Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen

 


KAR Niemeyer berichtet, die Namensgebung für die Förderschule GE Stolzenau war bereits am 25.09.2003 im damaligen Schulausschuss diskutiert worden. Der vorherige Schulausschuss hatte einstimmig die Beschlussempfehlung abgegeben, der Förderschule den Schulnamen Helen-Keller-Schule zu geben.

 

Kreisausschuss und Kreistag sollten sich allerdings erst dann mit der Namensgebung auseinandersetzen, wenn die Klärung der Namensrechte durch die antragstellende Schule erfolgt sei.

 

Trotz intensiven Bemühens durch die Förderschule sei bis heute kein Inhaber von Namensrechten, weder in Deutschland noch in den
USA, wo die taubblinde Helen Keller aufgewachsen war und gelebt hatte, gefunden worden.

 

In Deutschland gebe es zahlreiche Schulen, Gebäude und Straßen, die den Namen von Helen Keller tragen würden. Außerdem habe eine juristische Prüfung durch den Fachbereich Recht ergeben, dass der Name einer verstorbenen Person dann verwendet werden dürfe, wenn dies nicht zum Zwecke einer kommerziellen Nutzung erfolge. Dies sei unstreitig nicht der Fall.

 

Die Namensgebung solle im Rahmen der Feierlichkeiten zum 25jährigen Jubiläum der Schule im September dieses Jahres erfolgen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung