Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Wie vorgeschlagen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert zunächst die Umsetzung der Europäischen Richtlinien zu Flora-, Fauna-, Habitat- und Vogelschutzgebieten bezogen auf das FFH-Gebiet 093 „Rehburger Moor“. Das Gebiet ist derzeit nur unzureichend geschützt und auch zu wenig entwicklungsfähig.

Zur Sicherung des Gebietes ist die Ausweisung eines grenzübergreifenden Naturschutzgebietes mit einheitlicher Schutzgebietsverordnung erforderlich.

 

KTA Andermann merkt an, dass die Grenze des FFH-Gebietes keine klare Abgrenzung der Acker- und Grünlandflächen erkennen lässt. Seiner Auffassung nach sollte sich eine Abgrenzung an Bewirtschaftungs- und an Wegegrenzen orientieren.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen bestätigt, dass sich eine Grenzziehung an Wegen im Rahmen einer Schutzgebietsausweisung an deutlich im Gelände wahrnehmbaren Grenzen, z.B. entlang von Wegen, zu orientieren hat. Das bedeutet, dass die Grenzen des FFH-Gebietes im Detail im weiteren Verfahren zur NSG-Ausweisung anzupassen sind.

 

BOR Wehr ergänzt hierzu, dass die vorliegende zeichnerische Darstellung der jeweiligen Grenzen für den unvoreingenommenen Betrachter unter Umständen wenig sinnvoll erscheint, die Grenzverläufe in der Örtlichkeit jedoch sehr wohl strukturiert vorgenommen wurden. Gegebenenfalls wäre eine Besichtigung vor Ort sinnvoll.

 

Herr Göckeritz fragt an, wie viel genutzte Acker- und Grünlandflächen im FFH-Gebiet vorhanden sind.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert, dass die Flächengröße der Nutzflächen bisher nicht ermittelt wurden. Dieses wird im weiteren Verfahren durch den Landkreis Nienburg/Weser und der Region Hannover noch ermittelt.

 

KTA Ewald erkundigt sich, warum eine Beteiligung der betroffenen Flächeninhaber nicht erfolgt ist.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen führt hierzu aus, dass diese Information für den Fachausschuss zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfolgt. Zu den weiteren Schritten gehört zu gegebener Zeit auch eine öffentliche Information gegenüber den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten.

 

BOR Wehr ergänzt, dass auch das Landvolk und die Landwirtschaftskammer an dem erweiterten Arbeitskreis mitwirken sollen.

 

KTA Dr. Lompe merkt an, dass nicht nachvollziehbar ist, warum die Flächengrößen seitens der Verwaltung nicht beziffert werden können.

 

 

 

Dipl.-Ing. Gänsslen erklärt, dass bisher lediglich ein Arbeitskreis-Treffen stattgefunden hat und im übrigen in dieser Sitzung lediglich die Möglichkeit der frühzeitigen Information genutzt werden sollte.

 

KTA Bösselmann bittet die Verwaltung, die Flächengrößen, sowie die Anzahl der Eigentümer bis zur nächsten Sitzung zu ermitteln und zu berichten.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen bestätigt eine Bekanntgabe der Daten in der kommenden Sitzung.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung