Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau - 2. Bauabschnitt eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gemäß § 117 NSchG in Höhe von höchstens 42.786 € gewährt.

 


KAR Niemeyer stellt einleitend für diesen und die nächsten drei Tagesordnungspunkte den aktuellen Finanzbestand der Kreisschulbaukasse (KSBK) dar. Nach Abzug bereits verplanter, d.h. durch Zuwendungsbescheid bewilligter Mittel, beinhaltet die KSBK derzeit rd. 2,15 Mio. €. Die nachfolgenden vier Maßnahmen haben zusammen ein Fördervolumen von höchstens rd. 1,75 Mio. €. Tatsächlich würde die KSBK unter Einbeziehung dieser Maßnahmen noch Restmittel von rd. 350.000 € aufweisen. Sämtliche Maßnahmen könnten deshalb noch in diesem Jahr gefördert werden. Es sei aber darauf hingewiesen, dass außerdem eine Zuwendung von pauschal 1,36 Mio. € für die Sanierung des Hallenbades Nienburg beschlossen wurde. Es bleibt abzuwarten, ob und wenn ja, wann dieser Betrag tatsächlich benötigt wird.

 

Jährlich werden rund 2,1 Mio. € an Beiträgen in die KSBK eingezahlt. Außerdem werden in den nächsten Jahren jährlich rd. 380.000 € aus vergangener Darlehnsgewährung zurückfließen. Zwischenzeitlich werden Zuwendungen aus der KSBK nur noch als Zuschuss und nicht mehr als Darlehn vergeben.

 

Zum Antrag der Gemeinde Stolzenau auf Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau lässt sich sagen, dass es sich vorliegend um den zweiten Bauabschnitt handelt. Der erste Bauabschnitt war bereits mit einem Förderbetrag aus der KSBK in Höhe von rd. 330.000 € bezuschusst worden. Die Gemeinde hat einen Betrag von 290.000 € aus dem Konjunkturpaket II für die Finanzierung dieser Maßnahme vorgesehen.

 

Die Maßnahmebestandteile des zweiten Bauabschnitts sind die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen, der Umkleideräume, der Heizung sowie der Lüftungsanlage. Die Dreifeldsporthalle selbst ist unerlässlich für den Schulsport sämtlicher Schulformen am Schulstandort Stolzenau. Der errechnete Fördersatz beträgt 47,54%. Eine Zuwendung errechnet sich daraus in Höhe von höchstens 42.786 €.

 

Behindertenvertreterin Blume möchte wissen, ob die Sanitäranlagen behindertengerecht gestaltet werden.

 

KAR Niemeyer bejaht dies.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung