Sitzung: 05.11.2008 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2008/AfK/012
Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen unter
Berücksichtigung der Änderungen zu Nr. 1 g) K 34 Buchhorst – Wietzen zu. Danach
beträgt der Ansatz für 2009 für Baukosten 1.573.300 €, die
Verpflichtungsermächtigungen 2009 betragen 1.200.000 € und GVFG-Zuwendungen
2009 betragen für diese Maßnahme 912.400 €.
BOR Wehr trägt vor, dass es im Ergebnisplan gegenüber dem Vorjahr geringfügige Veränderungen gibt, so ist insbesondere in Zeile 15 der Ansatz für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen geringer als in 2008.
Der Finanzplan unterteilt sich in Maßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) bzw. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und in eigenfinanzierte Maßnahmen.
Bei der K 34 (Nr. 1 g) muss der in der Vorlage genannte Ansatz für 2009 um 1,2 Mio. Euro auf 1.573.300 € korrigiert werden. Die 1,2 Mio. Euro sollen 2009 als Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden, damit Ausschreibung und Vergabe in 2009 möglich sind. Diese 1,2 Mio. Euro Baukosten für den 2. BA K 34 sollen in 2010 veranschlagt werden, sodass dann mit den bisher geplanten 52.200 € insgesamt 1.252.200 € im Haushalt 2010 veranschlagt werden sollen. Entsprechend v. g. Veränderungen verändert sich auch der Ansatz für GVFG-Zuwendungen für die K 34 auf 912.400 € für 2009 und auf 745.900 € für 2010.