Sitzung: 10.03.2009 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2009/ALNU/001
Wie vorgeschlagen.
Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert den Sachverhalt.
KTA Hille fragt an, ob eine und ggfs. welche Art der Nutzung des Privatwaldes bei Inanspruchnahme der Finanzmittel vorgeschrieben ist.
Dipl.-Ing. Gänsslen antwortet
dahingehend, dass ein vorrangiges Ziel die Sicherung der Altbäume mit
Bruthöhlen sowie von Altholz-Beständen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
ein Mindestbestand an schutzwürdigen Gehölzen im Rahmen der Sozialpflichtigkeit
des Eigentums nicht durch Zuwendungen entschädigt wird.
KTA Andermann begrüßt eine Sicherung über das Instrument des Vertragsnaturschutzes, hält aber die landesweite Finanzausstattung in Höhe von 220.000,- €/a für zu gering.
Dipl.-Ing Gänsslen bestätigt, dass der Förderungsbetrag durch das Land festgeschrieben wird und es sich hierbei um einen Endbetrag handelt.
KTA Dr. Lompe bemerkt, dass nach eigener Erfahrung Eigentümer von Privatwald weniger Pflegemaßnahmen betreiben. Es sollte im Interesse der unteren Naturschutzbehörden liegen, den Privatwaldbesitzer mehr zu unterstützen.
Dipl.-Ing. Gänsslen bestätigt hierzu, dass Privatwald häufig besser mit Biotopsstrukturen ausgestattet ist als Staatsforstflächen. Zunächst sollte abgewartet werden, was die für Mitte 2009 angekündigten Natura 2000-Gebiet-Steckbriefe im Ergebnis als Steuerungsinstrument für Sicherung und Finanzierung für den Privatwald mit sich bringen werden.
KTA Andermann teilt mit,
dass aus seiner Sicht der Grenzverlauf der einzelnen Schutzgebiete geradlinig
im Gelände nachvollziehbar verlaufen sollte und erwähnt hierzu als positives
Beispiel die Schutzgebiete im Bereich des Lichtenmoores.
Dipl.-Ing. Gänsslen bestätigt, dass dies Berücksichtigung finden wird.
Vorsitzender Brieber sieht mit Sorge die engen Zeitvorgaben der EU zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete, welche bereits jetzt absehbar nicht eingehalten werden können.