Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung der Grundschule Bücken eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 183.334 € gewährt.

 

 

 


KAR Niemeyer erläutert den Antrag der Samtgemeinde Grafschaft Hoya auf einen Zuschuss für die Sanierung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Bücken. Für diese Maßnahme sind keine Gelder aus dem Konjunkturpaket II vorgesehen. Der Fachdienst Schule und Kultur hat sich vor Ort von dem angemeldeten Sanierungsbedarf überzeugt.

 

Neben einer Dachsanierung, d.h. das vorhandene Flachdach wird in ein Satteldach umgebaut, finden zahlreiche energetische Verbesserungen statt. So sollen einfach verglaste Fassadenelemente, Glasbausteine in den Treppenhäusern und der Sporthalle ausgetauscht bzw. ersetzt werden, um damit den veränderten energetischen Anforderungen für öffentliche Gebäude Rechnung zu tragen.

 

Die Grundschule Bücken verfügt langfristig über ausreichend Schülerinnen und Schüler, um in ihrem Bestand als ungefährdet eingestuft zu werden. Mittelfristig wird die Schule zweizügig sein, langfristig knapp zweizügig. Schulgebäude und Sporthalle sind deshalb für den Grundschulunterricht in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya erforderlich.


Bei den zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 550.000 € und einem Fördersatz von einem Drittel errechnet sich eine Zuwendung in Höhe von höchstens 183.334 €, welche nach den derzeitigen Regeln der KSBK als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung