenetz der Bioenergie zu verhandeln und den Anschluss im Jahr 2008 zu wirtschaftlich wettbewerbsgerechten Bedingungen vorzubereiten.

 

 


Vors KTA Waering führt aus, dass nach langer Vorbereitungszeit über die Projektanalyse nunmehr mit dem vorliegenden Angebot der Bioenergie erste konkretere Zahlen vorliegen. Allerdings ergeben sich weitere klärungsbedürftige Fragen, die durch die Vorlage nicht beantwortet werden. Er bittet zunächst jedoch um Erläuterung durch die Verwaltung.

KAR Stankewitz stellt das Angebot der Bioenergie in den Grundzügen vor. Dabei ist herauszustellen, dass für die Bioenergie einige für die Angebotskonditionen entscheidungsrelevante Faktoren (wie z. B. den Zukauf der für die Spitzenlast benötigten Gasmengen) noch nicht abschließend kalkulierbar sein dürften, so dass das Angebot nicht als unveränderbar einzustufen ist. Seitens der Bioenergie wurde nicht nur hinsichtlich der Laufzeit Gesprächsbereitschaft bekundet. Auch für die Preisgleitklausel oder die Bezugsgröße wurde Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Ebenso dürfte davon auszugehen sein, dass der bisherige Versorger ein Angebot mit verbesserten Konditionen für die Fortführung des Gasbezuges vorlegen wird. Für die ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum Vergleich zwischen der herkömmlichen Gasversorgung und der über die Bioenergie möglichen Nahwärmeversorgung wurden nachfolgende Faktoren berücksichtigt:

Die Bioenergie bietet für die Nahwärmeversorgung zunächst eine zweijährige, ggf. auch vierjährige Preisbindung. Nach deren Ablauf ist über die Preisgleitklausel eine Anpassung auf den Gaspreis 2007 vorgesehen, so dass sich ab dann die Preissteigerungen vergleichbar entwickeln werden, da der Gaspreis der bezugsindex ist. Die Preisbindung bietet somit nur einen kurzfristigen temporären Vorteil.

Bei der Nahwärmeversorgung handelt es sich um eine Vollversorgung, die die Vorhaltung eigener dezentraler Anlagen entbehrlich macht. Auf diese Weise können die Investitionskosten für die Heizungsanlage, die beim Gymnasium Stolzenau bei über 100.000 € und bei der Förderschule voraussichtlich über 50.000 € liegen werden, eingespart werden. Bei wirtschaftlichen Vergleichen wären diese über den zu erwartenden Zeitraum von 20 Jahren angemessen zu verzinsen.

Zusätzlich setzte das Entfallen eigener Heizungsanlagen neben der Ersparnis für die Wartungsverträge die bislang für die Betreuung der Anlagen eingesetzten Personalanteile, die allerdings noch nicht quantifiziert wurden frei. Zumindest die ersparten Wartungskosten von derzeit 1.500 € und rd. 440 € jährlich wären für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die gesamte Laufzeit angemessen zu verzinsen.

Gleiches gilt für die bei Betrieb eigener Anlagen anfallender Kosten für Verschleiß und Austauschteile, die allerdings nicht verlässlich quantifizierbar sind, sondern lediglich geschätzt werden können.

Ggf. noch zu vereinbaren wären die Ablöse für den (an die Bioenergie bzw. den Netzbetreiber) zu überlassenden Heizkessel (für die Spitzenlast) sowie die Regelungen für die Nutzung des Heizungsraumes im Gymnasium durch den Netzbetreiber. Hier handelt es sich um einmalige Ablösen.

Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Wärmegestehungskosten ist auch zu berücksichtigen, dass die Bezugspreise von Gas und Wärme nicht ohne weiteres verglichen werden können. Hierzu sind die sog. Jahresnutzungsgrade – nicht zu verwechseln mit den feuerungstechnischen Wirkungsgraden – zu berücksichtigen. Der Jahresnutzungsgrad gibt an, welcher Wärmeanteil des über ein Jahr hinweg eingesetzten Brennstoffs tatsächlich ins Heiznetz gelangt und somit zur Gebäudeerwärmung genutzt wird (tatsächliche Energieausnutzung). Es ist davon auszugehen, dass der für die über die Nahwärmeversorgung gelieferte Wärme bei 100% liegt.

Bei den derzeit eingesetzten Heizkesseln ist nach allgemeinen Informationen von einem Jahresnutzungsgrad von 85% bis 90 % auszugehen. Das hieße, dass für einen Variantenvergleich bei einer Versorgung mit derzeit durchschnittlich jährlich 900.000 KW/h und 300.000 KW/h Gas von einer Wärmeversorgung mit durchschnittlich 765.000 KW/h bis 810.000 KW/h Wärme und 255.000 KW/h bis 270.000 KW/h Wärme auszugehen ist. Der Wärmebezugspreis wäre insofern um den sich aus dem Jahresnutzungsgrad der Gasversorgung ergebenden Faktor zu relativieren, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Abschließend bleibt für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung noch der sich aus der Verwendung regenerativer Energien ergebende „ideelle“ Wert im Sinne der Umsetzung erklärter Zielsetzungen zu bewerten. Mittelfristig wird ohnehin zu erwarten sein, dass zumindest stufenweise Forderungen an die Eigentümer öffentlicher Gebäude zur Verwendung regenerativer Energien herangetragen werden. Diesbezüglich ist eine Quantifizierung nicht möglich, da es an Näherungswerten und Empfehlungen mangelt.

Auch ohne die noch nicht quantifizierten Faktoren ergibt sich bereits durch den Vergleich der Investitionskosten, Wartungskosten und der um die Jahresnutzungsgrade relativierten Bezugskosten eine annähernde Vergleichbarkeit der Versorgungsvarianten mit leichten Vorteilen für die Nahwärmeversorgung.

KTA Hille möchte wissen, warum für die Nahwärmeversorgung auf den Gaspreisindex als Bezugsgröße abgestellt wird, welche Auswirkungen die noch ausstehende Genehmigung nach dem Eneuerbare-Energien-Gesetz haben wird und wie die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. KAR Stankewitz führt aus, dass für die Biogasanlage eine Genehmigung nach BImSchG erforderlich ist, die noch zu beantragen ist. Die Bioenergie hat für die Preiskalkulation die Vergütung aus dem noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des Gesetzes für Eneuerbare Energien zu Grunde gelegt. Die Bioenergie bietet eine Wärmevollversorgung an. Eine 100% ige Versorgungssicherheit im Sinne einer Garantie für einen dauerhaften Betrieb bzw. einen Insolvenzausschluss o. ä. kann ein privater Versorger nicht bieten. Nach Angabe der Bioenergie wird aufgrund der Fremdfinanzierung seitens der Kreditgeber zur Absicherung gegen störungs- oder wartungsbedingte temporäre Ausfälle der Abschluss einer Versicherung o. ä. mit der Zielsetzung, die Versorgung über mobile Geräte zu gewährleisten, gefordert werden.

Vors KTA Waering führt aus, dass der Einsatz regenerativer Energien grundsätzlich begrüßt und gewünscht wird; dies kann allerdings nur zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen erfolgen. Im Vergleich zu einem ihm bekannten Versorgungsvertrag im Uchter Raum erscheint ihm der angebotene Wärmelieferpreis von 5,5 ct erhöht. Die Kopplung der Preisgleitklausel an den Gaspreisindex erschließt sich nicht. Hier sollten andere Bezugsgrößen gewählt werden, zumal mit der Wärmelieferung eine Abkehr von der herkömmlichen Versorgung mit fossilen Energien angestrebt werde.

Auf Nachfrage von KTA Sanftleben führt Landrat Eggers aus, dass eine Beteiligung an der Nahwärmeversorgungsgesellschaft aus organisatorischen Gründen aus Sicht der Verwaltung für den Landkreis Nienburg/Weser nicht in Betracht gezogen werden sollte, um die klare Trennung vom Unternehmen zu gewährleisten zu können. Die Beteiligung an einem Unternehmen sind mit der angespannten, finanziellen Situation sowie den Bemühungen, den Personalbestand reduzieren zu können, kaum in Einklang zu bringen.

KTA Bösselmann betrachtet die in den Angeboten enthaltenen Baukostenzuschüsse unabhängig von deren endgültiger Höhe als kritisch, da dies ein Finanzierungsbeitrag für das private Betriebsnetz sei. Der angebotene Bezugspreis von mehr als 5 ct stuft er als unerwartet hoch ein; hier hätte er aufgrund der Vergütung der eingespeisten elektrischen Energie sowie der zusätzlichen Bonitierung der genutzten Wärme günstigere Konditionen erwartet, zumal der bereits angesprochene Vertrag ja auch günstigere Bezugspreise möglich erscheinen lasse.

Landrat Eggers stellt klar, dass der zum Vergleich angesprochene Vertrag lediglich die Grundversorgung regele, wobei die Spitzenlastversorgung weiterhin beim Kunden verbleibe, während das Angebot der Bioenergie auf die Wärmevollversorgung ausgerichtet ist. Es ist zu erwarten gewesen, dass hierfür höhere Bezugskosten gefordert werden würden. Der im Angebot berücksichtigte Baukostenzuschuss ist auf das letzte Abstimmungsgespräch und einen Vorschlag der Verwaltung zurückzuführen. Verwaltungsseitig ist ein Baukostenzuschuss als sinnvolle Alternative zumindest in die Überlegungen und  Beratungen einzustellen, soweit hierdurch ggf. die Finanzierung des Projektes erleichtert und schlussendlich auch der Bezugspreis moderater gestaltet werden kann. KAR Stankewitz ergänzt, dass die Baukostenzuschüsse deutlich unter den Investitionskosten für die eigenen Heizungsanlagen liegen. Der Baukostenzuschuss führt zu keinen weiteren Folge- und Wartungskosten; die zu erwartende Lebensdauer der damit zu errichtenden zentralen Netzanlagen liegt deutlich über den „Lebenserwartungen“ dezentraler Heizungsanlagen, deren Erneuerung nach rund 25 Jahren erneut anstehe und damit auch vorhersehbar eine Wiederholung einmal getätigter Investitionen in absehbaren Intervallen vorhersehbar mache.

KTA Sanftleben betrachtet die Möglichkeit zur Nahwärmeversorgung als gute Gelegenheit und spricht sich dafür aus, weiter zu verhandeln.

KTA Hegenberg ergänzt, dass die Beschlussvorlage zunächst noch nicht auf eine abschließende Beschlussfassung, sondern lediglich auf die Fortführung der Verhandlungen ausgerichtet ist. Die Diskussion über die Angemessenheit des Bezugspreises sowie der Baukostenzuschüsse sollte erst nach weiterer Verhandlungen zum Abschluss geführt werden.

Wegen der grundsätzlichen Vorbehalte gegen die Baukostenzuschüsse schlägt KTA Reinke vor, den Beschlussvorschlag zu modifizieren und die „zustimmende Kenntnisnahme“ in wertungsfreie „Kenntnisnahme“ zu ändern.

Vors KTA Waering bittet um Abstimmung für nachstehend aufgeführten geänderten Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Konditionen für einen Anschluss der Liegenschaften an das geplante Nahwärmenetz der Bioenergie zu verhandeln und den Anschluss im Jahr 2008 zu wirtschaftlich wettbewerbsgerechten Bedingungen vorzubereiten.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung