Wie vorgeschlagen.


KAR Stankewitz erläutert anhand der Einladung die beigefügten Anlagen 1 bis 4 (beantragte Änderungen der Mittelansätze für die in der Verfügungsberechtigung des Fachdienstes Liegenschaften stehenden Produktkonten sowie Teilergebnis- und –finanzplan der Produkte 11510, 11520 und 11530), dass die Erträge auf den tatsächlichen Wert angepasst wurden. Die Anpassungen der sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte (Kto. 11510.346100 und Kto. 11520. 346100) beruhen auf Erstattungsleistungen des Versicherungsunternehmens aufgrund von eingetretenen Schadensfällen. In der Regel verursachen diese Schadensfälle entsprechende Mehraufwendungen an anderer Stelle, wie der Bauunterhaltung oder beispielsweise der Schulausstattung (FD 211). Die Erstattungen vom sonstigen
öffentlichen Bereich (Kto. 11510.348400) stellen Leistungen der
ARGE dar, die für die Integration eines Hausmeistergehilfen erstattet werden. Die interne Erstattung in Höhe von 50.000,00 € (Kto. 11510. 381110) erfolgte aus dem Fachbereich 36, und stellt die Verrechnung der für den Bau der Großtagespflegestelle bewilligten Fördergeldes dar.

 

KTA Bösselmann und KTA Warnecke stellen die missverständliche Darstellung der Auszahlungen für Investitionen als Übermittlungsfehler bzw. nicht berücksichtigte Mittel im Haushalt in Frage.

 

KAR Stankewitz erklärt, dass es sich um eine vereinfachte, dadurch aber missverständliche Darstellung handelt. In Abstimmung mit dem Fachbereich 13 sind die Mittel möglichst zurückgestellt worden, dafür Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe ausgesprochen worden. Allen Bemühungen zum Trotz werden die Mittel in dieser Größenordnung auch erforderlich, sodass die Platzierung im Haushalt 2010 stattfindet. Der Bedarf der Mittel ist tatsächlich vorhanden. Aufgrund der Haushaltssituation ist es das Bemühen der Verwaltung gewesen, mit dem Nullansatz so lange als möglich zu wirtschaften, was von KOAR Imgarten bestätigt wird.

 

Auf Nachfrage von KTA Koch erklärt KAR Stankewitz, dass es sich bei den Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen und Sammelposten (Kto. 783110, 783115 und 783120) um Ersatzbeschaffungen für alte Geräte, wie z. B. Rasenmäher, Schneeräumgeräte, eine Ballenpresse und Mobiliar handelt. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zeigt sich, dass das Mobiliar nicht mehr zeitgemäß ist und teilweise auseinander fällt. Durch die Sammelbestellungen im Rahmenvertrag können durchaus 20 % günstigere Einkaufskonditionen realisiert werden.

 

KTA Hille erläutert, dass er bereits im Finanzausschuss darauf hingewiesen hat, die komplette Streichung der Mittel für die Bauunterhaltung der Mietobjekte sei keine realistische Darstellung.

 

KTA Waering erklärt, dass sich die Streichungen nur auf das BBS‑Gebäude bezogen haben.

 

Auf die Frage von KTA Hille, ob im Rahmen der Privatisierung der Reinigungsarbeiten Erkenntnisse darüber bestehen, ob bezüglich der Qualität und Substanzerhaltung Mehrkosten an anderer Stelle im Gebäude entstehen, antwortet KAR Stankewitz, dass der gleiche Qualitätsstandard bei der Reinigung erhalten bleibt. Beim Ausscheiden aus dem Dienst wird dem Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf Fremdreinigung Folge geleistet.

 

KTA Hille fragt nach der Entwicklung der Versicherungsschäden im und an den Objekten und wie sich die Schadensummen bei Einbruch‑Diebstählen verteilen, Sachwerte‑Diebstähle zu Einbruchschäden an der Bausubstanz.

 

KAR Stankewitz weist darauf in, dass der Ausstattungsstandard in den Objekten nicht gerade den Top‑Zustand aufweist, aber dass durch Diebstähle von Regenfallrohren und Blitzschutzleitungen die Sachwerte durchaus ein vergleichbares Niveau erreichen wie die bauliche Instandsetzung.

 

KTA Bösselmann stellt die Frage, ob eine Einsparung von ca. 6.000,00 €/Jahr bei der Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung vor dem Hintergrund der Qualitätsfrage sinnvoll ist.

 

Das unternehmerische Risiko, welches abgetreten wird, so KAR Stankewitz, und die reibungslose Vertretungsregelung innerhalb des Unternehmens entlasten die Verwaltung. Qualitätsverluste sind in der Regel schleichend.

 

KTA Waering verweist auf die zur Verfügung zu stellenden Lagerkapazitäten für Reinigungsmittel.

 

KTA Warnecke gibt zu bedenken, dass bei der Fremdreinigung eine ständige Kontrolle durch Personal notwendig ist. Bei der Selbstreinigung findet eine „In-Sich-Kontrolle“ statt.

 

KAR Stankewitz weist darauf hin, dass die bereit gestellten Mittel für die bauliche Unterhaltung auskömmlich sein werden. Zusätzliche Maßnahmen, wie die Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten am Kreishaus, Auflösung des Fahrradkellers im Kreishaus zugunsten der Unterbringung des Kreistagssaal-Mobiliars und damit verbunden die Schaffung eines Fahrrad‑Unterstandes sowie die Umgestaltung der Räume und Verbauung akustischer Elemente im Straßenverkehrs-amt, werden durch die Realisierung von Einsparungen im Bereich der Verwaltungsgebäude finanziert.

 

Ein Parkplatzkonzept für das Kreishaus wird zurzeit durch die Verwaltung erarbeitet. Grund für die Notwendigkeit weiterer Einstellplätze ergibt sich aus der steigenden Zahl an Mitarbeitern und Umwandlung in Teilzeitbeschäftigtenverhältnisse sowie aus mangelnden Parkreserven für Veranstaltungen. Praktisch werden bei stattfindenden Veranstaltungen die Feuerwehrzufahrten regelmäßig zugeparkt. Mit den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Nienburg steht man in Verhandlung, wobei weitere Zugeständnisse signalisiert wurden in Form der üblichen Preise. Die Abwägung einer zeitlich verschobenen Nutzung findet dabei ebenfalls Berücksichtigung.

 

Im Straßenverkehrsamt herrschen akustische Probleme bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Umgestaltung der Räume sowie ein Projekt „Besucherlenkung“ sollen aus datenschutzrecht-lichen Gründen realisiert werden.

 

Der Umbau der Kindertagesstelle in der Volkshochschule wird voraussichtlich 25.000 € günstiger werden, wobei zurzeit die baurecht-lichen Anforderungen geprüft werden.

 

Für die Lüftungsanlage Labor im Kreishaus B wurden seitens der Verwaltung vorsorglich 170.000 € in den Haushalt eingestellt, wobei diese ggf. nicht oder nur zum Teil zur Verwendung gebracht werden müssen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung