Das Kriterium „Ländliche Siedlung mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild“ („Golddorf“) wird in die Liste der Abwägungskriterien aufgenommen und das Ausschlusskriterium „Geschützte Richtfunkstrecken mit einer Pufferzone von beidseitig 50 m“ als Abwägungskriterium festgelegt.

Die möglichen Trassen der Ortsumgehung Landesbergen sowie der Anbindung des geplanten trimodalen Logistikzentrums in Leeseringen sollen bei der Abwägung berücksichtigt werden. Als weiteres Kriterium sollen mögliche Auswirkungen des sog. Infraschalls im Zuge der Abwägung überprüft und ggf. berücksichtigt werden.

In den kartografischen Darstellungen sollen auch die Windenergieanlagen in der Nachbarkreisen dargestellt werden.


BauOR Pagels erläutert die in der Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 2009/AfR/004-03) dargestellte Verfahrensbeschreibung. Nach Anwendung der festgelegten Ausschlusskriterien seien zunächst 160 Suchräume extrahiert worden, die dann jeweils anhand der Abwägungskriterien weiter auf ihre Eignung als Vorrangstandort für Windenergiegewinnung überprüft worden seien. 38 Suchräume mit einer Gesamtfläche von über 2.000 ha hätten die Abwägung überstanden und kämen nun nach einer weiteren Detailprüfung (Luftbildauswertung, Begehung, Abstimmung mit Kommunen, Fachbehörden und –verbänden) zur Festlegung als Vorrangstandort für Windenergiegewinnung in Betracht. In der Strategischen Umweltprüfung, die Bestandteil des Teiländerungsverfahrens sei, müsse jeder Vorrangstandort hinsichtlich seiner Eignung überprüft werden. Aufgrund der Öffentlichkeit des Verfahrens hätten auch die Bürger die Möglichkeit Einwände gegen die Planung vorzubringen.

 

KTA Warnecke bezweifelt, dass bereits heute über die einzelnen Abwägungsvorschläge entschieden werden könne und schlägt vor, den Beschluss hierüber auf die AfR-Sitzung am 18.06.2009 zu verschieben.

 

KTA Hille schließt sich diesem Vorschlag an. Er bittet zu prüfen, inwieweit auch Korridore für neue Richtfunkverbindungen, z. B. für DSL, freigehalten werden sollten.

 

KTA Dr. Weghöft erklärt sich für seine Fraktion ebenfalls einverstanden mit Vorschlag von KTA Warnecke. Er hinterfragt, inwieweit im Zuge der Abwägung Sondergebiete für Windenergiegewinnung in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt wurden.

 

BauOR Pagels erläutert, dass die im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung dargestellten Sondergebiete für Windenergiegewinnung zunächst keine Berücksichtigung als Ausschluss- bzw. Abwägungskriterium gefunden haben, weil hier fachliche Kriterien zur Anwendung kamen. Es habe aber eine Abstimmung mit den Kommunen stattgefunden, die im Zuge des Beteiligungsverfahrens fortgesetzt werden soll.

 

KTA Warnecke bittet darum im Zuge der Abwägung auch den von WEA ausgehenden, nicht hörbaren, sog. Infraschall zu berücksichtigen, weil dieser gem. neuerer Untersuchungen erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die menschliche Gesundheit, sondern auch auf empfindliche Geräte und Einrichtungen haben könne.

 

BauOR Pagels informiert über einen Brief einer Interessengemeinschaft aus Hilgermissen.

 

KTA Warnecke schlägt vor diesen Brief als Kopie der Niederschrift beizufügen.

 

Dipl.-Geografin Rohlfing erläutert die Vorgehensweise bei der Anwendung der Ausschluss- und Abwägungskriterien mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems.

 

KTA Dr. Weghöft weist darauf hin, dass ihm für den Suchraum Nr. 34/35 bei Husum schon konkrete Anfragen bekannt seien und hinterfragt, ob es hierzu bei der Kreisverwaltung weitere Erkenntnisse gäbe. Ferner sei nicht deutlich, ob der Suchraum Nr. 123 bei Landesbergen bereits die geplante Trasse für die Ortsumgehung im Zuge der B 215 berücksichtige.

 

KTA Hüneke ergänzt, dass hierbei auch die mögliche Anbindung des geplanten trimodalen Logistikzentrums berücksichtigt werden müsse.

 

KTA Brunschön fragte nach dem Abwägungsvorschlag für den Suchraum Nr. 115.

 

Dipl.-Geografin Rohlfing erläutert, dass dieser Suchraum in der Sitzung am 18.06.2009 behandelt werde.

 

KTA Bergmann-Kramer fragt im Hinblick auf den restriktiven Abwägungsvorschlag für den Suchraum Nr. 1, ob in den Nachbarkreisen andere Kriterien gälten. Es sei ihm nicht einleuchtend, warum unmittelbar an Suchraum-Nr. 1 angrenzend im Nachbarlandkreis zahlreiche Windenergieanlagen errichtet worden seien, im Suchraum Nr. 1 die Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich sein soll.

 

Dipl.-Geografin Rohlfing begründet die Abwägungsentscheidung mit dem hohen Landschaftsbildwert und der relativ geringen Entfernung zum Vorrangstandort in Hilgermissen.

 

KTA Dr. Weghöft fragt, warum die Erweiterung in Steimbke südlich der B 214 in dem bereits stark von Windenergieanlagen geprägten Raum erfolgen solle, und nicht in den zentralen Moorflächen nördlich der B 214 (Suchraum Nr. 20).

 

Dipl.-Geografin Rohlfing beantwortet, dass im Suchraum Nr. 20 aufgrund von Belangen des Naturschutzes, der Grünlandentwicklung und des Vogelschutzes (Kranich-Rastfläche) die Abwägungsentscheidung gegen die Festlegung eines Vorrangstandorts gefallen sei.

 

KLW Göckeritz schlägt vor, in die kartografischen Darstellungen auch die Windenergieanlagen in den Nachbarkreisen aufzunehmen.

 

Dipl.-Geografin Rohlfing weist darauf hin, dass noch nicht alle Daten vorliegen, diese aber aufgenommen werden.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung