Beschluss: zurückverwiesen

 

 


Dipl.-Geogr. Arndt erläutert, dass die Gemeinde Stolzenau mit Schreiben vom 02. April 2009 die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beantragt habe. Die beantragte Zielabweichung beziehe sich dabei auf das Ziel der Raumordnung, die Vorranggebiete im Bereich des Wesertals zeitlich gestaffelt abzubauen. Abweichend von diesem Ziel werde beantragt, im Gebiet östlich des OT Langern (Bossewiesen), dass im RROP als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung in der Zeitstufe II festgelegt sei, schon jetzt einen Abbau zu beginnen.

Das erforderliche Benehmen mit der Gemeinde Stolzenau sei hergestellt worden. Die Gemeinde habe das Antragsgebiet im Flächennutzungsplan als Abbaufläche in der Priorität A festgelegt. Sie begrüße das Vorhaben daher!

Das erforderliche Einvernehmen konnte im Ergebnis ebenfalls mit allen fachlich berührten Stellen hergestellt werden. Zwar hätten die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die GLL Sulingen zunächst Bedenken geäußert. Diese hätten jedoch im Zuge einer Erörterung sowie nach Vorlage ergänzender gutachtlicher Unterlagen über die Betroffenheit der Landwirtschaft ausgeräumt werden können.

Die Bezirksregierung Detmold habe Ihr Einvernehmen unter den Vorbehalt gestellt, dass im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren eine Verträglichkeitsprüfung für das auf nordrhein- westfälischer Seite angrenzende EU-Vogelschutzgebiet „Weseraue" erfolgt.

Herr Arndt erläutert, dass die Zielabweichung zugelassen werden könne, weil sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sei, die Grundzüge der Planung nicht berühre, das Einvernehmen mit allen fachlich berührten Stellen vorliege und das Benehmen mit der Gemeinde Stolzenau hergestellt sei. Die Zielabweichung sollte unter der Maßgabe ergehen, dass im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren eine Verträglichkeitsprüfung für das auf nordrhein- westfälischer Seite angrenzende EU-Vogelschutzgebiet „Weseraue" erfolge.

Als weitere Gründe für den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung nennt Dipl.-Geogr. Arndt abschließend, dass

 

-               sowohl im Landes-Raumordnungsprogramm als auch Regionalen Raumordnungsprogramm unmissverständlich das raumordnerische Ziel festgelegt sei, die Antragsfläche für den Bodenabbau zu reservieren,

-               auf der Ebene des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolzenau eine Abbaunutzung in höchster Priorität festgelegt sei,

-               die Antragsfläche nur einen kleinen Teil von ca. 1,5 % der Fläche aller Vorranggebiete in der Zeitstufe I ausmache,

-               der Unternehmer ein Vorranggebiet in der Zeitstufe I bei Müsleringen, in dem er sich auch schon Flächen gesichert habe, in den nächsten 15 – 20 Jahren nicht abbauen wolle, sofern ihm ein weiterer Abbau in Nähe des bestehenden Kieswerks bei Diethe – Langern ermöglicht werde,

-               der Umzug des Kieswerks für den Unternehmer mit erheblichen Kosten verbunden wäre und sich auch auf Natur und Landschaft nachteilig auswirken würde (nach der Logik des Plans, müsste der Kieswerkstandort jetzt ins Vorranggebiet Zeitstufe I bei Müsleringen verlegt werden, in 20 Jahren könne er dann für den Abbau der Fläche östlich von Langern wieder dorthin verbracht werden),

-               ab 2011 eine Neuaufstellung des RROP für den Landkreis Nienburg/Weser vorgesehen sei, bei der eine gesamträumliche Neuordnung der Vorranggebiete und Zeitstufen erfolgen solle,

-               mit der Entscheidung für eine Zielabweichung kein Präzedenzfall für weitere Anträge zur Abweichung von der Zeitstufenregelung geschaffen würde. Zukünftige Entscheidungen über eine Neuordnung der Zeitstufen der Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung im Wesertal sollten einer Neuaufstellung des RROP vorbehalten bleiben.

 

KTA Brunschön äußert Bedenken gegen eine Zielabweichung, weil aus seiner Sicht doch ein Präzedenzfall geschaffen würde, vor allem unter dem Aspekt, dass vor 2,5 Jahren schon einmal eine Zielabweichung in diesem Raum gewährt worden sei. Diesmal sei die Fläche mit 25 ha weitaus größer als damals. Ferner sollte die Bodenabbauleitplanung für die Landwirtschaft Verlässlichkeit schaffen, jetzt würden jedoch 25 ha der Landwirtschaft entzogen. Ein schon erfolgter Erwerb der Flächen des Unternehmers verdeutliche, dass dort vorgeplant werde. Die erforderlichen Kompensationsleistungen für den Bodenabbau erfolgten ebenfalls zu Lasten der Landwirtschaft.

 

KTA Bergmann-Kramer sieht in der Zielabweichung nur eine Verschiebung der Zeitstufe II in die Zeitstufe I. Demnach sei die Fläche für den Bodenabbau vorgesehen und würde nur etwas vorgezogen. Es werde so zusagen „getauscht“, so dass keine neuen Flächen betroffen seien. Zuerst solle die Fläche in Nordrheinwestfalen abgebaut werden und in 5 – 6 Jahren solle die Fläche bei Diethe – Langern abgebaut werden, so dass erst in ca. 15 Jahren die Fläche der Zeitstufe I bei Müsleringen abgebaut werden soll.

 

KTA Warnecke fasst zusammen, dass der Bodenabbauleitplan ca. 30 Jahre gelten solle, dieser nun schon ca. 13 Jahre alt sei, so dass Änderungen möglich seien. Ein Nachsteuern solle spätestens ab 2011 durch die Neuaufstellung des RROP erfolgen. Einen Tausch der Fläche von Zeitstufe I in Zeitstufe II bei Müsleringen sei verfahrenstechnisch nicht möglich, da das RROP geändert werden müsse und dies einen Umfang wie die Teiländerung „Windenergie“ habe.

 

BOR Pagels führt aus, dass insgesamt für den Landkreis Nienburg/Weser für den Abbau der Vorranggebiete in Zeitstufe I ein Zeitraum von ca. 30 Jahren angesetzt wurde. Jedoch gäbe es regionale Unterschiede in Bezug auf die Abbauintensität. Im Bereich Stolzenau – Leese – Landesbergen seien die Teilflächen weitaus größer als im Bereich Diethe – Langern und Müsleringen. Die Flächen der ZS I seien hier viel schneller abgebaut als im Raum Leese – Landesbergen. Ein vollständiger Abbau der Vorranggebiete in Zeitstufe I würde in Diethe – Langern schon viel früher erreicht. Daher müsse bei der Neuaufstellung des RROP eine Anpassung und Aktualisierung der Festlegung der Zeitstufen für die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung werde mit der beantragten Zielabweichung kein Präzedenzfall geschaffen. Das frühere Verfahren umfasste lediglich eine Anondierung von  2 – 3 ha.

 

KTA Bürmann hat den Eindruck, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird und schließt sich im Weiteren den Ausführungen von KTA Brunschön an.

 

Herr Göckeritz äußert, dass die Unternehmen auf das schnelle Geld und Geschäfte aus seien, jedoch aus Sicht der Allgemeinheit ein Bodenabbau langsam über einen großen Zeitraum verteilt erfolgen solle und plädiere dafür, dass kein Präzedenzfall geschaffen werde.

 

KTA Warnecke fasst zusammen, dass für das Jahr 2011 eine Neuaufstellung des RROP geplant sei, der Unternehmer erst in Nordrheinwestfalen abbauen möchte und das Gebiet um Diethe – Langern als Sicherheit haben möchte, falls er nicht in Nordrheinwestfalen abbauen dürfe. Für den Zeitraum der RROP - Neuaufstellung, der in ca. 5 – 6 Jahren abgeschlossen sei, hätte der Unternehmer demnach keinen Nachteil. Somit werde ein Präzedenzfall vermieden. Der Unternehmer könne jedoch fordern, dass die Änderung des RROP bereits jetzt begonnen werde, habe hierauf aber keinen Rechtsanspruch. Weiterhin schlägt er als Kompromiss vor, den Beschluss dahingehend zu ändern, dass einer Zielabweichung zwar nicht entsprochen würde, aber im Zuge der Neuaufstellung des RROP die beantragte als Zeitstufe I festgelegt werden solle.

 

KTA Waering erklärt, dass auf diese Weise das gesamte Verfahren verkompliziert würde. Antragsteller sei schließlich die Gemeinde Stolzenau, demnach wäre eine Kommunikation mit der Gemeinde erforderlich.

 

KTA Kurowski lobt die Verwaltung, da sie von einem starren Festhalten am Plan absehe.

 

KTA Hüneke führt aus, dass die Bodenabbauleitplanung 13 Jahre alt sei, eine Einzelfallentscheidung vorläge und die Gemeinde Stolzenau hinter der Entscheidung stehe.

 

KTA Brunschön erläutert, dass die Interessen des Unternehmers betrachtet würden, die der betroffenen Landwirtschaft jedoch beiseite geschoben würden. Der Zeitraum 30 Jahre für die Zeitstufe I sei nicht willkürlich gewählt worden, so KTA Brunschön.

 

KTA Warnecke stellt fest, dass keine Mehrheit für seinen Kompromissvorschlag bestünde.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
4

Nein
5

Enthaltung
0