Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Behindertenbeauftragte Blume stellt die Frage, wie sich die Schülerbeförderung im Falle der Errichtung einer IGS in Nienburg für Schülerinnen und Schüler aus kleinen Dörfern in Randlage des Kreisgebietes darstellen würde. Ein Schüler aus Nordel hätte beispielsweise eine Beförderungszeit nach Nienburg von ca. 2 Stunden.

 

KAR Niemeyer weist auf die in der Satzung über die Schülerbeförderung vorgegebenen maximalen Beförderungszeiten für den Schulweg in eine Richtung hin. In den Sekundarbereichen liegen diese zwischen 60 und 90 Minuten. Bei Überschreiten müsse ggf. über eine Taxibeförderung nachgedacht werden.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung