Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss nimmt von den Anmeldungen geplanter Straßenbaumaßnahmen im Zuge der K 24, K 29 und K 40 Kenntnis.

 

Die Maßnahme im Zuge der K 37 Lichtenhorst Stern  - Friedhof wird für voraussichtlich 2010/2011 in das Bauprogramm aufgenommen, sofern die Gemeinde Steimbke die volle Kostenübernahme erklärt.

 

Die Maßnahme K 151 Bahnübergang Hassel wird für ca. 2011/2012 und die Maßnahmen K 23 Nordel – L 343 und K 139 Asendorf – Calle werden für eine Bauausführung nach 2014 in das Bauprogramm aufgenommen, sobald der Aufnahmebescheid für das Mehrjahresprogramm vorliegt.


KA Fabisch trägt vor, dass für die Gewährung der Fördermittel bis 2013 die Zweckbestimmung „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ bestehen bleibt, ab 2014 jedoch die gruppenspezifische Zweckbindung entfällt und dann der gesamte investive Bereich – also auch Hochbaumaßnahmen – gefördert wird.

 

Um schon vor Wegfall der Zweckbindung die geplanten Straßenbauvorhaben bekannt zu geben, wurden alle in der Beschlussvorlage genannten Vorhaben für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) angemeldet. Voraussetzung für die Aufnahme in das MJP ist u. a., dass das Vorhaben in einem Bauprogramm erfasst ist.

 

Die Maßnahmen K 24, K 29 und K 40 sind bereits im Bauprogramm für eigenfinanzierte Maßnahmen enthalten und sollen nun nach GVFG/EntflechtG gefördert werden. Hiervon soll der Ausschuss Kenntnis nehmen.

 

Die Maßnahmen K 23, K 139, K151 (Bahnübergang) und K 37 sind bisher von keinem Bauprogramm erfasst. Der Ausschuss soll daher die Aufnahme in das Bauprogramm beschließen, sobald der Aufnahmebescheid für das MJP vorliegt bzw. bei der K 37 außerdem sobald die Gemeinde Steimbke die volle Kostenübernahme erklärt hat.

 

Dipl.-Ing. Sangmeister erläutert zu den drei Maßnahmen aus dem eigenfinanzierten Bauprogramm, dass durch leichte Erhöhung des Ausbaustandards versucht werden soll, Fördermittel zu erhalten. Bei der K 24 soll die Fahrbahn etwas breiter ausgebaut werden, bei der K 29 tritt eine Bauklassenverbesserung dadurch ein, dass es zwar bei der vorhandenen Breite bleibt, der Fahrbahnaufbau jedoch erhöht wird. Bei der K 40 ist der Bau des Regenwasserkanals förderbar, Voraussetzung ist hierbei, dass der Regenwasserkanal und der Gehwegbau vom Flecken Steyerberg finanziert werden. Auch wenn die Gesamtkosten der drei Maßnahmen dadurch höher sind, wird durch die Gewährung von Fördermitteln der verbleibende Eigenanteil von 40 % insgesamt niedriger ausfallen, als wenn der Landkreis diese Vorhaben als eigenfinanzierte Maßnahmen bauen würde.

 

Die K 37 ist eine eigenfinanzierte Maßnahme der Gemeinde Steimbke. Der Landkreis ist Baulastträger und wickelt die Maßnahme ab. Der Radweg geht nach Fertigstellung in das Eigentum des Landkreises über.

 

Bei der Erneuerung des Bahnüberganges Hassel im Zuge der K 151 ist die DB Netz AG verpflichtet, 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für einen Ersatzneubau zu übernehmen. Als bauliche Anlage wird gleichzeitig die Brückenkappe für einen möglichen Radweg ausgebildet. Kostenmäßig wird nach derzeitigem Planungsstand die DB ca. 500.000 € übernehmen und der Landkreis ca. 600.000 €. Auf den Landkreisanteil wird dann eine Förderung von 60 % gewährt, so dass vom Landkreis letztendlich noch etwa 240.000 € zu finanzieren sind.

 

Die am Brückenbauwerk aufgestellte Signalanlage läuft bisher über Batteriebetrieb. Da dies sehr aufwendig ist, müssen demnächst noch etwa 15.000 € bis 20.000 € in einen Stromanschluss investiert werden.

 

KTA Hille äußert sich erfreut darüber, dass durch die Kostenbeteiligung der DB die vom Landkreis zu tragenden Kosten für einen Neubau deutlich günstiger ausfallen, als bisher angenommen. Er möchte wissen, ob die DB sich auch bei einer Instandsetzung an den Kosten beteiligen würde. Dies wird von Dipl.-Ing. Sangmeister verneint. Die Kosten für eine Instandsetzung wären dann für den Landkreis annähernd genau so hoch wie für einen Neubau.

 

KTA Bürmann fragt, ob die Maßnahmen K 24, K 29 und K 40 wieder wie bisher geplant voll vom Landkreis finanziert werden, falls es keine GVFG-Förderung gibt. Lt. Dipl.-Ing. Sangmeister stehen die Chancen für eine Umsetzung als GVFG-Maßnahme gut, weil tatsächlich Bauklassenverbesserungen eintreten werden.

 

KTA Andermann möchte wissen, ob die Fördermittel künftig von der Höhe her evtl. etwas großzügiger vergeben werden, oder ob es bei den üblichen 60 % bleibt.

 

Dipl.-Ing. Sangmeister meint, dass eine höhere Förderquote nicht zu erwarten ist. In der Vergangenheit hat die Bezirksregierung Hannover die Förderquote für kommunale Entlastungsstraßen auf 75 % hoch gesetzt. Die Mittel sind damit in die Region gegangen. Inzwischen investieren die Landkreise und Gemeinden wieder in die Infrastruktur. Die Erhöhung der Förderquote auf 75 % war eine Ausnahme.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung