Wie vorgeschlagen.
KTA Hille
trägt vor, dass das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und
Rettungswesen vom 01.10.2008 noch nicht vorliege. Gleichzeitig seien die
erbetenen Vergleichsberechnungen erst heute als Tischvorlage vorgelegt worden.
Er beantrage daher, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des
Kreistages zu verschieben.
Erster Kreisrat Klein betont, dass der Beschluss nichts anderes bedeute, als
die Anwendung der Rechtslage zu beschließen. Die neue Verteilung der Feuerschutzsteuer
sei kein Beschluss, der in der
Gestaltungsmacht des Kreistages liege.
KTA Seidel
unterstreicht, dass der Kreistag jetzt lediglich etwas nachhole, was der
Gesetzgeber vor vielen Jahren geregelt habe. Ausschlaggebend für das Ablassen
vom bisherigen Verfahren sei der Antrag der Stadt Nienburg für die
Ersatzbeschaffung eines neuen Hubrettungswagens gewesen. Die rechtskonforme
Regelung treffe im Landkreis Nienburg/Weser drei Städte und Gemeinden, die nach
dieser neuen Regelung mehr, aber auch elf Städte und Gemeinden, die weniger
Geld bekommen würden.
KTA Munk
gibt zu bedenken, dass 50 % der Einsätze der beantragten Drehleiter außerhalb
von Nienburg lägen und eine Ersatzbeschaffung durch die Kreis- und
Gemeindebrandmeister befürwortet werde.
KTA Hille
zieht den Antrag auf Vertagung zurück.
Er
macht darauf aufmerksam, dass es nicht Inhalt des Erlasses sei, Großgeräte zu
bezuschussen. Diese freiwillige Angelegenheit hätte er gerne noch einmal mit
den Bürgermeistern durchgesprochen. Da dies nicht mehr möglich sei, könne die
F.D.P.-Fraktion der Neuverteilung nicht zustimmen.
Erster Kreisrat Klein stellt klar, dass sich die vorliegende Unterlage ausschließlich
auf die neue arithmetische Verteilung der Feuerschutzsteuer beziehe und nichts
damit zu tun habe, ob etwas bezuschusst werde oder nicht. Bei einer
Bezuschussung ändere sich nur der Betrag auf den sich diese Verteilung beziehe.
Die
vorliegenden Verschiebungen ergäben sich daraus, dass man sich 1989 auf einen
anderen Verteilungsmodus geeinigt habe. Diese Einigung war nicht aufrecht zu
erhalten. Deshalb müsse nun der landesweit durch Erlass festgelegte Verteilungsmodus
gelten.