Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Wie vorgeschlagen.

 


BOR Sack erläutert die Vorlage. Sie ergänzt, dass alle Antragssteller einen Fragebogen zu den Servicegarantien bekommen haben. Von diesen Fragebögen seien ca. 17 % ausgefüllt zurück gesandt worden.

Ferner wurden Fragebögen an die Entwurfsverfasser versandt und ausgewertet. Nicht zuletzt sei die Änderung der NBauO zu erwähnen, so BOR Sack. Durch diese Änderung sei die Frist der Behördenbeteiligung auf 2 Wochen reduziert worden.

 

KTA Rahlfs erklärt, dass er oft mit der Bauordnung zu tun habe und fragt, wer urteile, dass der Antrag vollständig sei.

 

BOR Sack erwidert, dass die Vollständigkeit durch Mitarbeiter der Bauordnung festgestellt werde und sich nach der Bauvorlagenverordnung richte.

 

KTA Warnecke stellt klar, dass es in der Vorlage deswegen auch „vollständig und richtig“ heiße. Das Kriterium sei nicht nur Vollständig, so KTA Warnecke. Er führt weiter aus, dass die Resonanz der Bevölkerung positiv sei und die Bauordnung durch die Servicegarantien eine Imagesteigerung erreicht habe.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung