Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


KTA Hille trägt vor, dass das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen vom 01.10.2008 noch nicht vorliege. Gleichzeitig seien die erbetenen Vergleichsberechnungen erst heute als Tischvorlage vorgelegt worden. Er beantrage daher, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Kreistages zu verschieben.

 

Erster Kreisrat Klein betont, dass der Beschluss nichts anderes bedeute, als die Anwendung der Rechtslage zu beschließen. Die neue Verteilung der Feuerschutzsteuer sei kein Beschluss, der in der
Gestaltungsmacht des Kreistages liege.

 

KTA Seidel unterstreicht, dass der Kreistag jetzt lediglich etwas nachhole, was der Gesetzgeber vor vielen Jahren geregelt habe. Ausschlaggebend für das Ablassen vom bisherigen Verfahren sei der Antrag der Stadt Nienburg für die Ersatzbeschaffung eines neuen Hubrettungswagens gewesen. Die rechtskonforme Regelung treffe im Landkreis Nienburg/Weser drei Städte und Gemeinden, die nach dieser neuen Regelung mehr, aber auch elf Städte und Gemeinden, die weniger Geld bekommen würden.

 

KTA Munk gibt zu bedenken, dass 50 % der Einsätze der beantragten Drehleiter außerhalb von Nienburg lägen und eine Ersatzbeschaffung durch die Kreis- und Gemeindebrandmeister befürwortet werde.

 

KTA Hille zieht den Antrag auf Vertagung zurück.

 

Er macht darauf aufmerksam, dass es nicht Inhalt des Erlasses sei, Großgeräte zu bezuschussen. Diese freiwillige Angelegenheit hätte er gerne noch einmal mit den Bürgermeistern durchgesprochen. Da dies nicht mehr möglich sei, könne die F.D.P.-Fraktion der Neuverteilung nicht zustimmen.

 

Erster Kreisrat Klein stellt klar, dass sich die vorliegende Unterlage ausschließlich auf die neue arithmetische Verteilung der Feuerschutzsteuer beziehe und nichts damit zu tun habe, ob etwas bezuschusst werde oder nicht. Bei einer Bezuschussung ändere sich nur der Betrag auf den sich diese Verteilung beziehe.

 

Die vorliegenden Verschiebungen ergäben sich daraus, dass man sich 1989 auf einen anderen Verteilungsmodus geeinigt habe. Diese Einigung war nicht aufrecht zu erhalten. Deshalb müsse nun der landesweit durch Erlass festgelegte Verteilungsmodus gelten.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
45

Nein
2

Enthaltung
1