Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Dem Antrag der Stadt Nienburg/Weser auf die Bezuschussung zum Kauf eines Hubrettungsfahrzeuges wird zugestimmt. Der Zuschuss beträgt 20 % des Anschaffungspreises, maximal 136.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung zu klären.


EKR Klein erläutert, dass die Drehleiter der Stadt Nienburg/Weser nunmehr 25 Jahre alt ist. Inzwischen seien technische Mängel aufgetreten, die eine Reparatur unwirtschaftlich erscheinen lassen. Die Kosten für die Neubeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges bewegen sich lt. Angaben der Stadt Nienburg/Weser in einer Größenordnung um 680.000 €. Die Stadt Nienburg/Weser hat beim Landkreis einen Zuschuss beantragt, die Höhe aber nicht beziffert. Der Antrag wurde damit begründet, dass in den Jahren 2003 bis heute etwa 50 % der Drehleitereinsätze im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser stattfanden. Ergänzend wurde bemerkt, dass sich der Landkreis seinerzeit an der Finanzierung der jetzigen Drehleiter beteiligt habe. EKR Klein verdeutlicht, dass die Verwaltung dem Antrag nicht positiv gegenüberstehe. Zum damaligen Zeitpunkt habe eine andere Regelung zur Verteilung der Feuerschutzsteuer bestanden, nämlich die sog. Festbetragsfinanzierung. Die Lage war also eine andere als heute. Seit 1991 werde die Feuerschutzsteuer schlüsselmäßig nach einem Modus verteilt, der die Größe und die Ausstattung der Feuerwehren sowie die Anzahl der Ortswehren in den Kommunen berücksichtigt. Das einzige Korrektiv sind die sog. Sonderprogramme, denen alle Kommunen zustimmen müssen. Eine Bezuschussung der Drehleiter haben die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass man sich auf eine schlüsselmäßige Verteilung der Feuerschutzsteuer geeinigt habe. Dieser Standpunkt sei jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Einer Umstimmung der Hauptverwaltungsbeamten räumt EKR Klein geringe Chancen ein. Als Alternative bliebe noch eine Bezuschussung aus dem 20-prozentigen Anteil des Landkreises, der für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Landkreises bestimmt ist. Das hätte zur Folge, dass notwendige Investitionen für die Kreisfeuerwehr verschoben werden müssten. Eine letzte Möglichkeit wäre eine Bezuschussung aus Haushaltsmitteln des Landkreises. Sollte diese Variante zum Tragen kommen, sei es absehbar, dass weitere Anträge folgen würden. Zudem wäre das Verteilungssystem der Feuerschutzsteuer in Frage gestellt.

 

KTA Schlemermeyer berichtet, dass die Drehleiter vor zwei Wochen auf ihren technischen Zustand geprüft wurde. Ergebnis ist, dass die Leiter nur noch bedingt einsatzfähig ist. Der Korb dürfe nur noch mit 180 kg belastet werden. Ein Einsatz für den Rettungsdienst mit Patientenbergung scheide praktisch aus. Er sehe daher einen dringenden Handlungsbedarf, zumal die Genehmigung für den Einsatz der Drehleiter nur noch für ein Jahr besteht. Er weist darauf hin, dass die Stadt Nienburg/Weser 14 % des zu verteilenden Anteils der Feuerschutzsteuer bekommt, die Ortsfeuerwehren der Stadt Nienburg/Weser aber rund 50 % aller Brandeinsätze im Kreisgebiet abzuleisten haben. Auch der Rüstwagen und der Atemschutzcontainer seien bei nachbarschaftlichen Hilfeleistungen stark eingebunden. Er gibt auch zu bedenken, dass bei einem Abgang der Liebenauer Drehleiter, keine neue beschafft werden wird. Die CDU-Kreistagsfraktion habe einstimmig beschlossen, dass die Beschaffung der Nienburger Drehleiter mit 20 % aus der Feuerschutzsteuer bezuschusst werden soll. Sollte das nicht möglich sein, solle die Verwaltung beauftragt werden, mit den Hauptverwaltungsbeamten eine gemeinsame Lösung zu suchen.

 

KTA Hille vertritt die Auffassung, dass das Ansinnen des KTA Schlemermeyer zwar gut gemeint sei, man müsse sich allerdings fragen, ob eine derartige Bezuschussung auch sinnvoll ist. Seiner Meinung nach sollte der derzeitige Verteilungsschlüssel bei der Feuerschutzsteuer beibehalten werden. Die Stadt Nienburg habe bei der Raumordnung massive Vorteile gegenüber den ländlichen Gemeinden. Deshalb müsse sie auch Nachteile tragen, da andere Kommunen diese Vorteile nicht haben. Er spricht sich gegen eine Bezuschussung des Hubrettungsfahrzeugs aus.

 

KTA Munk schließt sich den Worten des KTA Schlemermeyer an. Seiner Meinung nach ist die Beschlussvorlage nicht aussagekräftig genug. Er habe sich weitere Informationen aus anderen Quellen beschaffen müssen. Er bedauert, dass die Hauptverwaltungsbeamten mit ihrer Ablehnung einer Bezuschussung aus der Feuerschutzsteuer ihren Stadt- und Gemeindebrandmeistern die erforderliche Unterstützung verweigern. Er verkenne nicht, dass die Stadt Nienburg die von KTA Hille aufgeführten Vorteile habe. Tatsache aber sei, dass die Drehleiter der Stadt Nienburg zwischen 2004 und 2007 unverhältnismäßig oft, nämlich zu 50 %, in den Nachbargemeinden eingesetzt wurde. Deshalb vertrete die SPD-Kreistagsfraktion die Auffassung, dass der Beschlussvorschlag lauten müsse, dem Antrag auf Bezuschussung zuzustimmen.

 

KTA Hille hält es für erforderlich, dass die SPD-Kreistagsfraktion dann auch sagen müsse, woher das Geld kommen solle. Er unterstreicht noch einmal, dass man überlegen müsse, ob die Raumordnung noch so in Ordnung sei. Nienburg habe z. B. erheblichen Vorrang vor Marklohe. Er halte es für grundlegend falsch, diese Vorteile nicht in die Meinungsbildung einzubeziehen.

 

KTA Munk erwidert, dass er darauf hingewiesen habe, die Feuerschutzsteuer anders zu splitten.

 

KTA Schröder-Bohm erinnert daran, dass nicht nur die Stadt Nienburg/Weser hohe Gebäude habe. Auch in anderen kreisangehörigen Kommunen gebe es Gebäude bei denen eine Drehleiter zum Einsatz kommen könnte und führt beispielhaft die Molkerei Frischli in Rehburg-Loccum an.

 

Für KTA Ewald sind die Ausführungen des KTA Hille nicht nachvollziehbar. Er betont, dass es bei der Bezuschussung einzig und allein um die Verantwortung der Kommunen gehe, die es zu übernehmen gelte. Die CDU-Kreistagsfraktion ist deshalb der Meinung, die Beschaffung aus der Feuerschutzsteuer zu bezuschussen. Dieses sei die sauberste Lösung. Er bedauert, dass sich auch die Feuerwehr nicht bei den Hauptverwaltungsbeamten habe durchsetzen können.

 

EKR Klein wäre dankbar, wenn dieses auch in die Kommunen hinein kommuniziert würde, um dann eine politische Diskussion in Gang zu setzen. Er ist überzeugt, dass die Hauptverwaltungsbeamten ihre Pflicht tun. Es bedarf der Wechselwirkung und der politischen Willensbildung vor Ort.

 

KTA Thielking weist darauf hin, dass der Landkreis Nienburg/Weser ein Flächenlandkreis ist. In vergleichbaren Landkreisen würden mehr Drehleitern vorgehalten als im Landkreis Nienburg/Weser. Seiner Meinung nach müssten die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Nienburg/Weser froh sein, so kostengünstig auf eine Drehleiter zugreifen zu können.

 

KBM Bleeke warnt davor, das Hubrettungsfahrzeug aus dem 20-prozentigen Feuerschutzsteuer-Anteil des Landkreises zu bezuschussen. Dann wären womöglich die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Landkreises gefährdet. Wenn 50 % der Einsätze der Nienburger Drehleiter im Kreisgebiet liegen, könne es nicht angehen, dass die Hauptverwaltungsbeamten sich einer Bezuschussung aus dem zu verteilenden Gemeindeanteil verweigern. Seiner Meinung nach müssten die Hauptverwaltungsbeamten einem Sonderprogramm zustimmen. Die Stadt Nienburg/Weser könne man bei der Beschaffung nicht alleine stehen lassen. Er weist in diesem Zusammenhang auf die verschiedenen Bezuschussungspraktiken anderer Landkreise hin.

 

Auch KTA Schlemermeyer betont noch einmal, dass die Hauptverwaltungsbeamten es sich reichlich einfach machen, indem sie eine Bezuschussung ablehnen. Auch wenn die übrigen kreisangehörigen Kommunen keine Drehleiter vorhalten müssen, sollte man sich den Brand der Kunststofffabrik in Estorf in Erinnerung rufen. Ohne den Einsatz der Nienburger Drehleiter hätten sich die Löscharbeiten äußerst schwierig gestaltet. Es sollte daher noch einmal an die Hauptverwaltungsbeamten appelliert werden, in sich zu gehen.

 

Vors. KTA Seidel fürchtet, dass sich eine Umstimmung der Hauptverwaltungsbeamten schwierig gestalten könnte. Er berichtet, dass sich der Hauptverwaltungsbeamte der Samtgemeinde Grafschaft Hoya an einen Einsatz im Jahr 2003 erinnert habe, bei dem neben der Nienburger Drehleiter auch die Drehleiter aus Verden im Einsatz war. Verden habe damals keine Rechnung geschickt. Nienburg habe eine Rechnung über 720,32 € geschickt. Er regt an, sich über eine neue Verteilungsform der Feuerschutzsteuer Gedanken zu machen.

 

EKR Klein weist darauf hin, dass ein Aufgreifen dieses Themas nicht konfliktfrei verlaufen wird.

 

Vors. KTA Seidel fasst das Ergebnis der Diskussion noch einmal zusammen: Die CDU/WG-Gruppe spricht sich für eine Bezuschussung des Hubrettungsfahrzeuges in Höhe von 20 % aus. Der Verwaltung obliegt es Finanzquellen zu erschließen. Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag im Wesentlichen. Der Vertreter der FDP spricht sich gegen eine Bezuschussung aus. Die Beschlussempfehlung lautet daher einstimmig wie folgt:

 

Dem Antrag der Stadt Nienburg/Weser auf die Bezuschussung zum Kauf eines Hubrettungsfahrzeuges wird zugestimmt. Der Zuschuss beträgt 20 % des Anschaffungspreises, maximal 136.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung zu klären.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung