Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


BOR Wehr führt in den Sachverhalt ein und stellt heraus, dass die Teillöschung des Landschaftschutzgebietes LSG NI 24 „Grinder Wald“ zwingende Voraussetzung für die Realisierung des Bodenabbauvorhabens der Fa. Helmut Menzel GmbH ist.

 

KTA Andermann stellt fest, dass die Löschung lediglich den Randbereich des LSG-Gebietes betrifft und die Kompensationsmaßnahmen aufgrund des Verhältnisses von 1:1,5 im Ergebnis Vorteile für den Naturschutz haben werden.

 

KTA Leseberg fragt an, welchen Umfang die Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes hat und welchen Anteil davon der Teil südwestlich der B 6 habe. Welche Gründe würden hier gegen eine umfassende Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes sprechen.

 

BOR Wehr antwortet, dass das LSG NI 24 insgesamt rd. 1.270 ha umfasst und der Flächenanteil südwestlich der B 6 etwa 1/5 davon betrage. Die Ziele Naturschutz und Landschaftsbild würden auch für den südwestlichen Teil weiter gelten.

 

KTA Hille erkundigt sich, ob vorgesehen ist, das Abbaugebiet zu einem späteren Zeitpunkt bis hin zur B 6 möglicherweise zu erweitern.

Durch den B 6-Ausbau sei durchaus eine zerschneidende Wirkung für das LSG entstanden und die ökologische Durchgängigkeit damit unterbrochen.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen entgegnet, dass das Landschaftschutzgebiet auch die Erholungsfunktion beinhalte. Dieses Ziel gelte auch weiterhin für das Restgebiet südwestlich der B 6.

 

Ltd. Baudirektor Boll ergänzt hierzu, dass bestehende Schutzgebiete nicht ohne Erfordernis verkleinert werden sollten. 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung