Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.


KAR Stankewitz führt aus, dass das Ingenieurbüro UTEC mit der wirtschaftlich-technischen Prüfung begonnen hat.

In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bioenergie Stolzenau wurden am 20.10.2008 die aus Sicht der Kreisverwaltung als Wärmeabnehmer für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu erfüllenden Rahmenbedingungen erörtert.

 

Ingenieurbüro UTEC hat die Vorlage des wirtschaftlich-technischen Prüfungsergebnisses für Anfang November avisiert.

 

Auf Nachfrage von KTA Claus zur ungewöhnlich langen Verfahrensdauer erläutert KAR Stankewitz, dass die gemeindliche Bauleitplanung aufgrund der zwischenzeitlich durch den Rat der Gemeinde Stolzenau beschlossene Erhöhung der Güllemenge von 2.000 t/a auf 5.150 t/a zu verändern ist. Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist aufgrund verschiedener an die Bioenergie gerichteter Anforderungen noch nicht abgeschlossen. Entgegen der bislang kommunizierten Darstellung scheint die Investorgemeinschaft wesentlich stärker auf die gesicherte Wärmeabgabe an potenzielle Abnehmer wie den Landkreis und die Gemeinde abgestellt zu haben.

 

KTA Brunschön antwortend erklärt KAR Stankewitz, das die Sanierungsbedürftigkeit der Heizzentrale des Gymnasiums gegeben ist, allerdings bestehen nach fachlicher Aussage der beratenden externen Fachingenieure keine größeren Bedenken mit der vorhandenen Heizzentrale auch in die anstehende Heizperiode zu gehen. Die Bioenergie ist daran interessiert, einen Teil der vorhandenen Kesselanlage zunächst als Spitzenlastkessel zu übernehmen. Verteilung und Unterverteilung der Heizungsanlage wurden zwischenzeitlich auch mit Blick auf die anstehende Modernisierung erneuert.

 

Auf Nachfrage der KTA Dr. Lompe und Andermann erläutert KAR Stankewitz, dass die angestrebte Wärmevollversorgung für den Landkreis das Vorhalten dezentraler eigener Heizungsanlagen entbehrlich macht und somit auch Wartungs- und Personalaufwand mindert.

 

Die Verlagerung dieser Kapitalkosten auf den Wärmelieferanten wird die Bioenergie als Wärmelieferant durchaus bei der Kalkulation des Wärmelieferpreises berücksichtigen. Im Rahmen der wirtschaftlich-technischen Überprüfung durch UTEC wird dieser Aspekt in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch Berücksichtigung finden.

 

LR Eggers ergänzt, dass Wärmegrundversorgung und Vollversorgung nicht vergleichbar sind. Bei der Grundversorgung wird lediglich ein bestimmter Anteil des Wärmebedarfs gedeckt, so dass kontinuierlich der darüber hinausgehende, verbleibende Bedarf über die erdgasbefeuerte Kesselanlage sicherzustellen ist. Bei reduziertem Erdgasbezug wird das Versorgungsunternehmen nicht mehr die bisherige Preiskondition anbieten.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung