Wie vorgeschlagen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen berichtet über die Forderungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und gibt einen Überblick über den Planungsstand an den Umflutern im Bereich Bünkemühle, Helzendorfer Mühle und Hohnhorster Mühle.

 

KTA Andermann möchte wissen, ob eine Akzeptanz der Mühlenbetreiber zu dem Vorhaben vollständig gegeben ist.

 

Dipl.-Ing Gänsslen stellt hierzu fest, dass eine Durchgängigkeit der Gewässer nachweislich der bisherigen Gewässerschauen grundsätzlich vorliegt. Dennoch müssen aber auch die Staurechte gegeben sein.

Bisher befand sich das Vorhaben im Stadium der Vorplanung, jetzt werden die Gespräche mit den Eigentümern geführt. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass eine Einigung erzielt werden kann.

 

BOR Wehr ergänzt hierzu dass es wichtig sei, einvernehmliche Gespräche mit den Eigentümern zu führen, allerdings benötigt die Verwaltung Argumentationsgrundlagen, um eine fachliche Durchsetzung des Vorhabens zu erreichen.

 

KTA Göckeritz fragt an, welche Institution die Zuwendung erhält.

 

BOR Wehr erklärt, dass der UHLV „Meerbach und Führse“ Zuwendungsempfänger ist.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung