Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 


Ein Einwohner hat Fragen in Bezug auf das Vorranggebiet 15 Uchte/Lohhof.

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing zeigt das Vorranggebiet und erläutert die örtlichen Gegebenheiten.

BOR Pagels betont, dass der Änderungsentwurf noch keine rechtliche Grundlage bei Baugenehmigungen sein. Dies sei erst der Fall, wenn der Kreistag in etwa einem Jahr einen Satzungsbeschluss gefasst habe.

 

Ein Einwohner fragt, ob bei dem Vorranggebiet Wohlenhausen / Bühren die Interessen der Modellflieger berücksichtigt worden seien. Dies bestätigte Dipl.-Geogr. Rohlfing.

 

Auf die Frage, ab wann die Planungsunterlagen im Internet stünden wird erwidert, dass zunächst der Kreisausschuss darüber beschließen müsse und in ca. 4 – 6 Wochen mit der zurechnen sei, dass es im Internet veröffentlich wird.

 

Eine Nachfrage des Verfahrenverlaufes betreffend, wird dahingehend beantwortet, dass zunächst das Beteiligungsverfahren durchgeführt werde, danach ein Erörterungstermin durchgeführt werde und Abwägungsvorschläge erarbeitet werden. Sollte es dabei grundlegende Planänderungen geben, müsse ein neues Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

 

Eine Nachfrage, ob es Ersatz gäbe, wenn Gebiete verkleinert würden, wird in diesem Zusammenhang verneint. Grundlage der Neuplanung seien die neuen Ausschluss- und Abwägungskriterien, so wie die noch zu erfolgende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Auf Nachfrage, ob ein Vorschlag von Bürgern berücksichtigt werde, entgegnet Dipl.-Geogr. Rohlfing, dass diese im Rahmen des ausstehenden Beteiligungsverfahrens geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge dazu erarbeitet würden.

 

Auf die Nachfrage, ob Kollidierungen mit der Bauleitplanung der Gemeinden bekannt seien, antwortet BOR Pagels, dass alle Kollidierungen bekannt seien.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung