Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Frau Braunack nimmt Bezug auf die Sitzung des Ausschusses am 15.06.2009. Wie berichtet, habe die SPD-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 08.06.2009 eine Anfrage zum Thema Pflegestützpunkt gestellt. Die ersten beiden Punkte der Anfrage seien in der letzten Sitzung bereits beantwortet worden.

 

Der dritte Punkt der Anfrage sollte laut Verständigung im Ausschuss in der heutigen Sitzung behandelt werden. Die Anfrage hierzu laute:

 

Am 28. Mai 2009 haben Land, Pflegekassen, Nds. Landkreistag und Nds. Städtetag eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gemäß § 92 c SGB XI unterzeichnet.

 

Wie sehen die Planungen des Landkreises hinsichtlich der Umsetzung der o. a. Rahmenvereinbarung aus?

 

Frau Braunack erläutert, dass mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz auch eine Regelung zur Schaffung von Pflegestützpunkten neu in das Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) aufgenommen worden sei. § 92c SGB XI lege die notwendigen Rahmenbedingungen zur Bildung eines derartigen Pflegestützpunktes fest. Ob in einem Bundesland Pflegestützpunkte eingerichtet werden, entscheide die oberste Landesbehörde.

 

Der Bund leiste einen einmaligen Betrag (Anschubfinanzierung) in Höhe von 45.000,00 € je Pflegestützpunkt (50.000,00 € bei Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger).

 

Die Pflegestützpunkte sollen unter der Federführung der Kranken- und Pflegekassen geschaffen werden. Diese Vorgabe habe speziell in Niedersachsen zu viel Kritik geführt. Insbesondere der Niedersächsische Landkreistag (NLT) habe darauf hingewiesen, dass die Planung und Umsetzung eines derartigen Konzeptes eindeutig auf der kommunalen Ebene erfolgen müsse. Nur so könne die notwendige Unabhängigkeit sowie die Zusammenführung bereits bestehender Angebote gewährleistet werden.

 

Aus diesem Grund habe das Land Niedersachsen in Abstimmung mit den Pflege- und Krankenkassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden den so genannten „Niedersächsischen Weg“ entwickelt. Es handele sich dabei um eine freiwillige Kooperation auf der Grundlage einer auf Landesebene ausgehandelten Rahmenvereinbarung. Danach solle die entsprechende Umsetzung von den Landkreisen vorgenommen werden. Die Kranken- und Pflegekassen leisteten ihren Beitrag dadurch, dass sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

 


Die Einrichtung eines Pflegestützpunktes wäre eine ideale Ergänzung zur Seniorenarbeit im Familien- und Seniorenbüro (FSB). Die Aufgaben und Ziele eines Pflegestützpunktes würden übereinstimmen mit denen der Seniorenarbeit im FSB. Mehr als die Hälfte der anfallenden Kosten würden die Kranken- und Pflegekassen tragen. Dazu käme die Anschubfinanzierung vom Land.

 

Für den Landkreis Nienburg/Weser sei deshalb ein Konzeptentwurf zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes erarbeitet worden.

 

Frau Braunack habe bereits bei dem Workshop „ Familienfreundlicher Landkreis Nienburg/Weser“ am 28.08.2009 hierüber berichtet. In einer Arbeitsgruppe sei dann über den Konzeptentwurf beraten worden. Das Konzept sei befürwortet worden mit der Änderung, dass statt einer Vollzeitkraft besser 2 Teilzeitkräfte im Pflegestützpunkt beschäftigt werden sollten.

 

Außerdem sei in der Arbeitsgruppe empfohlen worden, viel Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

 

Der Landkreis wolle jetzt zügig in Verhandlung mit den Kranken- und Pflegekassen treten, um eine regionale Vereinbarung zu schließen. In einer der nächsten Sitzungen werde dann über den Abschluss der Vereinbarung zu beschließen sein.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung