Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


Vors. KTA Waering erläutert einleitend, dass aufgrund der Informationsveranstaltung am 27.03.2008 eine Besichtigung bei einem heimischen Mobiliarhersteller stattgefunden hat, um die Anforderungsprofile und Auswahlmöglichkeiten abzuklären. Festzustellen ist, dass die für die Realisierung des Nutzungskonzeptes erforderlichen Anforderungen bei der Mobiliargestaltung in ansprechender Form und auch zu angemessenen Konditionen erreichbar sein dürften.

 

Frau Marquardt beschreibt die wesentlichen Grundzüge der bisher entwickelten Entwurfsplanung wie z. B. die räumliche Verbindung von Empore und Saal, Belüftung der Versammlungsstätte, auf den Amtshof führende Außentreppe etc. Sie erklärt, dass insbesondere der für die Baugenehmigung zu erfüllende Umfang der brandschutzrechtlichen Anforderungen in einem gemeinsamen Ortstermin mit der entscheidungszuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt
Nienburg/Weser abgestimmt wurde.

 

Auf Nachfrage von KTA Hille und KTA Andermann führt Frau Marquardt aus, dass die Anordnung und Gestaltung der Außentreppe bewusst in der Flucht des Gebäudes Richtung Amtshof geführt werden soll, um die Ansicht vom Schloßplatz auf das Amtshaus nicht zu verbauen. Durch die gewählte Anordnung und Ausrichtung der
Außentreppe werden Einstellplätze auf dem Amtshof nicht beeinträchtigt.

 

Frau Marquardt stellt dar, dass die in den vorangegangen Beratungen ermittelten Anforderungen für die Tische und Stühle (rollbare Klapptische und stapelbare Stühle) eine außerhalb des Kreistagssaales zu realisierende Abstellfläche von etwa 25 m² Größe erforderlich machen. Bereits in der Informationsveranstaltung war dargestellt worden, dass diese sich auch gestalterisch ansprechend im Foyer realisieren ließe. Vors. KTA Waering und KTA Brunschön erläutern, dass die in den vorbereitenden Fraktionssitzungen erfolgten Beratungen übereinstimmend die Zielsetzung erarbeitet wurde, das Foyer nicht zu verändern und stattdessen den benötigten Abstellraum an anderer Stelle zu realisieren, erforderlichenfalls auch durch Aufgabe der Büronutzung in einem ausreichend bemessenen Raum im 1. OG. KTA Hegenberg und KTA Kluhsmeier ergänzen, dass verwaltungsseitig die Unterbringung des für größere Veranstaltungen auszulagernden Mobiliars eine flexibel gestaltete Organisation gefunden werden müsse, um den Raumbedarf so gering als möglich zu halten. Denn nicht für alle Veranstaltungen müsse jeweils die Auslagerung des gesamten Mobiliars erfolgen. Die flexible Organisation sollte auch das vorübergehende Einstellen in an Veranstaltungstagen ungenutzten Büros einbeziehen.

 

Auf Nachfrage von KTA Hille erklärt Frau Marquardt, dass die Mobiliarhöhe (Höhe der Tisch- und Sitzflächen) grundsätzlich an den Normvorgaben ausgerichtet ist. Diese Höhe sind geringfügig veränderbar z. B. durch die Rollenhöhe (Durchmesser der Standrollen der Tischgestelle). KTA Reinke empfindet die Höhe der zur Bemusterung vorgestellten Klapptische als ausreichend und begrüßt die vorsorglich berücksichtigten Technikboxen zum Anschluss von Laptops etc.

 

Vors. KTA Waering stellt klar, dass die abschließende Festlegung der Anforderungen für das Mobiliar noch nicht zu erfolgen habe und dankt Frau Marquardt für die Vorstellung und die ergänzenden Erläuterungen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung