Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


 

BOR Wehr gibt zunächst eine Sachstandsmitteilung zum Planungsstand und Finanzierung von Maßnahmen an Gewässern im Landkreis Nienburg/Weser, insbesondere zur Umgestaltung von drei Sohlabstürzen an der Fulde und der Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplanes für den Langhorst-Kuhlengraben.

Hiernach ist für die Realisierung der Maßnahmen durch den UHLV „Meerbach u. Führse“, eine Zuwendung in Höhe von 2.000,- Euro, bzw. bezüglich des ULV „Große Aue“ als Träger eine Zuwendung in Höhe von 5.000,- Euro durch den Landkreis Nienburg/Weser vorgesehen.

 

KTA Andermann erkundigt sich, wie eine Förderung unter Beachtung der Gleichheitsgrundsätze (wer wird in welcher Höhe gefördert) erfolgt und nach welchen Kriterien eine unterschiedliche prozentuale Zuwendung vorgenommen wird.

Seiner Auffassung nach sollte die Verwaltung hierzu Richtsätze festlegen, welche eine Förderungshöhe nachvollziehbar machen.

 

BOR Wehr erläutert hierzu, dass aufgrund der Eigenleistungsanteile, welche die Verbände beispielsweise für Personalleistungen und Aufstellung der Bestandspläne aufbringen, eine gleichgestellte Zuwendungshöhe gewährleistet wird.

Darüber hinaus wird die Verwaltung künftig entsprechende Leitlinien erstellen und diese in der nächsten Sitzung vorstellen.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung