Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Nienburg wird mit der Überarbeitung und Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes beauftragt.

 


Dipl.-Ing. Lange schlägt vor, mit der Straßenbauverwaltung ein Konzept zu entwickeln und festzuschreiben bis 2011. Hierbei sollten die fünf Kriterien

1.          Fahrbahnausbau

2.          Schulwegsicherung

3.          Tourismus

4.          Lückenschluss

5.          Verkehrsbelastung

 

berücksichtigt werden. Verschiedene Gemeinden entwickeln Planungen für die Verkehrswege in ihrem Zuständigkeitsbereich, Steyerberg z. B. hat schon ein Konzept. Die Planungen sollten mit dem Landkreis abgestimmt werden. Das Konzept des jetzigen Radwegebedarfsplanes ist im Bauprogramm bis 2011 berücksichtigt und muss jetzt weiterentwickelt werden. Hierfür besteht erheblicher Abstimmungsbedarf. Evtl. lassen sich Projekte miteinander verbinden, um kostengünstig Radwege zu erstellen.

 

Dipl.-Ing. Sangmeister führt aus, dass von 2003 bis 2005 der jetzige Radwegebedarfsplan 2005 auf der Grundlage der Kriterien des Landes aufgestellt wurde. Den 4 Landeskriterien wurde als 5. Kriterium der gleichzeitige Fahrbahnausbau vorangestellt. Vor dem Hintergrund der Laufzeit des Radwegebedarfsplanes wurden nur 16 Radwege in eine Dringlichkeitsreihung genommen.

 

Der Radweg Loccum – Seelenfeld im Zuge der K 13 könnte noch entfallen, da in Rehburg – Loccum auf beiden Seiten der Fahrbahn Gehwege/Nebenanlagen von 2 m Breite vorhanden sind. Da es sich hier um ein Gewerbegebiet handelt, sind zudem kaum Anlieger vorhanden, die einen Radweg im Rahmen der Schulwegsicherung nutzen würden. Hier sollte evtl. mit der Stadt Rehburg –Loccum abgesprochen werden, ob eine Hochbordabsenkung die vorhandenen Nebenanlagen fahrradfreundlicher machen könnte. Dies müsste dann den verkehrlichen Anforderungen genügen.

 

Eine Überarbeitung kann ergeben, dass die bisherige Reihenfolge so bleibt oder dass eine neue Reihenfolge entsteht.

 

Wichtiger Anlass für die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes ist die Schulwegsicherung. Bisher wurden z. B. keine Bäder, Kindergärten u. a. öffentliche Einrichtungen erfasst, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Außerdem haben sich bei verschiedenen Gemeinden wesentliche Änderungen in der Bewertung einzelner Kriterien ergeben, wie beispielsweise eine andere Bedeutung durch touristische Zwecke.

 

Das Kriterium Fahrbahnausbau sollte aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin vorangestellt werden. Als Voraussetzung könnte evtl. gelten, dass mindestens zwei Kriterien erfüllt sein müssen, um in eine Prioritätenfolge zu gelangen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung