Wie vorgeschlagen.

 


BOR Pagels führt kurz in das Thema ein und erläutert das bisherige Geschehen. Er weist daraufhin, dass nun neuere Erkenntnisse in Form eines Umweltberichtes und eines ornithologischen Gutachtens vorliegen.

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert im Folgenden den derzeitigen Sachstand. Sie führt aus, dass aus den 33 Suchräumen für Windenergienutzung 18 potentielle Vorranggebiete entwickelt worden seien. Als Fazit der durchgeführten Umweltverträglichkeits-Vorprüfung sowie Umweltbericht und ornithologischer Erfassung sei das Vorranggebiet Steinbrink wegen zu schützender Vogelarten ausgeschlossen worden, sodass 17 Vorranggebiete als mögliche Standorte für raumbedeutsame WEA in Betracht kämen. Des Weiteren führt sie einzelne Vorranggebiete vor und erläutert die Veränderungen:

 

Vorranggebiet Hilgermissen

Das Vorranggebiet sei reduziert worden, wegen der angrenzenden östlichen Weseraue.

 

Vorranggebiet Hoyerhagen

Dieses Vorranggebiet sei reduziert worden, wegen der angrenzenden Wohnbebauung im Landkreises Diepholz und dem westlich angrenzenden Erholungsstandort „Mitte Niedersachsen“.

 

Vorranggebiet Sebbenhausen

Wegen des Vorkommens des Rotmilans sei das Vorranggebiet ebenfalls verkleinert worden.

 

Vorranggebiet Estorf

Bei diesem Vorranggebiet sei noch zu prüfen, ob ein Seeadler im Nahbereich dieser Fläche nistet.

 

Vorranggebiet Uchte/Lohhof

Das Gebiet sei eines der größten im Landkreis, so Dipl.-Geogr. Rohlfing. Wegen des in 2,6 km nördlich gelegenen EU-Vogelschutzgebietes („Diepholzer Moorniederung) sei eine FFH-Vorprüfung erforderlich, die zurzeit durchgeführt werde. Insbesondere Auswirkungen auf die Kornweihe, die das EU-Gebiet als Winterquartier nutzt, seien vorab zu prüfen.

 

Als nächste Verfahrensschritte folgten das Beteiligungsverfahren, sowie die öffentliche Auslegung. Im Rahmen dieser Auslegung würde der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben.

 

KTA Hille äußert zu der Vorlage, dass die festgelegten Abstände ihm zu gering erscheinen würden. Weiterhin führt er aus, dass die Referenzanlage E-112 seit 2007 nicht mehr produziert werden würde. Die E-126 habe die E-112 abgelöst, so KTA Hille. Die E-126 unterscheide sich jedoch in den Maßen zur E-112 erheblich. Sie müsse demnach einen größeren Abstand bspw. zur Wohnbebauung sowie zu Kreisstraßen einhalten. Er fragt die Verwaltung, warum die E-126 nicht als Referenzanlage gewählt worden sei.

BOR Pagels erwidert, dass dieser Umstand bekannt sei und erläutert, dass die Referenzanlage E-112 gewählt worden sei, um die Dimensionen von neueren Windenergieanlagen (WEA), vor dem Hintergrund des „Repowering“, in die Planung aufzunehmen. Er führt weiter aus, dass die E-82 von Enercon vorrangig als marktgängige Anlage anzusehen sei, deren Maße geringer seien als die der E-112. Ferner erläutert er, dass bei Abstandsregelungen die individuelle Kipphöhe einer WEA im Genehmigungsverfahren ausschlaggebend sei. Im vorliegenden RROP – Entwurf wird deshalb auf die Kipphöhe Bezug genommen.

 

KTA Brunschön äußert, dass sich bei der Beratung innerhalb der Fraktion herauskristallisiert habe, dass sich ein Unwohlsein bei Bürgern und den Fraktionsmitgliedern breit mache. Er bezieht sich dabei auf Seite 12 des Umweltberichtes, in dem es heißt, dass in einem Abstand von 440 m 45 dB(A), in 740 m 40 dB(A) und in 1100 m Entfernung 35 dB(A) Lärm messbar sind, als Abstandskriterium jedoch 500 m beschlossen wurde. Ferner führt er aus, dass der Schattenwurf in 1300 m Entfernung noch zu Belästigungen führe. Demnach reiche der Abstand nicht aus, so KTA Brunschön. Der Abstand zu Flora, Fauna und Wald soll 500 m betragen, der Umweltbericht spreche jedoch von einem Mindestabstand von 1.200 – 1.500m. Unter diesem Aspekt sollten die Ausschlusskriterien nochmals überdacht werden. Eine Streichung von U 18 sei klar; bei U 4 seien kaum Beeinträchtigungen zu erwarten, bei U 8, 9, 10 und 13 seien die Beeinträchtigungen vor diesem Hintergrund gering. Ansonsten stimme er mit den Planungen überein. Weitere negative Umwelteinwirkungen für Menschen, Landschaft und erhebliche Beeinträchtigung für Tiere bei den Gebieten sollten überdacht werden. Der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sei aus Sicht seiner Fraktion zuzustimmen. Jedoch sei dies insgesamt keine Zustimmung zu den Planungen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sollten abgewartet und in die Planungen mit aufgenommen werden.

 

KTA Kurowski erklärt, dass die Gruppe CDU/WG sich ebenfalls mit dem Thema auseinander gesetzt habe. Bei dem Thema WEA gäbe es offenbar nur Befürworter oder Gegner. Ein Kompromiss sei bei diesem Thema nicht denkbar. Jedoch müsse sich der Landkreis Nienburg/Weser an die Gesetzeslage anpassen. Die CDU/WG würde die Auslegung abwarten, aber noch keine generelle Zustimmung zur vorgelegten Planung gebe.

 

KTA Warnecke fragt, wie das weitere Verfahren nach der öffentlichen Auslegung sei.

BOR Pagels erklärt, dass die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen zu den Planungsunterlagen verfassen können, die dann von der Verwaltung abgewogen würden und dem Ausschuss für Regionalentwicklung mit einem Abwägungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt würden. Er betont, dass der vorgelegte Entwurf nicht das Endstadium der Planung sei, da durch die Abwägung der Stellungnahmen von z. B. Bürgern, Gemeinden und Investoren der Entwurf abgeändert werden könne. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Windenergienutzung angemessen Raum geschaffen werden müsse. Dabei seien Kompromisse nötig. Durch die Ausweisung möglicher Vorranggebiete werde eine Ausschlusswirkung für das restliche Kreisgebiet angestrebt. Weiterhin dürfe keine „Verhinderungsplanung“ angestrebt werden, damit das RROP nicht auf „tönernen Füßen“ stehe, sondern vor Gericht Bestand habe.

 

KTA Brunschön weist darauf hin, dass das U 14 seine Heimatgemeinde beträfe. Die Stadt Rehburg-Loccum östlich der B 441 ein Industriegebiet plane und wolle demnächst einen Aufstellungsbeschluss fassen. Er fragt, warum dann in diesem Gebiet ein Windpark geplant sei.

BOR Pagels erläutert, dass ein Aufstellungsbeschluss nicht ausreiche um die Festlegung eines Vorranggebietes zu verhindern. Hierfür müsse eine ausreichende Planreife der Bauleitplanung erkennbar sein, um einen „öffentlichen Belang“ zu erzeugen, der Berücksichtigung finden kann. Das RROP sei für die Bauleitplanung der Gemeinden erst nach dem Beschluss des Kreistages verbindlich, betont BOR Pagels.

 

KTA Hille erläutert, dass das Klimaschutzziel der EU vorsehe bis 2020 20 % der Energie durch erneuerbare Energien zu decken und das EEG bis 2020 30 %, der Landkreis Nienburg/Weser jedoch schon im Jahr 2007 38 % gedeckt habe und somit sein Soll erfüllt habe. Seit 2007 seien auch noch einige WEA dazugekommen, sodass die Leistung im Landkreis Nienburg/Weser weiter gestiegen sei.
KTA Hille möchte in diesem Zusammenhang folgende Informationen seitens der Verwaltung im nächsten Ausschuss für Regionalentwicklung am 12.11.2009 vorgelegt bekommen:

 

·                Anlagenbestand,

·                Neuzugänge:

-    Turmhöhe/Nabenhöhe,

-    Rotordurchmesser,

-    Gesamthöhe,

-    Nennleistung in kW,

-    WKA Hersteller und Typ,

-    Betreiber der WKA,

·               Beschwerden/Konflikte, soweit sie der Kreisverwaltung bekannt  seien

 

Die Neuzugänge sollten regulär in der Oktobersitzung, alternativ im November eines jeden Jahres vorgelegt werden.

 

Ferner stellt er folgende Fragen:

 

„Gibt es Gutachten bzw. Erkenntnisse über die Gefährdung durch Eisschlag/-abwurf?“

 

„Vorausgesetzt es gibt eine Gefährdung durch Eisschlag/-abwurf für Menschen und Tiere, welche Schutzmaßnahmen können ergriffen werden, um das Risiko zu minimieren? Wie wirksam sind diese Maßnahmen?“

 

„Gibt es Gutachten bzw. Erkenntnisse über die Wertminderung von Immobilien aufgrund der räumlichen Nähe zu Windkraftanlagen/-parks? Gibt es Richtwerte, wie viel Wertminderung bei Neuerrichtung einer WKA bzw. eines Windparks zu erwarten ist? Inwiefern wirkt sich auch das Repowering wertmindernd auf die Immobilien in der Umgebung aus?“

 

Kreisrat Schwarz sichert zu, alle Informationen zusammen zu stellen, wobei jedoch der Betreiber aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden dürfe. Ferner sei nur der Antragsteller bekannt und dieser nicht identisch mit dem Betreiber der WEA sein müsse.

 

KTA Bürmann gewinnt den Eindruck, dass WEA vom Ausschuss verhindert werden sollten, obwohl WEA für den Klimaschutz unabdingbar seien, Arbeitsplätze geschaffen würden und eine Zukunftstechnologie darstellten.

 

KTA Hüneke erklärt, dass die Eisenbahnstrecke beim Vorranggebiet 11 Landesbergen/Estorf die Eisenbahnstrecke Minden – Nienburg sei und nicht wie im Umweltbericht auf Seite 56 die Haupteisenbahnstrecke Hannover – Bremen.

 

KTA Kurowski fragt die Verwaltung, ob weitere Gebiete mit einbezogen werden könnten oder ob die Planung schon abgeschlossen sei.

BOR Pagels antwortet, dass dies im Rahmen der Abwägung durchaus möglich sei.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung