Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


KOAR Berg-Düsberg erläutert den Sachverhalt

 

EKR Klein ergänzt, dass die Hilfsfristen sich aber trotzdem im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen befinden. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, bei der die bezweckten Erfolge zu beobachten sind.

 

KTA Schlemermeyer weist darauf hin, dass aufgrund des Gutachtens von 2006 zum Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser die Kapazitäten an Fahrzeugen abgeschmolzen wurden.

 

KOAR Berg-Düsberg erläutert, dass sich die Krankenhaus-Landschaft verändert hat. Zwischenzeitlich sind Fahrzeiten der Rettungsmittel deutlich länger. EKR Klein fügt hinzu, dass die Zahlen der Transporte deutlich höher sind, als die Datenbasis (aus 2005) für das Gutachten.

 

Herr Plenge erklärt, dass der Rettungsdienst ständigen Veränderungen unterliegt und die Gutachten immer der Zeit hinterher hinken.

 

KTA Rahlfs erklärt, dass er nichts gegen die Erhöhung der Kapazitäten einzuwenden habe, aber ein grundsätzliches Problem sehe. Die Notärzte bei einem Unfall seien in der schlechten Situation, dass sie vor Ort telefonieren müssen, welches Krankenhaus den Patienten überhaupt aufnehme. Die Krankenhäuser lehnen teilweise die Ausnahme ab und der Patient müsse schließlich mit dem Rettungshubschrauber transportiert werden. Die Erstversorgung durch die Notärzte sei gut, aber es findet sich keine aufnehmende Klinik. Dieses Problem müsse dringend gelöst werden.

 

EKR Klein erwidert, dass nicht der Notarzt vor Ort, sondern die Leitstelle sich um eine aufnehmende Klinik kümmert. Problemstellungen gebe es schon, hierzu hätten aber bereits Gespräche mit den Mittelweser-Kliniken stattgefunden. Auch der Landkreis Schaumburg habe das Problem bei Akutfällen, dass das Krankenhaus nicht aufnehmen könne und nach anderen Kliniken zur Aufnahme gesucht werden müsse.

 

KTA Brunschön fragt an, was mit dem Südkreis ist, da nur die Zeiten in den Rettungswachen Nienburg und Hoya erhöht werden. KOAR Berg-Düsberg führt aus, dass die Rettungswagen (RTW) im Bedarfsfall auch als Krankentransportwagen (KTW) einzusetzen sind. Je häufiger sie hier eingesetzt werden, desto weniger Kapazitäten bestünden in der Notfallrettung. Durch die Erhöhung der Dienstzeiten der KTW werden die RTW nicht mehr so häufig im Krankentransport benötigt und stehen sofort für die Notfallrettung zur Verfügung. Die Hilfsfristen könnten dann wieder reduziert werden. Dies sei natürlich zu beobachten.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung