Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Steimbke wird für die Sanierung der Turnhalle Rodewald eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte der nach Abzug der Drittfördermittel aus dem Konjunkturpaket II verbleibenden Kosten in Höhe von 19.559 € gewährt.

 


KAR Niemeyer führt aus, dass die Samtgemeinde Steimbke die Sporthalle Rodewald energetisch saniert hat. Die Sporthalle dient dem Schulsport der GS Rodewald, so dass die Sanierung nach den Regeln der Kreisschulbaukasse förderfähig ist. Maßnahmebestandteile waren die Erneuerung der Dacheindeckung und die Sanierung der elektrischen Hauptverteilung. Das Hallendach war mit asbesthaltigen Eternit-Platten eingedeckt und verfügte nicht über eine Dämmung gemäß den heutigen energetischen Standards. Auch die elektrische Hauptverteilung entsprach nicht mehr den heutigen VDE-Vorschriften. Für die Maßnahme waren insgesamt, nach Abzug einer Dachaustauschprämie durch die Fa. Eternit, Kosten von rd. 117.000 € entstanden. Diese Kosten sind lediglich zur Hälfte anzuerkennen, da die Sporthalle Rodewald als eine Sporthalle mit zwei Sportübungseinheiten anzusehen ist, für den Schulsport der GS Rodewald aber nur eine Übungseinheit erforderlich ist . Die zuwendungsfähigen Kosten von 58.677 € sind zu einem Drittel förderfähig, so dass sich ein Zuwendungsbetrag von 19.559 € ergibt.

 

KTA Hille fragt, ob die langfristig Nutzung dieser Sporthalle und anderer Sportstätte, welche durch die Kreisschulbaukasse gefördert werden, tatsächlich gewährleistet ist oder ob nicht mehr Infrastruktur im Kreisgebiet vorgehalten wird, als in Zeiten sinkender Schülerzahlen notwendig wäre.  

 

KAR Niemeyer antwortet, dass die Sporthalle für den Schulsport der Grundschule Rodewald langfristig benötigt wird. Bei der entsprechenden Prüfung sei der Rückgang der Schülerzahlen berücksichtigt worden.

 

Landrat Eggers erklärt, dass es sich bei der Kreisschulbaukasse nicht ausschließlich um Gelder des Landkreises handelt, sondern um Sondervermögen, welches sich aus Geldern der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises speist. Wenn die Förderung einer Maßnahme durch die Kreisschulbaukasse fragwürdig erscheine, werde man Gespräche mit den Kommunen führen. Man könne den Kommunen aber nicht vorschreiben, welche Sportstätten unterhaltenswürdig seien und welche nicht.

 

Behindertenvertreter Rösener bittet darum, dass bei der Sanierung von Sportstätten und Schulgebäuden an eine behindertengerechte Gestaltung gedacht werde.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung