Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf der RROP-Teiländerung, die Zeichnerische Darstellung, die textlichen Ziele und die Begründung sowie der Umweltbericht sollen auf dieser Grundlage erarbeitet werden.

 

Im weiteren Planungsprozess können neue Kenntnisse z. B. über den Umweltzustand oder kommunale Belange zu Änderungen der Abwägungsvorschläge führen. Über diese Änderungen soll im Rahmen der Beschlussfassung über den Änderungsentwurf abgestimmt werden.

 

Das Kriterium "Ländliche Siedlung mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild" wird in die Liste der Abwägungskriterien aufgenommen.


BOR Pagels führt kurz in das Thema ein und weist darauf hin, dass im Rahmen der Detailprüfung im Südkreis einige Suchräume entfallen sind. Verblieben sind hier jetzt insgesamt 33 Suchräume mit einer Fläche von ca. 2300 ha.

 

Bei der SUP hat der Landkreis die Umweltverbände schon einmal vorgezogen beteiligt und in den Planungsprozess einbezogen. Der angekündigte Erörterungstermin habe stattgefunden. Die Vorprüfung des Infraschallgutachtens hat ergeben, dass es für mögliche Beeinträchtigungen auf den Menschen noch keine entsprechenden Vorgaben und Regelungen gibt. Ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten zu erstellen ist momentan noch nicht leistbar.

 

KTA Warnecke weist darauf hin, dass es seiner Kenntnis nach diese Einwirkungen gibt. BOR Pagels führt aus, dass fundierte Erkenntnisse dazu im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ermittelt werden sollen.

 

KTA Rahlfs fragt an, in welchem Verhältnis die Suchraumfestlegungen zu aktuellen Bauanträgen bzw. Baugenehmigungen von Windkraftanlagen stehen. Seiner Kenntnis nach werden die Abwägungskriterien der Regionalplanung im Baugenehmigungsverfahren nicht berücksichtigt. BOR Pagels führt aus, dass harte Fakten (z. B. Vorkommen bedrohter Tierarten) schon jetzt beachtet werden. Die jetzt ermittelten und angewandten Abwägungskriterien können erst berücksichtigt werden, wenn die Ziele der Raumordnung hinreichend konkret sind, d. h. wenn das Änderungsverfahren des RROP weiter fortgeschritten ist und einen bestimmten Planungsstand erreicht hat. Heute werden nur die ersten Schritte der Planung, die Suchraumfindung, behandelt. Im weiteren Planungsverfahren können noch andere Kriterien hinzutreten. Die Suchräume sind auch nicht unbedingt mit den später ausgewiesenen Vorrangflächen identisch, da im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit und der Abwägung darüber noch eine Änderung der Flächenzuschnitte möglich ist. Für derzeitige Bauanträge ist noch das aktuelle RROP maßgebend. KTA Warnecke merkt an, dass also noch Bauanträge genehmigt werden können, die in einem Suchraum liegen, der im jetzigen Verfahren keine positive Empfehlung erhalten hat.

 

KTA Bergmann-Kramer führt aus, dass im jetzigen Verfahrensschritt erst Ausschlussflächen gesucht werden.

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert die sog. „Lupenbetrachtung“ der Suchräume, die zwischenzeitlich dazu geführt hat, dass einige Flächen im Nordkreis, die dem Ausschuss für Regionalentwicklung auf der letzten Sitzung bereits vorlagen, aufgrund von Luftbildauswertungen verkleinert werden mussten. Diese geänderten Suchräume (u. a. Nr. 8 und 9) sind Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Des Weiteren führt Dipl.-Geogr. Rohlfing aus, dass seit der 2. Juni-Woche eine Brutvogelerhebung auf denjenigen Flächen durchgeführt wird, die sich aus Sicht der Verwaltung großflächig für eine Neuausweisung für Windenergieanlagen eignen könnten. Es sind insgesamt zwei Begehungen vorgesehen. Bei Beobachtung störempfindlicher Vogelarten wird noch eine dritte Begehung durchgeführt. Mitte Juli wird die Untersuchung abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht einfließen und können zur Änderung der Abwägungsvorschläge führen. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Suchräume Nr. 88 und 89 nordöstlich Steinbrink in der Samtgemeinde Uchte hin. Hier sind im Rahmen einer ersten Begehung störempfindliche Vogelarten festgestellt worden.

 

KTA Droste fragt an, welche Möglichkeiten die Gemeinden noch haben, die laufende Planung zu beeinflussen.

 

BOR Pagels führt aus, dass öffentliche Belange die auszuweisenden Vorrangflächen einschränken. Wenn Planungen der Gemeinden berücksichtigt werden sollen, ist ein bestimmter Planungsstand erforderlich. Eine bloße Absichtserklärung der Gemeinde, eine Fläche anderweitig beplanen zu wollen, reicht nicht aus.

 

KTA Warnecke ist dagegen der Ansicht, dass die Planungshoheit der Gemeinden nicht so weit eingeschränkt werden dürfte und eine Absichtserklärung, ausreichen muss. Aus seiner Sicht liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde und nicht bei der Behörde.

 

BOR Pagels führt dazu aus, dass eine bloße Absichtserklärung bzw. ein Aufstellungsbeschluss einer richterlichen Beurteilung nicht standhalten würden, also keinesfalls ausreichen würden. Dies würden die Richter als Verhinderungsplanung einordnen.

 

KTA Keitsch merkt an, dass nahe Anemolter ein Windpark mit bereits 29 Windkraftanlagen vorhanden ist. Die Empfehlung als Vorranggebiet zusammen mit den Suchräumen 55, 56 und 57 hält er für bedenklich, da hier ein Wohngebiet und ein landwirtschaftliches Anwesen in der Nähe liegen. Schattenwurf und Lärm führen zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität. Die bereits vorhandenen 29 Windkraftanlagen sind genug.

 

KTA Hille weist auf die Geschäftsordnung des Kreistages hin und bittet die andauernden Photoaufnahmen mit Blitz zu unterlassen.

 

KTA Warnecke merkt an, das es bei Gemeinden und Bürgern Irritationen gibt, da bisher noch kein kartographisches Material zugänglich ist und daher diese Aufnahmen wohl Abhilfe schaffen sollen. Er bittet die Fotografen jedoch, die Aufnahmen im Sinne der Geschäftsordnung zu unterlassen.

 

KTA Rahlfs sind die zu den Suchräumen ausgesprochenen Empfehlungen teilweise zu vage. Die Formulierung „Der Suchraum 83 soll etwas erweitert werden“ ist zu unbestimmt und muss überarbeitet werden. Ebenso die Empfehlung zu den Suchräumen 88 und 89. Hier fehlt, dass ein Naturschutzgebiet angrenzt. In der Abwägung dazu fehlen Ausführungen, ob hier Belange des Naturschutzes entgegenstehen. Frau Rohlfing führt aus, dass der Suchraum 88 an die 500-m-Pufferzone eines Vorranggebiets Natura 2000 und des Naturschutzgebiets „Uchter Moor“ angrenzt. Sie sichert in Bezug auf die bereits erläuterte Brutvogelerhebung zu, dass die naturschutzfachlichen Empfindlichkeiten im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

 

Die Formulierung, dass Suchraum 106 etwas erweitert werden soll, ist KTA Rahlfs zu schwammig. Hier sollte seiner Ansicht nach der Umfang der Erweiterung festgelegt werden.

 

KTA Rahlfs fragt ebenfalls an, ob die Gefahr besteht, dass in den Suchräumen schon Bauanträge vorliegen und wie man Baugenehmigungen hier ggf. verhindern kann. BOR Pagels führt aus, dass er keine Kenntnis bezüglich des Vorliegens von Bauanträgen in Suchräumen hat und dass eine Ablehnung möglich ist, soweit öffentliche Belange entgegenstehen. Die Flächen aus dem alten, bisherigen RROP gelten weiterhin, bis das neue RROP weit genug fortgeschritten ist, um rechtssicher als Entscheidungsgrundlage für Bauanträge dienen zu können.

 

KTA Keitsch merkt an, dass im Suchraum 143 bereits ein Windpark mit 12 Windkraftanlagen besteht und dass bei einer Erweiterung die zusätzlichen Belastungen für die dortige Bevölkerung berücksichtigt werden müssen.

 

KTA Warnecke spricht den Suchraum 46 bei Oyle an und merkt an, dass Repowering nur im künftigen Vorranggebiet möglich sein soll. Es handelt sich hier um ein riesiges Gebiet und es ist zu erwarten, dass die Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild erheblich sein werden, wenn hier Anlagen repowert werden. Zum Repowering muss seiner Ansicht nach nochmals eine eingehende Prüfung stattfinden.

 

KTA Waering äußert zum Abwägungskriterium „Golddorf“ Kritik. Er fragt an, wie damit umgegangen werden soll und regt an die Formulierung zu ändern und auf die besondere Wertigkeit des Siedlungsraumes Bezug zu nehmen. Schließlich gibt es noch andere Dörfer, die dieses Kriterium erfüllen könnten und nicht nur die bekannten Golddörfer.

 

KTA Warnecke regt an, die Bezeichnung „Golddorf“ aus dem Kriterium „Ländliche Siedlungen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild“ zu streichen.

 

BOR Pagels führt dazu aus, dass es schwierig ist, hier einfach den Begriff zu ändern, da dann wirklich nochmals jeder Ort im Landkreis nach diesen Kriterien überprüft werden muss, damit die Planung insgesamt einer gerichtlichen Prüfung standhält. Die besondere Wertigkeit der Golddörfer ist dagegen durch die Ergebnisse aus den Dorfwettbewerben erwiesen. Eine gelungene Einbindung der Häuser mit ihren roten Dächern und der Eingrünung darum ergeben einmal von außen betrachtet ein schönes Landschaftsbild, das nicht beeinträchtigt werden sollte. Auf der anderen Seite geht es dabei um den Blick aus dem Dorf nach außen in die freie Landschaft. Hier sollte auch der Blick in die freie Landschaft nicht rundum eingeschränkt sein.

 

KTA Droste stimmt für seine Fraktion dem Beschluss mit den Einschränkungen von KTA Rahlfs zu und merkt noch an, dass mit den neuen Flächen die Belastung für die Bürger steigen wird und damit auch die Belastungsgrenze definitiv erreicht sei.

 

KTA Bürmann merkt an, dass nicht immer nur an den Schutz der Bürger vor den Windkraftanlagen gedacht werden müsse, es müssten vielmehr auch die positiven Effekte für den Energiehaushalt bedacht und herausgestellt werden.

 

KTA Kluhsmeier stimmt dem Konzept im Grundsatz zu, da sich dieses noch in der Planungsphase befindet, aber auch wegen der Dringlichkeit der Plananpassung an sich. Er weist darauf hin, dass es neben den Golddörfern auch noch viele andere Orte im Landkreis gibt, die Kriterien einer besonderen Schutzwürdigkeit erfüllen würden. Kriterien für die Beurteilung zu finden, ist seiner Ansicht nach leicht.

 

KTA Hille steht dem Konzept kritisch bis ablehnend gegenüber. Vorteile für den Bürger sind für ihn nicht erkennbar. Bisher hat sich auch für die Gemeinden bzw. die Bürger kein Profit eingestellt. Bisher konnte mit Windkraftanlagen kein Cent an Gewerbesteuer eingenommen werden. Die Grenze des zumutbaren ist für die Bürger bereits jetzt weit überschritten. Aus seiner Sicht wäre eine reine Verhinderungsplanung sinnvoll. Er bedauert, dass die Politik und Verwaltung das Konzept einfach abnicken, sich damit bestimmten Lobbyisten beugen und dem Konzept einfach zustimmen.

 

KTA Warnecke erwidert, dass ohne die Anpassung des RROP eine Verhinderung von Windkraftanlagen erstmal überhaupt nicht möglich wäre.

 

KTA Bergmann-Kramer stimmt zu und merkt an, dass ohne das Finden von Suchräumen und Abwägungskriterien und die RROP-Änderung Windkraftanlagen gar nicht verhindert werden könnten. Die Aufgabe der RROP-Anpassung muss erfüllt werden. Der Populismus des KTA Hille ist ihm unverständlich.

 

KTA Kluhsmeier wehrt sich ebenfalls gegen den Populismus des KTA Hille. Es handelt sich hier jetzt erst um die Findungsphase. Die Bemerkung, dass man sich dem Lobbyismus beugen würde, hält er für unangebracht.

 

KTA Hille fragt an, wieso nicht größere Abstände zu Siedlungsbereichen angenommen worden seien. Dies wäre möglich gewesen, auch wenn die Rechtssprechung etwas anderes sagen würde. Der Planungsentwurf der Verwaltung ist ihm zu eng.

 

KTA Warnecke regt wiederum an, die Bezeichnung „Golddorf“ aus dem Kriterium „Ländliche Siedlung mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild“ zu streichen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung