Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


KTA Waering macht deutlich, dass die Amortisationszeit des BHKW wesentlich abhängt von den Bezugskosten für Strom und Gas. Die Amortisationszeit verkürzt sich bei steigenden Strom- und/oder fallenden Gasbezugspreisen entsprechend.

 

KAR Stankewitz führt aus, dass die Installation eines BHKWs an den Berufsbildenden Schulen Nienburg aufgrund der bisherigen Haushaltssituation zunächst zurückgestellt werden musste. Die Verwaltung hat zwei Modulvarianten des BHKWs verglichen; das Modul mit einer elektrischen Leistung von 50 kW gegenüber dem mit 70 kW. Sinnvoll erscheint dabei nur der Einsatz des Moduls mit 50 kW elek-trischer Leistung. Bei einer realistischen Betriebsdauer von 8 Monaten können durchschnittlich ca. 40 kW elektrische Leistung und ca. 74 kW thermische Leistung erzielt werden. Über den zu erwartenden zusätzlichen Energiebedarf von rd. 235.000 kWh Erdgas können
etwa 216.000 kWh Strom für den eigenen Bedarf erzeugt werden. Für die wirtschaftliche Betrachtung wurden die heutigen Konditionen zugrunde gelegt.

 

Unter Ausnutzung des Bonus nach dem KWK-Gesetz, welches 10 Jahre lang 5,11 Ct./kWh für den Eigenverbrauch produzierten Stroms garantiert, und der Energiesteuererstattung von 0,55 Ct./kWh des eingesetzten Brennstoffes nach § 53 Energiesteuergesetz wurde unter Berücksichtigung der Betriebskosten ein wirtschaftlicher Vorteil von ca. 17.000 €/a errechnet.

 

Auf Grundlage einer vollständigen Fremdfinanzierung der Investitionskosten von rd. 180.000 € errechneter Kapitalkosten und anfallender Abschreibungen für die Nutzungsdauer von 18 Jahren bleibt eine jährliche Ersparnis von ca. 2.700 €.

 

Durch den zu erwartenden Fördermittelanteil von 78 % ist mit einer Amortisationszeit von wenigen Jahren zu rechnen. Der ökologische Vorteil durch die deutliche Reduzierung der Schadstoffemissionen wurde dabei nicht monetär bewertet.

 

KTA Reinke fragt, ob es sich bei dem verwendeten Betriebsstoff für das BHKW um Erdgas handelt, welches seitens KAR Stankewitz bejaht wird.

 

KTA Waering weist auf die schonende und saubere Verbrennung mit Erdgas hin.

 

Auf KTA Andermanns Anfrage, ob seitens der Verwaltung der Einsatz von Pflanzenöl geprüft wurde, gibt KAR Stankewitz an, dass es beabsichtigt ist, möglichst geringe Veränderungen vorzunehmen, sodass auf das bereits bestehende Erdgasliefernetz zugegriffen werde. Die Verwendung von Pflanzenöl als Betriebsstoff verlange nach weiteren Investitionen, wie z. B. einem Tank etc.

 

KTA Bösselmann macht noch einmal deutlich, dass die Fördermöglichkeit erst ab 5.000 Betriebsstunden jährlich gegeben ist. Dies ist seitens der Verwaltung berücksichtigt worden, gibt KAR Stankewitz an, man möchte aber nicht über einen durchgängigen Betrieb in den Sommermonaten unnötig „Wärme in die Luft blasen“. Der Betrieb über 8 Monate schone im Übrigen die Verschleißteile des BHKW.

 

Auf die Frage von KTA Bösselmann antwortend, teilt KAR Stankewitz mit, dass der Auftrag an das Planungsbüro Buschmann, Steyerberg, welches auch die abschnittsweise Modernisierung der Heizungsregelung beplant, erteilt werden soll.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung