Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

§ 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Nienburg/Weser erhält folgende Fassung:

An den Sitzungen

·          des Ausschusses für Soziales und Gesundheit,

·          des Ausschusses für Regionalentwicklung,

·          des Ausschusses für Liegenschaften,

·          des Ausschusses für Sport,

·          des Ausschusses für allgemein bildende Schulen,

·          des Ausschusses für die berufsbildenden Schulen und

·          des Volkshochschulbeirates


kann eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirats für Menschen mit

Behinderungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Teilnahme an weiteren Ausschüssen ist bei Bedarf möglich.

 

In Absatz 2 wird das beratende Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit gestrichen.

 

Der bisherige Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4.


Erster Kreisrat Klein erläutert, dass im Ausschuss für Soziales und Gesundheit bisher der Vertreter der Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe als beratendes Mitglied tätig war. Diese Aufgabe solle nun in einer ganzen Reihe von Ausschüssen durch die Vertreter des Behindertenbeirates wahrgenommen werden. In Absprache mit der Kreisarbeitsgemeinschaft könne daher zukünftig auf das von dort entsandte Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit verzichtet werden.

 

Insoweit sei der Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu ergänzen:

 

„In Absatz 2 wird das beratende Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit gestrichen.“


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung