Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstellung des Kreismedienzentrums Nienburg von Kreislizenzen auf Kreisonlinelizenzen mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 vorzunehmen.

 

 

 


KAR Niemeyer führt aus, dass es um Veränderungen für das dem Fachdienst Schule und Kultur zugehörige Kreismedienzentrum geht. Die Führung von Kreismedienzentren (KMZ) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Aufgabe der KMZ ist die Versorgung von Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie der Kultur- und Heimatpflege mit „pädagogisch wertvollen Medien“ und AV-Geräten. Das KMZ Nienburg hat deshalb einen großen Bestand an Medien und Geräten, der für den externen Verleih an die vorgenannten Gruppen zur Verfügung steht. Insgesamt werden knapp 9.000 Medien (überwiegend als DVDs und Videokassetten) und rd. 150 Geräte vorgehalten. Die 16mm-Filme wurden im letzten Jahr aus dem Bestand genommen, da diese nicht mehr zeitgemäß sind. Die Öffnungszeiten des KMZ betragen insgesamt 16,5 Stunden in der Woche, verteilt auf 4 Wochentage. Die Zahl der Verleihfälle betrug im letzten Jahr rd. 5.300 Fälle, der Großteil der Ausleiher waren Schulen. Der Verleih findet derzeit als so genannter „Thekenverleih“ statt, d.h. die Filme werden vor Ort ausgeliehen und nach Ablauf der Verleihzeit wieder zurückgegeben. Interne Auswertungen haben ergeben, dass weiter entfernt liegende Schulen weniger Ausleihvorgänge haben als Schulen aus dem Stadtgebiet Nienburg und dem näheren Umkreis von Nienburg. Um das KMZ Nienburg modern und zukunftsorientiert aufzustellen und weiter entfernt liegende Schulen zu erreichen, plant die Verwaltung eine Umstellung der Medien auf so genannte Onlinelizenzen. Beim Erwerb von Onlinelizenzen erhalten die interessierten Lehrkräfte sämtlicher Schulen im Kreisgebiet die Möglichkeit, Filme in der Schule oder zu Hause von einem externen Server herunterzuladen. Der heruntergeladene Film kann für schulische Zwecke auf Speichermedien kopiert und beliebig oft vervielfältigt werden. Einzige Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer ausreichend schnellen Internetverbindung, d.h. mindestens DSL 6.000. Für jede Lehrkraft würde im KMZ ein Benutzerkonto mit Passwort eingerichtet werden. Mit ihrem Benutzernamen und dem Passwort könnten die Lehrkräfte auf den erforderlichen Server mit dem Filmbestand zugreifen.

Aus Kostengründen ist nicht angedacht, einen eigenen Server einzurichten und zu pflegen, sondern auf einen Server der Fa. ANTARES zurückzugreifen. Diese Firma hat sich bundesweit auf die Online-Zurverfügungstellung von Medien spezialisiert und arbeitet bereits mit dem Landkreis bezüglich des Onlinekatalogs zusammen. Die Geräte müssten allerdings weiter vor Ort ausgeliehen werden.

 

Die entstehenden Kosten sind in der Beschlussvorlage dargestellt. Eine Onlinelizenz kostet etwa 3x so viel (600 €) wie eine normale Kreislizenz (250 €). Dafür braucht man diese nur einmal zu erwerben, während man bei einer Kreislizenz für stark nachgefragten Filmen mehrere Verleihexemplare des Films benötigt und so teilweise höhere Kosten als bei einer Onlinelizenz hat. Ansonsten ist für die Einrichtung des Online-Servers eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 995 € an ANTARES zu zahlen. Außerdem nimmt ANTARES für jeden als Onlinelizenz erworbenen Film 60 € Einstellgebühren.

 

Im Rahmen des Konjunkturpakets II gab es eine eigene Förderrichtlinie für KMZ, welche den Erwerb von 450 Landesonlinelizenzen für sämtliche Nds. KMZ durch das Land ermöglichte.  90 % der Kosten wurden durch Fördermittel abgedeckt. Der Landkreis musste die verbleibenden 10% tragen. Für die Verwaltung der 450 über das Konjunkturpaket II erworbenen Landeslizenzen wären ergänzend 1.195 € jährlich an ANTARES zu zahlen. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass diese 450 Landesmedien auch über den „Landesserver Merlin“ kostenlos genutzt werden können. Das Problem dabei wäre aber, dass weitere, durch den Landkreis Nienburg/
Weser erworbene Onlinefilme, nicht über diesen Landesserver genutzt werden könnten, so dass der Landkreis parallel 2 Medienkataloge, d.h. einmal für Merlin und einmal für ANTARES, führen müsste, was die Filmsuche und den organisatorischen Aufwand für Lehrkräfte deutlich erschweren würde.

Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb empfohlen, zunächst sämtliche Filme über ANTARES zu führen und, sollte es eine Lösung von Seiten des Landes für einen gemeinsamen Server bzw. einen gemeinsamen Katalog geben, zielgerichtet Veränderungen vorzunehmen.

 

Die Verwaltung hat sich das Ziel gesetzt, den Onlinebetrieb bereits mit Beginn des kommenden Schuljahres flächendeckend zu starten und würde deshalb nach der politischen Zustimmung zeitnah mit der Umsetzung beginnen wollen.

 

Der Ausschuss wird deshalb gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Umstellung des Kreismedienzentrums von Kreislizenzen auf Kreisonlinelizenzen zum 01.08.2011 vorzunehmen.

 

KTA Hille sieht in dem Vorhaben die richtige Reaktion auf die technischen Entwicklungen und möchte erfahren, ob alle Schulen über die notwendigen technischen Vorraussetzungen verfügen (DSL 6000 Anschluss).

 

KAR Niemeyer antwortet, dass das bei den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises der notwendige Internetanschluss vorhanden ist. Die Grundschulen verfügen zumindest mehrheitlich ebenfalls über eine ausreichend schnell Internetverbindung.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung