Nachtrag: 24.09.2008

Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

wie Beschlussvorschlag

 


Herr Vespermann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Liebtrau erkundigt sich, welche Personalkosten für eine/n weitere/n Hilfeplaner/in entstehen würden. Herr Vespermann gibt die Kosten mit 40.000 bis 45.000 € an.

 

Herr von Wintzingerode berichtet über seine Arbeit. Schwerpunkt der Hilfeplanung sei es, die Bedürfnisse und Fähigkeiten der behinderten Menschen in den Vordergrund zu stellen. Er betont, dass nicht nur die behinderten Menschen in die Hilfeplanung einbezogen würden, sondern auch deren Helferumfeld. Wichtigster Punkt der Hilfeplanung sei die Zievereinbarung. Hierbei gelte es vor allem auch, Kriterien für die Überprüfung der Zielerreichung festzulegen.

 

Herr Brunschön äußert, dass nach nunmehr einem Jahr in ca. 30 v. H. der Fälle Hilfeplanung durchgeführt worden sei. Er fragt, ob die/der geplante neue Hilfeplaner/in nur die übrigen Fälle mit aufarbeiten solle. Irgendwann werde doch in allen Fällen Hilfeplanung durchgeführt worden sein. Oder solle die Hilfeplanung eine Dauereinrichtung werden?

 

Herr Klein antwortet, dass sich diese Aufgabe auch zukünftig stelle. Es sei mit steigenden Fallzahlen zu rechnen, was auch an den Zahlen des Haushalts abzulesen sei. Hier sei einer der seltenen Fälle gegeben, in denen man einen Steuerungsprozess durchführen könne mit dem Resultat einer win-win-Situation. Die betroffenen Menschen erhielten die passgenaue Hilfe, der Landkreis verbuche Einsparungen.

 

Herr Schröder ist der Meinung, die Arbeit von Herrn von Wintzingerode habe sich bewährt. Eine Befristung der neuen Stelle sei nicht zu befürworten. Die Maßnahmen in den Hilfeplänen seien schließlich befristet und erforderten laufend weitere Hilfeplanung.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung