Sitzung: 07.04.2008 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2008/AfR/006
Die
Naturparkvereinbarung wird geändert beschlossen:
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Der § 3 Abs. 4
wir wie folgt umformuliert: Die Städte und Gemeinden im Gebiet des Naturparks
sind in geeigneter Form zu beteiligen, sofern ihre Belange berührt sind.
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In der Präambel
wird auf die Kernbereiche FFH und Natura 2000 hingewiesen.
KTA Warnecke äußert, dass der Naturpark noch nie
Thema im Ausschuss sei. Er fragt wer der Vertreter des Landkreises im Naturparkausschuss
sei.
BOR Pagels antwortet, dass er der Vertreter sei
und erläutert, dass in der Vergangenheit wenige Aktivitäten in Form von neuen
Projekten gewesen wären, vielmehr stand das Tagesgeschäft im Vordergrund.
KTA Brunschön weist auf den § 3 IV Satz 2 hin und
teilt mit, dass dieser geändert werden sollte, in dem festgelegt wird, dass die
KTA Droste unterstützt diesen Vorschlag.
KTA Hille merkt an, dass bisher die Region die
Kosten in Höhe von 70 % getragen hat und dies nun in der neuen Vereinbarung auf
50 % plus Geschäftsführer reduziert wurde.
Dr. Reye merkt an, dass die Umweltverbände
befremdliche Veränderungen in der neuen Vereinbarung festgestellt haben. Die
Kernbereiche FFH und Natura 2000 sowie die Vorrangigkeit der Naturentwicklung
vor der Entwicklung anderer Nutzung seien nicht in der neuen Vereinbarung
enthalten.
BOR Pagels erläutert, dass dies im
öffentlich-rechtlichen Vertrag enthalten sei und man die hoheitlichen Aufgaben
aus der neuen Vereinbarung raus genommen hätte.
Ltd. BauDir Boll erklärt, dass er diese Diskrepanzen nicht so wie Dr. Reye sieht, da Naturschutz keine Aufgabe des Naturparks sondern der Unteren Naturschutzbehörde sei.
KTA Warnecke möchte die Zweckvereinbarung in der nächsten Sitzung des Ausschusses besprechen.
Ltd. BauDir Boll merkt an, dass die Zweckvereinbarung im April durch den Kreistag beschlossen werden soll. Die Aspekte von Dr. Reye könnten in der Präambel berücksichtigt werden.