Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Wie vorgeschlagen

 


KAR Niemeyer gibt einen Überblick über die verschiedenen Förderrichtlinien im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Zwischen dem Fachdienst Schule und Kultur und dem Fachdienst Liegenschaften sei vereinbart worden, dass die Zuständigkeit für die pauschalen Investitionsmittel, den Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten und den Bereich Schulbau des Förderschwerpunkts Schulinfrastruktur vornehmlich im Ausschuss Liegenschaften angesiedelt ist.

 

Der Fachdienst Schule und Kultur sei zuständig für die Richtlinie Medienausstattung im Rahmen des Förderschwerpunktes Schulinfrastruktur. Im Rahmen der Kontingentierung erhalte der Schulträger Landkreis Nienburg/Weser bis zu 218.244 € Fördermittel für 6402 Schüler/innen. Mit dem aufzubringenden 10 %igen Eigenanteil stünden insgesamt 242.500 € für die Beschaffung einer digitalen Medienausstattung zur Verfügung.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Sekundarschulen im Rahmen einer Abfrage Wünsche geäußert hätten, die weit über diesem Gesamtbetrag lägen, müsse nun eine sachgerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

 

Es sei vorgesehen, eine Verteilung der Gesamtsumme mit einem schulischen Sockelbetrag von der Hälfte, das entspräche rund
5.500 € pro Schule, und einer Restverteilung nach Schülerzahlen vorzunehmen. Auf diese Weise würden kleinere Schulen gestärkt.

 

Die Anträge seien bis zum 30.06.2009 bzw. 28.02.2010 beim Land einzureichen. Verwaltungsseitig sei geplant, die gesamte Beschaffung nach Abstimmung mit den Schulen noch in diesem Jahr vorzunehmen. Darüber hinaus sehe die Richtlinie pro Kreismedienzentrum 76.500 € für die Beschaffung von 650 Landeslizenzen für Medien vor. Der Schulträger müsse sich auch hier mit einem 10 %igen Eigenanteil, also 8.500 €, beteiligen. Auch diese Fördergelder würden zeitnah beim Land Niedersachsen abgerufen.

 

KTA Hille sieht grundsätzlich positive Aspekte in der Maßnahme, hat jedoch Zweifel an der Richtigkeit der Verteilung der Mittel. Hier würde das Gießkannenprinzip angewandt. Ggf. sei es besser, wenige Schulen mit höheren Beträgen auszustatten.

 

KAR Niemeyer erwidert, alle Schulen hätten Bedarfe angemeldet, die man paritätisch berücksichtigen sollte. Außerdem würde auch das Land Niedersachsen eine Verteilung nach Schülerzahlen vornehmen.

 

Landrat Eggers unterstützt die Verteilungsmodalitäten der Verwaltung. Man beschreite an den Kreisschulen den Weg der Budgetierung, deshalb müssten auch alle Schulen einheitlich behandelt werden und zwingend in den Entscheidungsprozess eingebunden sein.

 

KTA Kurowski sieht in der Vorgehensweise eine faire Verteilung von Fördergeldern.

 

Der Ausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung