Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Die Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften am 12.11.2008 vertagt.


KAR Stankewitz stellt die nach den baurechtlichen Vorgaben zur Fortführung der Nutzung des Kellerraumes erforderlichen Maßnah-

/    men anhand eine Grundrisses dar.

 

Aufgrund der erwarteten Kosten in Höhe von 35.000,00 € wird übereinstimmend weitergehender Informationsbedarf als Grundlage für die Beschlussfassung festgestellt.

 

Insbesondere soll der Bedarf für eine derartige Raumgröße, die Nutzungsfrequenz mit durchschnittlichen Gruppengrößen, der Mangel an alternativen Angeboten geeigneter Räume, die Notwendigkeit eines derartigen Kursangebotes angesichts gegebener Angebote durch Sportvereine ???.

 

Die weitere Beratung und Beschlussfassung wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften am 12.11.2008.

 

Um die erforderlichen Maßnahmen ggf. kurzfristig beauftragen zu können, sollen die benötigten Mittel in Höhe von 35.000,00 €, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich im Nachtragshaushalt 2008, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung im Ausschuss für Liegenschaften am 12.11.2008, berücksichtigt werden.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das Gebäude „Rühmkorffstr. 12“ war bisher lediglich als Schulgebäude genehmigt. Sowohl während der Nutzung des Gebäudes durch die ehemalige Landwirtschaftsschule als auch später während der Nutzung als Dienstgebäude durch die Landwirtschaftskammer wurde der Kellerraum als Schulungsraum genutzt. Die VHS hat die Nutzung des Kellerraumes als Bewegungsraum für VHS-Kurse mit dem Umzug in die Rühmkorffstraße bereits im Jahr 1997 aufgenommen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung