Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


BOR Wehr erläutert die vorgesehenen Maßnahmen für die naturnahe Umgestaltung des Rohrbaches und begründet die Erforderlichkeit bzw. Sinn und Zweck der Umgestaltung im Hinblick auf die ökologischen Ziele der Gewässerentwicklungsplanung und der daraus resultierenden Chancen für die örtliche Entwicklung (Naherholung).

 

Die neue Linienführung führt zu einer naturnahen Gewässergestaltung, welche mit einer Laufverlängerung verbunden ist.

Der Gewässerausbau soll den neuen Verlauf zunächst fixieren und langfristig eine eigendynamische Entwicklung ermöglichen.

Weiteres Ziel ist außerdem eine Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit mit Verminderung von Hochwassergefahren. Der zurzeit sehr hohe Sandeintrag soll über Versickerungsbecken an den Einleitungsstellen für Niederschlagswasser und durch einen Sandfang zu Beginn des neu zu gestaltenden Bereiches verringert werden.

 

Die Verhandlungen über den erforderlichen Grunderwerb zur Gesamtgröße von rd. 26.000 m² durch den Flecken Liebenau sind weitestgehend abgeschlossen, die verbleibenden Grundstückskaufangelegenheiten sollen noch in 2009 zum Abschluss gebracht werden.

Die Kosten der ökologischen Gewässerausbaumaßnahme betragen 138.000,- € und werden ab 2010 durch den ULV „Große Aue“ realisiert.

Die Verwaltung unterstützt die Maßnahme und empfiehlt eine Zuwendung in Höhe von 7.000,- € an den Flecken Liebenau.

 

KTA Hille bemerkt hierzu, dass unter Zugrundelegung der Gesamtkosten für die Maßnahme hier mit einem relativ bescheidenen Betrag unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung für Fauna und Flora viel erreicht wird. Außerdem wirke sich die Umgestaltung positiv für die Anwohner aus, da nach Abschluss der Maßnahme nicht mehr der Charakter einer typischen Grabenlandschaft bestehe.

 

KTA Dr. Lompe fragt an, warum ein Kieseinbau erforderlich sei, bzw. ob der ursprüngliche Zustand des Gewässers derart ausgeprägt war.

 

BOR Wehr führt hierzu aus, dass die Gewässersohle aufgrund der Geologie des Einzugsgebietes kiesgeprägt ist (Lage auf einer Grund- bzw. Endmoräne).

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung