Wie vorgeschlagen.


KTA Hille führt aus, mit der geplanten Gründung der AWN werde ein „guter“ Teil der Arbeit der BAWN ausgegliedert und damit der Kontrolle des Kreistages entzogen. Der Kreistag sei zwar formal über Mitglieder dort vertreten, aber nicht in seiner Gänze. Von der Verwaltung werde angeboten, dass die Unterlagen weiterhin den Abgeordneten zur Verfügung gestellt würden, im Ergebnis würde die öffentliche Beteiligung und damit die öffentliche Kontrolle jedoch zurückgefahren. Da die Kontrolle insgesamt verloren gehe, habe seine Frak-tion Bedenken und werde diesem Ansinnen deshalb auch nicht zustimmen.

 

KTA Sommerfeld erwidert, die Kontrolle der zu gründenden Gesellschaft AWN obliege dem Verwaltungsrat der BAWN. Der Aufsichtsrat der zukünftigen Gesellschaft entspreche dem jetzigen Verwaltungsrat, d. h. die Politik sei zu 100 % zu jeder Zeit in der Lage, diesen Betrieb zu führen. Es gebe keine Möglichkeiten, etwas nicht an die Öffentlichkeit zu bringen, wenn es denn erforderlich sei. Die Bedenken von Herrn Hille könne er in keiner Weise teilen.

 

KTA Werner verweist auf § 7 des Vertrages. Demnach sei eine Abschrift der Niederschrift der Gesellschafterversammlung an Gesellschafter, die Mitglieder des Verwaltungsrates der BAWN und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin zu übersenden.

 

Damit seien die Unterlagen nicht-öffentlich und könnten noch nicht einmal in den Fraktionssitzungen beraten werden.

 

Erster Kreisrat Klein entgegnet, in der Satzung sei klar geregelt, dass die Entscheidungen der Mitgliederversammlung der Gesellschaft im Verwaltungsrat der BAWN getroffen würden. Der Verwaltungsrat sei engstens an den Kreistag und seine Mitglieder gebunden. In der Satzung der BAWN sei klar geregelt, wie die Informationen hier zu laufen hätten. Wenn nun geregelt werde, dass der Verwaltungsrat im Grunde genommen der Entscheidungsträger sei, dann müssen die Entscheidungen im Verwaltungsrat weiterhin so kommuniziert werden wie das über die Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts geregelt sei. Von daher sei auch weiterhin gesichert, dass die Beteiligung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter stattfinde.

 

KTA Dr. Lompe betont, es ginge hier um eine ganz marginale Angelegenheit, nämlich um den Teil, den Gewerbetreibende und Industrie freiwillig mit der Abfallwirtschaft Nienburg behandeln, abschließen und wirtschaftlich regeln würden. Der hoheitliche Bereich sei hier
ebenso wenig betroffen wie die Gebührenstruktur für die Bürger im Landkreis. Man sollte hier „aus der Mücke keinen Elefanten
machen“.

 

KTA Leseberg weist darauf hin, dass sich aus seiner Sicht ein Unterschied gegenüber dem Informationsfluss in anderen Einrichtungen ergebe, wenn in der Satzung ausdrücklich festgelegt sei, dass die Einladungen und die Niederschriften ausschließlich an die Verwaltungsratsmitglieder gehen würden.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
40

Nein
2

Enthaltung
5