Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


KAR Stankewitz erläutert die Inhalte der zur Vorinformation und zum Austausch von Grundlagendaten unter Beteiligung von Staatlichem Baumanagement, Kreis- und Stadtverwaltung sowie E.ON Avacon erfolgten Vorgespräche und die vorgestellten ersten konzeptionellen Überlegungen der E.ON Avacon in Grundzügen.

 

Aufgrund des übereinstimmenden Interesse der beteiligten Verwaltungen an einer Wärmevollversorgung ergeben sich die für die Abgabe der von der E.ON Avacon erbetenen Absichtserklärung vorgeschlagenen Bedingungen und Anforderungen.

 

Die Stadt Nienburg/Weser hat für die bereits beschlossene Abgabe der Absichtserklärung vergleichbare Bedingungen und Anforderungen formuliert.

 

KTA Reinke erscheint die Trassenführung im dicht besiedelten Innenstadtbereich wegen der dort bereits befindlichen Leitungen und der vorhandenen Versiegelung sehr aufwändig. KAR Stankewitz erklärt, dass die mit sehr viel Aufwand verbundenen Ermittlungen u. a. für die eine wirtschaftliche Trassierung noch gar nicht durchgeführt wurden. Für die E.ON Avacon sei es nach ersten Darstellungen auch vorstellbar, die Trasse nicht nur im öffentlichen Grund, sondern in Teilbereichen auch von Gebäude zu Gebäude über die Grundstücke der Anschlussnehmer zu führen. Die aufwändigen Voruntersuchungen und Detaillierungen der Entwurfsplanungen sollen erst nach Abgabe der Absichtserklärungen erfolgen.

 

KTA Koch hinterfragt, inwieweit durch eine Wärmevollversorgung
über die E.ON Avacon Konkurrenz für die Stadtwerke Nienburg geschaffen wird.

 

KAR Stankewitz stellt klar, dass bereits im Vorgespräch seitens der E.ON Avacon betont wurde, die Stadtwerke zukünftig in die angestrebte Wärmeversorgung einbinden zu wollen, auch weil die Stadt Nienburg/Weser Wert darauf gelegt habe, Umsatzrückgänge bei den Stadtwerken auszuschließen. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Stadt Nienburg/Weser im Rahmen der Absichtserklärungen auch entsprechende Bedingungen zur Wahrung der Interessen der Stadtwerke berücksichtigt hat.

 

KTA Schröder begrüßt die angestrebte Wärmevollversorgung über Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung und befürwortet daher die vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

KTA Koch betont, dass Futterrohstoffe der Lebensmittelproduktion und nicht der Verwertung in Biogasanlagen zugeführt werden sollten.

 

KTA Brunschön wünscht, dass bei einer Beschlussfassung über eine Wärmevollsorgung über Biogasanlagen auch eine entsprechende Verbesserung der Umweltbilanz eine angemessene Berücksichtigung eingeräumt wird.

 

KAR Stankewitz erläutert, dass die vorgeschlagenen Bedingungen und Anforderungen für die Absichtserklärung zielgerichtet bereits auf den Einsatz von Biomasse oder die Verwendung anderer regenerativer ausgerichtet ist. Dies zielt auf die Verwendung aller verwertbarer Pflanzen, also auch die landwirtschaftlich nicht verwertbaren Pflanzen ab. Eine Verbesserung der Umweltbilanz, also die Reduzierung der CO²-Emissionen wird bereits über die Umstellung auf Kraft-Wärme-Kopplung erreicht. Deutlich stärkere Verbesserungen der Umweltbilanz lassen sich allerdings erst durch den Einsatz von Biomasse erreichen.

 

KTA Hille antwortend erläutert KAR Stankewitz, dass die Abgabe der Absichtserklärung keine rechtliche Verpflichtung auslöst, sondern lediglich das Interesse bekundet. Die Konditionen für eine Wärmevollsorgung müssen über die aufwändigen Grundlagenrecherchen und die darauf abzustellende Konkretisierung des Konzeptes durch E.ON Avacon zunächst erst ermittelt werden. Erst danach wird eine verbindliche Erklärung gegenüber der E.ON Avacon auf der Grundlage entsprechender Beschlussfassung der Kreistagsgremien erwartet.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung