Die Satzung über die Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung sowie des Kostenbeitrages bei Gewährung von Kindertagespflege gem. §§ 23 ff. Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird entsprechend der Vorlage neu gefasst, jedoch mit Maßgabe der in der Sitzung festgelegten Anpassungen.

 


Herr Barthel erläutert die Vorlage. Die Senkung der Elternbeiträge und die Anhebung des Stundensatzes solle eine mittelfristige Auskömmlichkeit in der Tagespflege fördern.

 

KTA Kurowski fragt nach, ob die in § 3 Abs. 4 der Satzung geforderte Fortbildung der Tagepflegepersonen vom Landkreis finanziert würde. Darauf erläutert Herr Barthel, dass der Landkreis bereits jetzt schon die kostenlose Fortbildung der Tagespflegepersonen sicherstelle. Die Fortbildung würde daher vom Landkreis finanziert werden.

 

KTA Kurowski erkundigt sich, ob bei einer Tagespflegeperson, die
z. B. ihre Mutter pflegt und daher über eine längere Zeit die Betreuung nicht ausüben kann, ebenfalls gem. § 3 Abs. 8 die Erlaubnis erlöschen würde. Dazu erklärt Herr Barthel, dass es während der Pflege der Mutter in der Regel möglich sei, eine Fortbildung über insgesamt 12 Stunden zu absolvieren. In diesen Fällen würde unproblematisch reagiert und entschieden werden. KTA Kurowski bittet, dies in die Satzung einzuarbeiten. Herr Klein erklärt dazu, wenn es der Verdeutlichung diene, solle im Abs. 8 aufgenommen werden: „sofern nicht die jährliche Fortbildung nach Abs. 4 nachgewiesen wird“.

 

KTA Kurowski bittet um Erläuterung, ob die gem. § 5 Abs. 8 erwähnte Vertretung zu den Müttern nach Hause komme. Hierzu erklärt Herr Barthel, dass dies individuell gestaltet werde. Der Fachbereich Jugend habe Ersatzkräfte und könne die Vertretung ab 01.10.2009 sicherstellen.

 

Auf die Frage von Frau Pfeil, wie die Auswahl der Betreuungspersonen vorgenommen werde und wie oft die persönlichen Voraussetzungen überprüft würden, bittet Herr Barthel die Mitarbeiterin Frau Menke–Siebels um Erläuterung. Frau Menke-Siebels erklärt dazu, dass regelmäßig ein Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Erwachsenen angefordert werde. Alle 3 Jahre sei das Führungszeugnis zu erneuern. Es werde besonders auf Körperverletzung und sexuellen Missbrauch geachtet. Frau Pfeil gibt zu bedenken, dass sie Drogen- und Alkoholprobleme ebenso problematisch einstufe. Frau Menke-Siebels teilt daraufhin mit, dass es bisher eher die Ausnahme sei, dass Anträge auf Pflegeerlaubnis von vorbestraften Personen gestellt würden. Auf die weitere Frage von Frau Pfeil, welche Informationsquellen genutzt würden und ob evtl. eine Nachfrage beim Gericht bezüglich bestehender Bedenken vor Erlaubniserteilung eingeholt würde, erklärt Frau Menke-Siebels, dass bei der Überprüfung eine Stellungnahme vom ASD und dem Gesundheitsamt sowie ein ärztliches Attest eingeholt würden.

 

KTA Keitsch fragt nach, ob die Tagespflege besser bei den Kommunen angesiedelt wäre und ob dies finanzielle Vorteile bringe. Herr Klein erklärt hierzu, dass bei einer Abgabe der Tagespflege an die Kommunen dies mit den gleichen Konsequenzen wie bei Kindergarten und Kinderkrippe geschehen müsste. Die Tagespflege müsse dann gänzlich abgegeben werden. Herr Barthel erläutert, dass dies bereits auf einer Sitzung der HVB angesprochen wurde. Die Tendenz der HVB sei eher ablehnend. Herr Klein gibt dazu zu bedenken, dass die Tagespflege durch die Kommunen nicht kostengünstiger würde.

 

Frau Iggesen fragt nach, ob bei den Geldleistungen die Aufwendungen für Altersvorsorge und Gesundheit enthalten seien. Herr Barthel antwortet, dass diese Aufwendungen zu den 3,20 € dazu kämen.

 

Frau Iggesen erkundigt sich, was unter den räumlichen Voraussetzungen „sauber, hell und freundlich“ zu verstehen ist. Frau Menke-Siebels erklärt dazu, dass es hier keine engere Definition gäbe. Diese Vorgaben seien in die Satzung aufgenommen worden, damit ohne Diskussion mit Berufung auf die Satzung eine Pflegeerlaubnis abgelehnt werden kann, wenn die Vorgaben eindeutig nicht erfüllt seien.

 

Frau Iggesen bittet noch, in die räumlichen Voraussetzungen aufzunehmen, dass Spielflächen „ungefährlich“ zu erreichen seien. Herr Barthel teilt mit, dass diese Anregung aufgenommen werden solle.

 

Frau Scheller erklärt, dass sie Kontakt zum Verein „Zur Förderung neuer Kinderbetreuung e.V.“ hatte und dort zur Satzung Fragen aufgetreten seien. Sie schlage vor, die Vereine und Verbände mit dem FSB zusammenzuführen um die Fragen zur Satzungsänderung zu besprechen. Herr Klein erklärt dazu, dass die Verabschiedung der Satzung nicht in ein neues Verfahren gebracht werden solle. Änderungen könnten bis zur Entscheidung im Kreistag noch vorgenommen werden.

 

Frau Scheller bittet, die angesprochenen Positionen in der Satzung inhaltlich zu überarbeiten und bei Folgekonzeptionen die betroffenen Gruppen der Tagespflege zu beteiligen. Weiterhin sei bei den persönlichen Voraussetzungen die Vorgabe „gewaltfreie Erziehungsvorstellungen“ nicht konkret genug. Herr Klein erläutert hierzu, dass die Formulierung dem Prognosecharakter bei der Bewertung der persönlichen Voraussetzungen Rechnung trage. Der gesetzliche Rahmen gelte bei der Tagespflege immer. Herr Barthel ergänzt, dass die Tagesmütter im Landkreis 160 Stunden Ausbildung durchlaufen. Auch hier sei die Problematik im Blick.

 

Frau Scheller meint gleichwohl, dass die erweiternde Vorstellung des Bundesministeriums in die Satzung aufgenommen werden solle. KTA Andermann antwortet darauf, dass die Satzung im nächsten Jahr erneut auf dem Prüfstand stehe und dann erneut betrachtet werden könne.

 

KTA Andermann gibt zu bedenken, dass 3,20 € pro Stunde nicht viel seien. Herr Barthel antwortet, dass dies für die Tagesmütter sicher nicht zufrieden stellend sei. Es stelle sich jedoch die Frage, was der Landkreis leisten könne. Er habe folgende Rechnung vorbereitet:

 

 

Tagespflege 2010

 

Ausgaben:   

 

„Familie mit Zukunft“ + Verwaltung                       257.600,00 €

Zahlung TPP (3,20 € pro Std.)                              259.000,00 €

                                                                                  516.600,00 €

 

Einnahmen:

 

Bund/Land ( 1,56 € pro Std.)                                 126.000,00 €

Elternbeiträge (100%)                                            112.000,00 €

                                                                                  238.000,00 €

 

Einnahmen – Ausgaben                                        - 278.600,00 €

Durchschnittlich                                                       - 3,43 € pro Std.

 

Verwaltung – Verwaltung, Fortbildung, Vernetzung, Qualifizierung, Begleitung, Fachberatung, Jugendhilfeplan, Vermittlung

 

 

Tagespflege 2011

 

Ausgaben:   

 

„Familie mit Zukunft“ + Verwaltung                       334.000,00 €

Zahlung TPP (3,20 € pro Std.)                              259.000,00 €

                                                                                  593.000,00 €

 

Einnahmen:

 

Bund/Land ( 1,56 € pro Std.)                                 126.000,00 €

Elternbeiträge (100%)                                            112.590,00 €

                                                                                  238.590,00 €

 

Einnahmen – Ausgaben                                        - 354.4100,00 €

Durchschnittlich                                                       - 4,38 € pro Std.

 

 

Defizite jeweils zuzüglich

 

-                 Vertretung Krankheit/Fortbildung

-                 Weiterzahlung 3 Wochen

-                 Erhöhter Erziehungsbedarf

-                 Unterbrechungszeiten

-                 Ausfallender Elternbeitrag

-                 Geschwisterrabatt

-                 Versicherungsleistungen

 

 

Herr Klein ergänzt, dass im nächsten Jahr der Landkreis Nienburg/Weser mit ca. 10 – 13 Mio. weniger Einnahmen im Haushalt rechnen müsse. Die Satzung mache klar, dass Kinder dem Landkreis wichtig seien. Die Kosten würden sich zurzeit auf mindestens 7,00 € pro Std. belaufen. In den nächsten Jahren würden sich diese Kosten noch steigern und der Landkreis würde trotzdem sagen, dass die Betreuung in der Tagespflege notwendig sei. Herr Klein führt weiter aus, dass dieser Vorschlag ein sachgerechter Kompromiss sei, der auch in Zukunft vertreten werden könne.

 

Frau Pfeil gibt zu bedenken, dass die Vereinbarkeit der Tierhaltung nicht nur eine räumliche Voraussetzung sei, sondern auch eine persönliche. Wie sei zum Beispiel mit einer Kampfhundezucht umzugehen. Herr Barthel erklärt dazu, dass eine Überprüfung auch anlassbezogen vorgenommen würde. Schon durch das Wächteramt sei das Jugendamt immer in der Pflicht. Herr Klein ergänzt, dass Tierhaltung und Tagespflege immer vereinbar sein müsse.

 

Herr Klein erläutert, dass die wesentlichen Probleme und Streitfälle aufgenommen worden seien. Der Landkreis sei als Vermittler der Tagespflegepersonen immer in der Pflicht und werde auf die angesprochenen Hinweise achten.

 

Frau Pfeil bittet, aus juristischen Gründen, in § 3 Abs. 2 „ die Erlaubnis ist zu erteilen“ in „die Erlaubnis soll erteilt werden“ abzuändern. Herr Klein stimmt der Änderung zu.

 

Herr Barthel führt noch aus, dass in der Satzung im § 5 Abs. 13 der Bezug „(§ 3 Abs. 7)“ „(§ 3 Abs. 6)“ lauten müsse. Durch Veränderungen in der Satzung sei es zu Verschiebungen in den Absätzen gekommen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung
1