Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Wie vorgeschlagen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert den Stand der Umsetzung und gibt einen Ausblick im Rahmen des Kooperationsprogrammes „Naturschutz – Förderkulisse im Landkreis Nienburg/Weser“.

 

Herr Brüning erkundigt sich, durch welche Institution die Festlegung der Entschädigungshöhe auf 10,23 Euro/Punkt/ha erfolgt.

 

KTA Andermann beantwortet die Frage dahingehend, dass die Landwirtschaftskammer diesen Wert vor mehreren Jahren festgelegt hat.

Darüber hinaus merkt KTA Andermann an, dass der erreichte Sättigungsgrad von 50% an KOOP-Nat-Vertragsflächen ein ausgezeichnetes Ergebnis für den Bereich der Steimbker Wiehbuschwiesen darstellt.

Ferner macht er deutlich, dass es sinnvoll und erstrebenswert wäre, die Bedingungen für die aktuell immer auf 5 Jahre abzuschließenden Verträge zu vereinfachen. Sollten sie vorher gekündigt werden, sind alle bereits erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Dieses ist für viele Bewirtschafter ein entscheidendes Kriterium, keinen Vertrag abzuschließen. Es sollte nochmals versucht werden, die Praxis beim Land zu hinterfragen. Sinnvoll wären kürzere Vertragslaufzeiten und das erhaltene Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen nicht wieder zurück gefordert werden können.

 

Ltd. Baudirektor Boll ergänzt hierzu, dass bedingt durch die Vorgaben des Landes für den Landkreis keine Einflussnahme besteht.

 

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Verwaltung nochmals be-          züglich der für sinnvoll erachteten Anpassungen gegenüber dem MU berichten sollte.

Gleichzeitig sollte die Politik ihre Möglichkeiten ausschöpfen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung