Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


BOR Wehr erläutert unter Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung, auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten zu führen, am Beispiel eines Altlastenstandortes Ablauf und Umfang der Überarbeitung sämtlicher Verdachtsflächen und Erstellung einer entsprechenden GIS-Datenbank.

 

KTA Ewald fragt an, ob die Anzahl der geschätzten 1.300 Verdachtsflächen als realistisch anzusehen ist, und ob alle Standorte in der Abwicklung gleichwertig zu sehen sind.

 

BOR Wehr führt hierzu aus, dass die Anzahl nach den hier vorliegenden Unterlagen/Informationen als bestehende Größe anzusehen ist. Es wird deutlich gemacht, dass aufgrund unterschiedlicher Vor- bzw. Folgenutzungen nicht jeder Standort gleichwertig „problematisch“ gesehen werden kann.

 

Vorsitzender Brieber  unterstreicht diese Ausführungen am Beispiel der Nutzung eines Grundstückes als Tankstelle im Vergleich zu einer Nutzung als Tischlerei.

 

KTA Göckeritz erkundigt sich, warum der Landkreis Nienburg/Weser für die Dokumentation verantwortlich ist und nicht der jeweilige Grundstückseigentümer.

 

BOR Wehr erläutert hierzu, dass grundsätzlich schon die Verantwortung beim Eigentümer des Grundstückes liegt (Beispiel: Verkauf des Grundstückes). Darüber hinaus besteht jedoch die gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung und Führung des Verzeichnisses durch die untere Bodenschutzbehörde.

 

KTA Leseberg möchte wissen, welcher Arbeitsumfang in den Gesamtkosten von rd. 50.000,- € beinhaltet ist und ob zusätzliche, verwaltungsinterne Personalkosten für diese Maßnahme ebenfalls förderungsfähig sind.

 

BOR Wehr beantwortet die Fragen dahingehend, dass unter anderem eine Sichtung der bestehenden Aktenlage, Befragung von Zeitzeugen, Klärung der Nutzung der Grundstücke und Aufbereitung der Daten über die GIS-Datenbank erforderlich ist.

Hinsichtlich der zusätzlichen internen Personalkosten kann im Rahmen der Niederschrift bestätigt werden, dass diesbezüglich keine Zuwendungsmöglichkeit besteht.

 

KTA Bürmann fragt an, ob auch der Fall einer Nichtbezuschussung eintreten kann.

 

BOR Wehr führt hierzu aus, dass nach jetzigem Stand, auch aufgrund der Vorgespräche, von einer Zuwendung in der geplanten Höhe ausgegangen wird.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung