Nachtrag: 04.05.2010

Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss für Kreisstraßen empfiehlt, die Radwegbaumaßnahme im Zuge der K 50 Steyerberg – Sarninghausen in das Bauprogramm für voraussichtlich 2011 aufzunehmen, sobald der Aufnahmebescheid für das Mehrjahresprogramm vorliegt und der Flecken Steyerberg neben der Übernahme des Eigenanteils des Straßenbaulasttägers auch die jährlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten übernimmt.


Dipl.-Ing. Lange führt aus, dass dieser Punkt vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass der Flecken Steyerberg als einzige Gemeinde ein Radwegeentwicklungskonzept aufgestellt hat. Es gibt verschiedene Optionen, wie Steyerberg sicher angeschlossen werden kann. Die

K 50 Richtung Sarninghausen kann schlecht gequert werden. Steyerberg hat einen Antrag auf Ausbau eines Radweges gestellt.

 

Voraussetzung für die Übernahme des Radweges in das Bauprogramm des Landkreises war die Installation einer Bedarfsampel im Kreuzungsbereich L 349/K 50. Für die Radwegbaumaßnahme ist eine Förderung in Höhe von 60 % in Aussicht gestellt worden. Jedoch handelt es sich hier um eine Baumaßnahme außerhalb des Bauprogramms. Der Flecken Steyerberg hat die Kostenübernahme von zunächst 20 % und dann 40 % der Gesamtkosten einschließlich Grunderwerbskosten und Ampelanlage zugesagt und angeboten, die Grunderwerbsverhandlungen zu führen.

 

In dieser Beschlussvorlage ist neu, dass erstmals auch die mit dem Pavement-Management-System (PMS) ermittelten jährlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten ebenfalls vom Flecken mit übernommen werden sollen, da dieser Radweg sich nicht im Bauprogramm des Landkreises befand und somit vom Landkreis in den nächsten Jahren nicht gebaut worden wäre.

 

Durch die Einführung von PMS lassen sich diese Kosten beziffern und aufgrund der Haushaltslage des Landkreises besteht die Notwendigkeit, diese in entsprechenden Fällen auf die Gemeinden umzulegen.

 

Der Ausschuss ist aufgefordert, diesen Diskussionspunkt zu beraten.

 

KTA Waering erläutert, dass im Großen und Ganzen zu dieser Maßnahme richtig vorgetragen wurde. Der Wunsch des Flecken Steyerberg kommt aus dem Radwegeentwicklungskonzept heraus, außerdem stellt der Kreuzungsbereich K 38/K 50 einen Unfallschwerpunkt dar. Zum Ablauf ist zu sagen, dass man sich zunächst über eine Beteiligung von 20 % und später 40 % unterhalten hat, der der Rat dann zähneknirschend zugestimmt hat. Zunächst hieß es, dass die Straßenquerung L 349/K 50 zu Lasten des Landes gebaut werden sollte, jetzt muss diese Kosten ebenfalls der Flecken tragen, der auch hierzu seine Zustimmung gegeben hat.

 

Jetzt ist KTA Waering überrascht über den Zusatz, dass außerdem auch noch die Unterhaltungskosten vom Flecken zu tragen sind. Der Flecken vertraute auf das, was bisher im Gespräch war und hat erst durch die Beschlussvorlage von der Übernahme der Unterhaltungskosten erfahren. Dieser Zusatz hätte vorab mit dem Flecken als Kostenträger besprochen werden müssen. Der Landkreis bekommt einen neuen Radweg und der Flecken soll auch noch die Kosten der Unterhaltung tragen. Diesen Brocken zu tragen, ist etwas mächtig. Hierdurch entsteht eine Signalwirkung für andere Maßnahmen.

 

Er äußert die Bitte an den Ausschuss, die Zustimmung zur Aufnahme des Radweges in das Bauprogramm zu geben, ohne dass der Flecken die Unterhaltungskosten übernehmen muss.

 

Dipl.-Ing. Lange erklärt, dass mit dem Bürgermeister abgestimmt war, die heutige Beratung abzuwarten und sich dann weiter auszutauschen. Er stimmt zu, dass die Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten evtl. telefonisch vorab hätte abgesprochen werden können.

 

Vors. KTA Kesebom schlägt vor, beiden Fraktionen 3 Minuten Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit kurz zu beraten.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister ergänzt, dass diese Kostenübernahme nicht vorgeschlagen wurde, um die Gemeinde zu ärgern. Der Radwegebedarfsplan ist Leitlinie für den Radwegbau des Landkreises. Der Radweg K 50 soll jetzt über den Plan hinaus gebaut werden. Vor dem Hintergrund der Finanzsituation des Landkreises musste das Bauprogramm bereits gestreckt werden. Dies ist auch die Erkenntnis aus der Drucksache 2010/AfK/007-01 zu TOP 4 der heutigen Tagesordnung. Auch für weitere Radwege, die gebaut werden sollen obwohl sie nicht durch den Radwegebedarfsplan abgedeckt sind, wäre dies die künftige Richtlinie. Wenn der Landkreis ausreichende Finanzmittel hätte, wäre diese Vorgehensweise nicht nötig. Dass dies für die Gemeinde überraschend kommt stimmt, aber in Kenntnis der weiteren Tagesordnungspunkte ist dies die Konsequenz für den Landkreis.

 

KTA Hill begrüßt den Vorschlag, über die Folgekosten nachzudenken und Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Haushaltssituation des Landkreises ist bekannt. Das Geld reicht noch nicht einmal für das normale Programm. Die „Extrawurst“ sollte vom Flecken getragen werden.

 

Beratungsbedarf sieht er nicht, da dies durch die Einladung bekannt war. Wenn Steyerberg die Kosten nicht tragen will, kann der Radweg nicht gebaut werden.

 

BD Schindler legt dar, dass es sich hier um einen aktuellen Fall handelt, wo man die Instrumentarien jetzt in der Hand hat, die Unterhaltungskosten zu ermitteln. Auch künftig werden diese Folgekosten ermittelt werden können. Es handelt sich hier um einen Vorschlag der Verwaltung. Die Entscheidung, wie damit umgegangen werden soll liegt bei der Politik.

 

KTA Bürmann meint, dass diese Absicht im Vorfeld mit der Gemeinde hätte abgestimmt werden müssen.

 

Kreisrat Schwarz ergänzt, dass zu den ermittelten Kosten auch noch Abschreibungskosten in Höhe von rund 17.400 € für den Flecken Steyerberg aus der Finanzierung der Investition hinzukommen.

 

KTA Reinke ist der Ansicht, dass der Sachverhalt in der Beschlussvorlage erläutert worden ist und die Kosten somit bekannt sind. Die Schulden des Landkreises sind hoch genug und der Haushalt 2011 wird voraussichtlich noch schlechter ausfallen.

 

KTA Munk sagt, dass auch die SPD-Fraktion über diese Maßnahme diskutiert hat. Der Radweg steht noch nicht im Bauprogramm. Evtl. kann ein Kompromiss für den Fall gefunden werden, dass der Radweg doch später in das Programm aufgenommen würde.

 

KTA Waering gibt noch einmal zu bedenken, dass Steyerberg als einzige Gemeinde einen Radwegeentwicklungsplan aufgestellt hat. Der Flecken hat die Radwegbaumaßnahme K 50 ähnlich wie das Konzept bei den Modellradwegen gesehen, wo das Land 50 % der Kosten tragen würde und die restlichen 50 % die Gemeinde. Dies müsste so gesehen werden, was jedoch nicht der Fall ist.

 

KTA Plate ist der Ansicht, dass an den Flecken Steyerberg der Vorschlag gemacht werden sollte, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu verfahren oder sonst den Radweg nicht zu bauen.

 

Vorsitzender KTA Kesebom liest den Beschlussvorschlag vor und lässt abstimmen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
10

Nein
1

Enthaltung
1