Nachtrag: 04.05.2010

Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Bau der lt. Bauprogramm zurzeit geplanten Radwege wird zunächst verschoben. Die Planungen der Maßnahmen sollen jedoch bis zum Abschluss der planungsrechtlichen Absicherung weiter geführt werden. Gleichzeitig wird die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes zunächst verschoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen ein „Allgemeines Bauprogramm“ zu erarbeiten, das alle drei bisherigen Programme beinhaltet und gleichzeitig eine Reihenfolge der Baumaßnahmen vorzuschlagen.


BOR Wehr erklärt, dass aufgrund des engen finanziellen Rahmens nur begrenzte Möglichkeiten bestehen, die Maßnahmen aus dem Bauprogramm zu realisieren. Die Genehmigung des Haushaltes liegt jetzt vor. Das letzte Bauprogramm ist im Jahr 2005 beschlossen worden und gliedert sich in drei Teile. Die bisherige Richtschnur, jährlich rd. 2 Mio. Euro für Investitionen und etwa 1 Mio. Euro für die Unterhaltung der Kreisstraßen einzusetzen, ist inzwischen überholt.

 

Durch das Pavement-Management-System (PMS) besteht die Möglichkeit, genauere Zahlen zu präsentieren, die für den Werterhalt des Straßenvermögens erforderlich sind. Auch die Betriebskosten lassen sich ermitteln.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erläutert anhand der Tabelle im Sachverhalt der Drucksache 2010/AfK/007-01, dass erstmalig die Möglichkeit besteht, auch für Radwege die Erhaltungs- und Betriebskosten zu ermitteln. Hierfür wurden ein Radwegebestand von ca. 102 km und Radwegplanungen von ca. 20,5 km zugrunde gelegt.

 

Die Betriebsdienstkosten betragen 850 €/km. Dem liegt ein Querschnittswert aus Erfahrungswerten der Straßenmeistereien für Bundes- und Landesstraßen zugrunde.

 

Für die Erhaltungskosten wurde von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren für Radwege ausgegangen. Die aktuellen Kosten ergeben sich aus der Radwegsanierungsmaßnahme K 41 mit rd. 30.000 €/km. Eigentlich müssten jedes Jahr rd. 5,08 km Radweg erneuert werden um das Radwegenetz zu erhalten.

 

Bei dem derzeitigen Radwegebestand und den Radwegplanungen würden jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 19.000 € pro Jahr entstehen. Hierbei sind Verzinsung, Abschreibungen usw. noch nicht berücksichtigt.

 

Um nicht Schilder aufstellen zu müssen, dass einzelne Radwege unpassierbar sind, muss man sich Gedanken für die Zukunft machen.

 

Das Säulendiagramm „Kapitalentwicklung des Straßenvermögens“ stellt nicht den Wert dar, der beim Landkreis in der Doppik hinterlegt ist, sondern zeigt den Wert, der sich aus der Bewertung von Deck- und Tragschichten ergibt. Hierbei soll nur die Wertentwicklung veranschaulich gemacht werden.

 

In den Anlagen 1 und 2 zur Niederschrift ist dargestellt, wie sich das Straßenvermögen bei dem Einsatz von unterschiedlichen Budgets verändert.

 

Bei einem Einsatz von beispielsweise  jährlich 2 Mio. € über einen Zeitraum von 10 Jahren gesehen kann das Vermögen gehalten bzw. leicht verbessert werden. Die Mittel müssten überwiegend für flächenhafte Maßnahmen eingesetzt werden, hinzukommen Notreparaturen und andere Reparaturen. Die Notreparaturen werden über den 10jährigen Zeitraum gesehen immer teurer. Bei 19.978.000 € Investitionen nur für die Fahrbahnen ergäbe sich eine Wertsteigerung des Vermögens von 4,3 Mio. €. Für 1 € Wertsteigerung müsste hier ein Betrag von 4,65 € investiert werden.

 

Belegt man das Berechnungsmodell mit den tatsächlichen Investitionen des Landkreises, sind in den 2 Mio. € die Kosten für die tatsächlichen Maßnahmen schon enthalten. Lediglich die Brückenkosten fallen zusätzlich an. Wenn man die 2 Mio. € nur für die Fahrbahnen investieren würde, müssten die Radwegeinvestitionen abgezogen werden. Somit wären die tatsächlichen Investitionen für die Fahrbahnen erheblich niedriger, in 2011 stünden dann nur 700.000 € für den reinen Fahrbahnausbau zur Verfügung. Würden jedoch keine neuen Radwege mehr gebaut werden und die Investitionssumme könnte in die Fahrbahnen gesteckt werden, wäre eine Wertsteigerung von fast 10 Mio. € möglich. Für 1 € Wertsteigerung müssten dann nur 2,34 € investiert werden.

 

Um das Fahrbahnvermögen zu erhalten, müsste im Ergebnis in den nächsten Jahren mehr investiert werden und auf Radwegneubauten verzichtet werden, bzw. diese müssten verschoben werden.

 

Maßnahmen wie z. B. die K 2 und die K 6 sind anders zu bewerten, da hier neben dem Radwegbau auch gleichzeitig die Fahrbahn ausgebaut werden muss.

 

Für die Zukunft muss man sich die Frage stellen, wie man mit dem Radwegbau umgehen will und ob man sich den Radwegbau noch leisten will. Es ist zu klären, wie das Vermögen zum Erhalt des Kreisstraßennetzes eingesetzt werden kann, um die technische Funktion dieses Straßennetzes zu gewährleisten. Innerhalb des Haushaltes müsste eine Umschichtung stattfinden, wonach der Radwegbau zurückgefahren wird und die Mittel in die Fahrbahnen gesteckt werden. Sofern sich die Haushaltslage entspannt, könnten dann auch wieder Radwege gebaut werden.

 

BD Schindler pflichtet dem bei. Es ist keine Schwarzmalerei. Man hat sich für PMS entschieden und kann nun das harte Ergebnis darstellen. Brücken und Straßen kosten Geld. Eigentlich müsste man Rücklagen bilden um den Erhalt zu sichern, so macht es auch ein Privatmann. Bund und Land verfahren so, dass in 2010 nur Frostschäden behoben und keine Investitionen getätigt werden.

 

Mit PMS besteht jetzt die Möglichkeit zu steuern, damit die Substanz nicht so weit heruntergefahren wird, dass man Straßen sperren muss. Neubaumaßnahmen sollten zugunsten von Erhaltungsmaßnahmen gestoppt werden und die Mittel für Radwegebaumaßnahmen sollten begrenzt und stattdessen in den Straßenbau gesteckt werden.

 

KTA Hille findet es gut, dass die Verwaltung Tacheles mit der Politik redet, auch wenn dies zu einem harten Ergebnis führt. Auch in anderen Bereichen wie z. B. im Hochbau muss man weg vom Neubau. Ebenso wie bei weiteren Radwegen führt dies zu zusätzlichen Aufwendungen, wo schon jetzt kein Geld mehr für die Unterhaltung zur Verfügung steht. Man sollte auf diesem Niveau weitermachen und versuchen, die Substanz zu erhalten.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt auf Nachfrage von KTA Hille, dass es fatal wäre, begonnene Planungen abzubrechen und nach Jahren wieder neu aufzurollen, wenn wieder Geld zur Verfügung steht. Es sollte weiter geplant werden, um zeitnah einen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Danach sind 5 Jahre Zeit, um mit der Baumaßnahme zu beginnen. Man kann dann, wenn die Voraussetzungen stimmen evtl. auch nur einzelne Abschnitte bauen.

 

KTA Bösselmann stimmt zu, dass gerade im Bereich Neubau erheblich umgedacht werden muss, wie es hier noch einmal dargelegt wurde.

 

KTA Reinke ist der Ansicht, dass der Kreis sich Radwege nicht mehr leisten kann. Der Schwerpunkt sollte auf die Erhaltung der Substanz gelegt werden. Das Diagramm geht von 2 Mio. € Investitionen jährlich aus, wahrscheinlich werden tatsächlich aber weniger Mittel zur Verfügung stehen. Die Gemeinden werden in vergleichbaren Fällen auch nicht immer die Erhaltungskosten übernehmen können.

 

KTA Bürmann berichtet, dass die Entstehung der Unterhaltungskosten zwar schon bekannt war, jetzt aber entsprechende Zahlen vorliegen. Er äußert Zweifel daran, den Radwegbau pauschal zu stoppen. Man muss klären, wie man weiter damit umgeht. Er möchte wissen, ob es sich hinsichtlich der Kostenübernahme bei dem Radweg K 50 um einen Einzelfall handelt oder ob jetzt immer so verfahren werden soll.

 

BD Schindler antwortet, dass es nur ein Vorschlag ist, den Radwegbau zu stoppen. Eine andere Möglichkeit wäre, weitere Neubaumaßnahmen durchzuführen und soweit erforderlich Schilder aufzustellen oder die Straße zu sperren. Gar nicht mehr zu investieren ist ebenfalls keine Lösung, man müsste einen Mittelweg finden.

 

Eine Variante wäre, zu fragen, was die jährliche Unterhaltung des jetzigen Standes kostet. Im Landkreis Diepholz sind hierfür 16 Mio. € erforderlich. Die andere Variante wäre, zu fragen, wie viel Geld wird im Haushalt bereitgestellt und was kann man damit machen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister fügt hinzu, dass der Kosten-/Nutzenfaktor neutral ermittelt wird.

 

Kreisrat Schwarz trägt zusammenfassend vor, dass die Verwaltung der Politik eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen bietet. Der Bedarf für die untere Schmerzschwelle müsste in den Haushaltsplanberatungen vertreten werden. Dieser Betrag wird anspruchsvoll und kompetent von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ermittelt.

 

KTA Reinke verweist auf die Haushaltskonsolidierung.

 

KTA Plate vertritt die Meinung, dass als Richtung 2 Mio. € im Haushalt vertreten werden sollten, darüber hinaus sind Mittelbereitstellungen nicht möglich.

 

Dipl.-Ing. Lange hält es für richtig, nicht pauschal alles zu stoppen sondern die jetzigen Maßnahmen sollten abgearbeitet werden. Die Planungsarbeiten für den Radweg K 38 Nendorf – Steyerberg wurden auch nicht abgebrochen. Nach den heutigen Prioritäten müsste der Radweg K 38 unter ferner liefen eingeordnet werden, da rd.

450 m entfernt der Wirtschaftsweg „Enser Weg“ von Nendorf nach Heemsche verläuft. Unter diesen Voraussetzungen ist der Bau nicht mehr zeitgemäß.

 

KTA Andermann stimmt zu, dass bei der K 3 auch überlegt wurde, ob ein Radweg durch die Krähe nach Stöckse führen muss oder ob dieser auch auf einem vorhandenen Wirtschaftsweg verlaufen kann. Hier hat man auch den Wirtschaftsweg für geeignet gehalten.

 

KTA Waering ist der Ansicht, dass man lieber 1 Mio. € für einen Radweg im Zuge der K 38 sparen, aber diese Mittel für einen Radweg im Zuge der K 50 einsetzen sollte.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Berechnungsbeispiel 2 Mio. Euro jährlich

Anlage 2: Berechnungsbeispiel tatsächliche Investitionen


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung