Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Verein „Achtsamkeit und Verständigung e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.

 


Herr Barthel erläutert die Vorlage. Der Verein habe die Betriebserlaubnis erhalten und mit der Betreuung am 01.09.2009 begonnen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung