Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Marklohe wird für den Neubau der Grundschule Lemke eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 1.469.965 € gewährt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulbauhandreichungen im Hinblick auf eine moderne Schule nach heutigen Standards zu überarbeiten. Der Antrag der Samtgemeinde Marklohe wird bzgl. der derzeit nicht förderfähigen Bestandteile des Raumprogramms anschließend nochmals im Ausschuss diskutiert.

 


KAR Niemeyer führt aus, dass die Kommunalpolitik der Samtgemeinde Marklohe sich als Reaktion auf den demografischen Wandel für eine Zusammenlegung der Grundschulstandorte Marklohe, Balge und Lemke und den Neubau einer Grundschule in Lemke entschieden hat. Der Schulneubau hat ein Antragsvolumen von rd. 6,0 Mio. €. Gelder aus dem Konjunkturpaket II sind für die Finanzierung dieser Neubaumaßnahme nicht vorgesehen.

 

Die Maßnahme selbst ist in 8 Maßnahmebestandteile eingeteilt worden, die teilweise zwingend zuwendungsfähig sind, teilweise im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung zuwendungsfähig sein könnten und teilweise aber auch nicht zuwendungsfähig sind. Die entsprechenden Vorgaben sind in den §§ 117 und 115 NSchG geregelt, wobei sich § 115 NSchG mit Zuwendungen des Landes für den Schulneubau auseinandersetzt, Zuwendungen des Landes aber mittlerweile nicht mehr erfolgen. Dennoch sind die Landesfördervoraussetzungen teilweise auch für die Kreisschulbaukasse anwendbar.

 

Bei folgenden Punkten haben die Verwaltung und die Politik bei der Beurteilung der Maßnahme einen Ermessensspielraum:

 

a)           Abzug eines Passivhausanteils von 5 % von den eigentlichen Bau-
            und Baunebenkosten (in der Beschlussdrucksache als a) bis c)
            dargestellt)

b)           Anerkennung bzw. Nichtanerkennung des Raumes Schulküche (nicht
            gemeint sind Ausgabe- und Spülküche für den Ganztagsunterricht)

c)            Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von nicht in den Schulbau-
            handreichungen vorgesehenen Flächen für Gruppenräume und
            der Größe des Forums

d)           Förderung  bzw. Nichtförderung der Erstausstattung von rd. 170.000 €
            (in der Beschlussdrucksache unter g) dargestellt)

 

Die übrigen Maßnahmebestandteile sind unstreitig.

 

Zu a):
Die Mehrkosten durch die Passivhausbauweise betragen im Vergleich mit Schulbauten aus der näheren Vergangenheit, wie beispielsweise der HS Hoya, tatsächlich rd. 10 %. Da zwischenzeitlich aber die EnEV 2009 in Kraft ist und diese auch für herkömmliche Baumaßnahmen, die eben nicht Passivhausbaumaßnahmen sind, einen erhöhten Standard vorsieht, wurden die passivhausbedingten Mehrkosten nach Abstimmung mit dem Fachdienst Liegenschaften auf lediglich 5 % reduziert. 95 % der entstehenden Bau- und Baunebenkosten sollten deshalb an dieser Stelle grundsätzlich als notwendig berücksichtigt werden. Die nicht anerkannten 5 % können mittel- bis langfristig durch Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten kompensiert werden. Aus Sicht der Verwaltung war der 5 %ige Abzug deshalb folgerichtig.

 

Zu b):
Eine eigenständige Schulküche ist für die Schulform Grundschule nicht vorgesehen. Nicht gemeint ist die Ausgabe- oder Spülküche für den Ganztagsunterricht. Das Fach Hauswirtschaft als solches gibt es im Primarbereich nicht. Die Verwaltung hat die Schulküche deshalb als nicht notwendig aus der Berechnung herausgenommen.

 

Zu c):
Die Gruppenräume und das Forum sind zu groß geplant. Für die Hauptschule Hoya hatte der Landkreis überhaupt keine Gruppenräume gebaut. Das Forum für die HS Hoya wurde ebenfalls unter Anwendung der Schulbauhandreichungen gebaut. Eine Nettofläche von rd. 296 qm wurde deshalb aus der Berechnung herausgenommen.

 

Zu d):
Bei der Förderung der Erstausstattung für Schulen handelt es sich nach § 117 Absatz 3 NSchG um eine Ermessensvorschrift. In Anbetracht der Tatsache, dass bis heute keinerlei Erstausstattungen aus der Kreisschulbaukasse gefördert wurden, auch nicht für die Erstausstattung von Ganztagsschulen in der Schulträgerschaft des Landkreises, sollte auch die Erstausstattung der GS Lemke keine Zuwendung erfahren.

 

Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 4.409.896 € und einem Fördersatz von einem Drittel errechnet sich eine Zuwendung aus der KSBK in Höhe von höchstens 1.469.965 €.

 

KTA Haßlinger erklärt, dass im Unterricht ihrer eigenen Schule das Thema „gesunde Ernährung“ eine sehr wichtige Rolle spielt und auch eine Grundschule hierfür eine Schulküche braucht.

 

KTA Höltke stimmt dem zu und ergänzt, dass auch die bisherige Grundschule Lemke eine Schulküche besitzt, welche regelmäßig genutzt werde. Besonders im Rahmen von projekt- und gruppenbezogenem freien Unterricht spiele die Schulküche eine wichtige Rolle. Diese Punkte seien auch bei der Schulinspektion besonders hervorgehoben worden. Die Schulküche sei an einer zukunftsorientierten Grundschule eben nicht für die Nische Hauswirtschaft wichtig, sondern ein wichtiger Bestandteil im Konzept der Gesundheitserziehung und Prävention. Außerdem war in der Vergangenheit bei dem Thema Mensaverpflegung auch auf eine gesunde Ernährung geachtet worden.

 

KTA Hünecke stimmt diesen Ausführungen aus pädagogischer Sicht grundsätzlich zu und möchte wissen, ob es in der Vergangenheit ähnliche Anträge gegeben habe

 

KAR Niemeyer verneint dies.

 

KTA Hünecke sagt, dass durch eine erstmalige Förderung Neuland beschritten werde und fürchtet einen Dammbruch in Form von Förderanträgen anderer Kommunen für den Anbau weiterer Schulküchen an bestehenden Grundschulen. Er hält eine Förderung für den Teilaspekt Schulküche durch die KSBK für fragwürdig.

 

FBL Labode betont, dass es um eine Beurteilung des Sachverhalts gemäß der Festlegungen der Schulbauhandreichungen gehe und nicht um die Frage, ob eine Schulküche sinnvoll und notwendig sei oder nicht. Sie könne auch ohne KSBK-Förderung gebaut werden.

 

KTA Brieber gibt zu bedenken, dass die Schulbauhandreichungen nicht mehr aktuell seien und dass der Verweis auf die bisherige Förderpraxis allein nicht gelten könne.

 

KTA Werner führt aus, dass man nach qualitativen und nicht quantitativen Aspekten bewerten müsse. Da in vielen Elternhäusern eine gesunde Ernährung vernachlässigt würde, müssten die Schulen dieser Entwicklung entgegenwirken. Er würde daher weitere Förderanträge sogar begrüßen. Außerdem wäre der Großteil der Kosten von der Samtgemeinde zu tragen und nur ein kleinerer Teil von der KSBK.

In Anbetracht einer nahenden integrativen Beschulung hält er auch die Gruppenräume für förderfähig.

Um einen zukunftsorientierten Schulbau zu ermöglichen, müsse man ggf. einen neuen Förderstandard festlegen. Bezüglich der Passivhausbausweise stimmt er der Beschlussvorlage zu.

 

KTA Brieber wiederholt, dass die Schulbauhandreichungen aufgrund des Alters nur den zweitbesten Förderrahmen darstellen können.

 

KTA Leseberg sagt, dass die Gewährung von Zuschüssen nach bestehenden Richtlinien zu erfolgen habe und nicht vorrangig nach pädagogischen Aspekten erfolgen könne.

 

KTA Höltke entgegnet, dass beides nicht grundsätzlich voneinander getrennt betrachtet werden könne, sondern einander bedinge. Wenn man der schlechten Unterrichtssituation in Niedersachsen und den Ergebnissen der Schulinspektion Rechnung tragen wolle, wäre eine nicht zukunftsfähig gestaltete Grundschule das falsche Signal.

Das gelte nicht nur für die Schulküche, sondern auch für die Gruppenräume. Diese seien in der geplanten Ausgestaltung für Förderunterricht oder für die Möglichkeit eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts notwendig. Die Bauweise und die pädagogischen Anforderungen müssen konzeptionell übereinstimmen, weshalb die Lehrkräfte der Grundschule an den Planungen beteiligt worden seien.

 

KAR Niemeyer erklärt, dass man zwischen wünschenswerten und notwendigen Bestandteilen unterscheiden müsse, da man über die Zuwendungshöhe aus der KSBK und nicht über die Ausgestaltung des Projekts entscheide. Deshalb müsse man sich an §115 NSchG orientieren.

 

Vors. KTA Koch betont, dass er die planerische Gestaltung der Schule unterstützt, die Entscheidung jedoch gemäß geltender Vorschrift getroffen werden müsse. Also müssten ggf. die Vorschriften überarbeitet werden und die Diskussion dann fortgesetzt werden.

 

KTA Leseberg hält es für wichtig, zuerst einen Standard für künftige Entscheidungen festzulegen und dann eine Entscheidung zu fällen. Eine entgegengesetzte Vorgehensweise sei falsch.

 

KTA Brieber ist nicht damit einverstanden, dass die Lernnischen und Teile des Flurs zur Fläche des Forums hinzugerechnet wurden.

 

Vors. KTA Koch schlägt vor, in dieser Sitzung gemäß Beschlussvorlage zu entscheiden und der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die Schulbauhandreichungen zu überarbeiten. Nach der Aktualisierung könne man den Antrag der Samtgemeinde nochmals diskutieren.

 

KTA Werner sieht in der Überarbeitung der Entscheidungsgrundlage gemäß heutigen Normen und Standards eine positive Botschaft und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung. Er würde sich freuen, wenn dann möglichst viele Grundschulen diesem positiven Signal folgen würden.

 

KTA Heuer unterstützt die Überarbeitung der Richtlinien.

 

KTA Brieber möchte diesen Punkt im Protokoll festhalten lassen.

 

KTA Leseberg wünscht sich eine genauere Aufschlüsselung der Kosten für die Außenanlagen der Schule.

 

KTA Höltke erwägt die Entscheidung, den Antrag zurückzustellen.

 

Vors. KTA Koch empfiehlt einen Beschluss gemäß der Vorlage zu fassen und die strittigen Punkte später zu prüfen. Er verweist dabei auf Entscheidungen in der Vergangenheit, bei denen die Fördersumme nachträglich erhöht wurde.

 

KAR Niemeyer erklärt, die Überarbeitung der Handreichungen sei eine sehr umfangreiche Arbeit, bei der man u. a. auf die Unterstützung des Landes angewiesen sei.

 

KTA Werner ist der Meinung, dass der Landkreis die neuen Standards selbst ohne das Land festlegen könne.

 

KAR Niemeyer betont, man sei bei der Ausarbeitung auf die Unterstützung durch Pädagogen angewiesen.

 

KTA Werner führt aus, dass der Landkreis die Förderrichtlinien für die KSBK selbst festlegen und durch die Politik legitimieren lassen könne.

 

KTA Höltke ergänzt, dass das Land ihres Wissens nach an einer neuen Schulbauhandreichung arbeite.

 

Vors. KTA Koch ergänzt die Beschlussvorlage wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulbauhandreichungen im Hinblick auf eine moderne Schule nach heutigen Standards zu überarbeiten. Der Antrag der Samtgemeinde Marklohe wird bzgl. der derzeit nicht förderfähigen Bestandteile des Raumprogramms anschließend nochmals im Ausschuss diskutiert.

 

Protokollnotiz: Eine Nachfrage beim Nds. Kultusministerium hat ergeben, dass keine Aktualisierung der Schulbauhandreichungen erfolgen wird.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung