Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

KAR Stankewitz schildert, dass seitens der Verwaltung, unter Beteiligung der Gemeinde Stolzenau, ein gemeinsamer Termin mit den Vertretern der Bioenergie Stolzenau beim Fachanwalt in Bremen wahrgenommen wurde. Ziel war es, den Vertragsabschluß mit der Bioenergie Stolzenau vorzubereiten. Aus den Verhandlungen heraus lässt sich festhalten, dass eine zweite Firma als Netzbetreiber gegründet worden ist, die Biogasanlage bisher noch nicht steht und genehmigungspflichtige Unterlagen seitens des Anlagebetreibers nicht vollständig beigebracht sind. Genehmigungsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt. In den Grundzügen des Vertrages besteht jedoch Einigkeit. U. a. ist ein fixer Starttermin und der Vorbehalt einer Rücktrittsoption vom Vertrag vereinbart worden. Über den Inhalt des Vertragsentwurfs wird in der nächsten nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften informiert.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung