Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert unter Hinweis auf die gesetzlichen Festlegungen Inhalt und Bedeutung, sowie Erforderlichkeit der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) aufgrund der veralteten Datengrundlage und gibt eine Übersicht der anstehenden Arbeitsschritte, als auch der Kosten.

 

KTA Hille möchte wissen, ob die Maßnahme bezuschussungsfähig ist.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen weist auf die gesetzliche Verankerung im Bundes- als auch Landesrecht hin und teilt mit, dass eine Bezuschussung für die Fortschreibung nicht möglich ist.

 

KTA Ewald fragt an, wie die Handhabung hinsichtlich Erstellung/Fortschreibung in anderen Landkreisen erfolgt und ob die tatsächlichen Kosten aus dem Ausschreibungsverfahren hier im Ausschuss zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen beantwortet die Frage dahingehend, dass - soweit bekannt - eine Vergabe an externe Büros erfolgt ist. Bezogen auf den Landkreis Nienburg/Weser ist in jedem Fall eine externe Vergabe erforderlich, da allein die fachliche koordinierende Betreuung der Aufstellung Personal in erheblichem Umfang binden würde, die nur durch Aussetzung von anderen Pflichtaufgaben zu erreichen wäre.

Die Kosten aus dem Ausschreibungsverfahren werden zu gegebener Zeit im Ausschuss dargelegt.

 

Auf die Frage von KTA Bürmann, ob die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen Landkreisen besteht, antwortet Dipl.-Ing.

Gänsslen, dass die Aufstellung des LRP zum einen aufgrund der unterschiedlichen Strukturen für jeden Landkreis individuell erfolgen muss, des weiteren wäre dies bedingt durch die unterschiedlichen zeitlichen Ansätze auch nicht umsetzbar.

 

KTA Andermann fragt an, ob ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss, oder ob eine freihändige Vergabe erfolgen kann.

 

BOR Wehr erläutert hierzu, dass zwar für einzelne Bereiche, wie Kartierung und Projektmanagement, eine freihändige Vergabe möglich wäre, im übrigen aber das Ausschreibungsverfahren aufgrund der Richtlinien nach HOAI unumgänglich sei.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung