§ 25 Absatz 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Nienburg/Weser erhält folgende
Fassung:
An den Sitzungen
· des Ausschusses für Soziales und Gesundheit,
· des Ausschusses für Regionalentwicklung,
· des Ausschusses für Liegenschaften,
· des Ausschusses für Sport,
· des Ausschusses für allgemein bildende Schulen,
· des Ausschusses für die berufsbildenden Schulen und
· des Volkshochschulbeirates
kann eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirats für Menschen mit
Behinderungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Teilnahme an weiteren Ausschüssen ist bei Bedarf möglich.
In Absatz 2 wird das beratende
Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit gestrichen.
Der bisherige Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4.
Erster Kreisrat Klein erläutert, dass
im Ausschuss für Soziales und Gesundheit bisher der Vertreter der
Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe als beratendes Mitglied tätig war.
Diese Aufgabe solle nun in einer ganzen Reihe von Ausschüssen durch die
Vertreter des Behindertenbeirates wahrgenommen werden. In Absprache mit der
Kreisarbeitsgemeinschaft könne daher zukünftig auf das von dort entsandte
Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit verzichtet werden.
Insoweit sei der Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu
ergänzen:
„In Absatz 2 wird das beratende Mitglied im Ausschuss
für Soziales und Gesundheit gestrichen.“