Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs eine Verwaltungsvereinbarung mit den Städten Bückeburg, Hameln, Nienburg/Weser und Stadthagen sowie mit dem Landkreis Schaumburg und der Schaumburger Landschaft mit dem Ziel der Einrichtung der Stelle eines Kommunalarchäologen abzuschließen.

 


Ltd. BauDir Boll verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass die Städte Bückeburg und Nienburg sowie die Landkreise Schaumburg und Hameln-Pyrmont bereits positive Beschlüsse gefasst hätten.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung