Sitzung: 01.03.2011 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2011/AAS/002
Der Samtgemeinde Steimbke wird für die Sanierung der Turnhalle Rodewald eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte der nach Abzug der Drittfördermittel aus dem Konjunkturpaket II verbleibenden Kosten in Höhe von 19.559 € gewährt.
KAR Niemeyer führt aus, dass die Samtgemeinde
Steimbke die Sporthalle Rodewald energetisch saniert hat. Die Sporthalle dient
dem Schulsport der GS Rodewald, so dass die Sanierung nach den Regeln der
Kreisschulbaukasse förderfähig ist. Maßnahmebestandteile waren die Erneuerung
der Dacheindeckung und die Sanierung der elektrischen Hauptverteilung. Das
Hallendach war mit asbesthaltigen Eternit-Platten eingedeckt und verfügte nicht
über eine Dämmung gemäß den heutigen energetischen Standards. Auch die
elektrische Hauptverteilung entsprach nicht mehr den heutigen VDE-Vorschriften.
Für die Maßnahme waren insgesamt, nach Abzug einer Dachaustauschprämie durch
die Fa. Eternit, Kosten von rd. 117.000 € entstanden. Diese Kosten sind
lediglich zur Hälfte anzuerkennen, da die Sporthalle Rodewald als eine
Sporthalle mit zwei Sportübungseinheiten anzusehen ist, für den Schulsport der
GS Rodewald aber nur eine Übungseinheit erforderlich ist . Die
zuwendungsfähigen Kosten von 58.677 € sind zu einem Drittel förderfähig, so
dass sich ein Zuwendungsbetrag von 19.559 € ergibt.
KTA Hille fragt, ob die langfristig Nutzung
dieser Sporthalle und anderer Sportstätte, welche durch die Kreisschulbaukasse
gefördert werden, tatsächlich gewährleistet ist oder ob nicht mehr
Infrastruktur im Kreisgebiet vorgehalten wird, als in Zeiten sinkender
Schülerzahlen notwendig wäre.
KAR Niemeyer antwortet, dass die Sporthalle für
den Schulsport der Grundschule Rodewald langfristig benötigt wird. Bei der
entsprechenden Prüfung sei der Rückgang der Schülerzahlen berücksichtigt
worden.
Landrat
Eggers erklärt, dass
es sich bei der Kreisschulbaukasse nicht ausschließlich um Gelder des
Landkreises handelt, sondern um Sondervermögen, welches sich aus Geldern der
kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises speist. Wenn die Förderung einer
Maßnahme durch die Kreisschulbaukasse fragwürdig erscheine, werde man Gespräche
mit den Kommunen führen. Man könne den Kommunen aber nicht vorschreiben, welche
Sportstätten unterhaltenswürdig seien und welche nicht.
Behindertenvertreter
Rösener bittet darum,
dass bei der Sanierung von Sportstätten und Schulgebäuden an eine
behindertengerechte Gestaltung gedacht werde.