Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Die Naturparkvereinbarung wird geändert beschlossen:

 

·         Der § 3 Abs. 4 wir wie folgt umformuliert: Die Städte und Gemeinden im Gebiet des Naturparks sind in geeigneter Form zu beteiligen, sofern ihre Belange berührt sind.

·         In der Präambel wird auf die Kernbereiche FFH und Natura 2000 hingewiesen.


KTA Warnecke äußert, dass der Naturpark noch nie Thema im Ausschuss sei. Er fragt wer der Vertreter des Landkreises im Naturparkausschuss sei.

BOR Pagels antwortet, dass er der Vertreter sei und erläutert, dass in der Vergangenheit wenige Aktivitäten in Form von neuen Projekten gewesen wären, vielmehr stand das Tagesgeschäft im Vordergrund.

KTA Brunschön weist auf den § 3 IV Satz 2 hin und teilt mit, dass dieser geändert werden sollte, in dem festgelegt wird, dass die Gemeinden und Städten zu beteiligen sind.

KTA Droste unterstützt diesen Vorschlag.

KTA Hille merkt an, dass bisher die Region die Kosten in Höhe von 70 % getragen hat und dies nun in der neuen Vereinbarung auf 50 % plus Geschäftsführer reduziert wurde.

Dr. Reye merkt an, dass die Umweltverbände befremdliche Veränderungen in der neuen Vereinbarung festgestellt haben. Die Kernbereiche FFH und Natura 2000 sowie die Vorrangigkeit der Naturentwicklung vor der Entwicklung anderer Nutzung seien nicht in der neuen Vereinbarung enthalten.

BOR Pagels erläutert, dass dies im öffentlich-rechtlichen Vertrag enthalten sei und man die hoheitlichen Aufgaben aus der neuen Vereinbarung raus genommen hätte.

Ltd. BauDir Boll erklärt, dass er diese Diskrepanzen nicht so wie Dr. Reye sieht, da Naturschutz keine Aufgabe des Naturparks sondern der Unteren Naturschutzbehörde sei.

KTA Warnecke möchte die Zweckvereinbarung in der nächsten Sitzung des Ausschusses besprechen.

Ltd. BauDir Boll merkt an, dass die Zweckvereinbarung im April durch den Kreistag beschlossen werden soll. Die Aspekte von Dr. Reye könnten in der Präambel berücksichtigt werden.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung