Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 


Dipl.-Ing. Sangmeister teilt mit, dass die Straßenmeisterei die K 51 nochmals geprüft hat und keine nennenswerten Schäden durch Wurzeln im Fahrbahnbereich feststellen konnte. Schäden durch Wurzelstöcke werden durch wöchentliche Streckenkontrollen erfasst. Bei Auftreten von Schäden erfolgt die Beseitigung durch externe Fachfirmen. Die Wurzelstöcke werden im Regelfall nach dem Fällen nicht komplett gerodet, sondern die Stammwurzel wird bis ca. 10 cm unter der Grasnarbe ausgefräst. Hierfür muss oftmals das Pflaster aufgenommen werden.

 

Die Pflegearbeiten im Seitenraum beinhalten zweimal jährliches Mähen des Seitenraumes und einmal jährliches Mähen der Gräben. Die seltener werdende Extensivpflege führt jedoch nicht zu Schäden an der Fahrbahn.

 

KTA Andermann erläutert, dass an der K 51 nur ein kleiner Schaden vorhanden ist. Die Samtgemeinde Steimbke baut Wege im Rahmen der Flurbereinigung aus und setzt hierfür eine Wurzelfräse am Fahrbahnrand ein. Die Bäume leiden nicht darunter.

 

Dipl.-Ing. Sangmeister entgegnet, dass er mit dem Einsatz einer Wurzelfräse keine Erfahrungen hat.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung