Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Hoya eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 167.500 € gewährt.

 

 

 


KAR Niemeyer führt aus, dass die Dreifeldsporthalle Hoya saniert werden soll und die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hierfür eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse beantragt hat. Die Halle deckt zusammen mit der Gutenberghalle und der Sporthalle der Hauptschule Hoya, welche sich beide im Eigentum des Landkreises befinden, den Schulsportbedarf für das Schulzentrum „Auf dem Kuhkamp Hoya“ ab. Damit stehen insgesamt fünf Hallenteile für den Schulsport der vier Sekundarschulen zur Verfügung. Alle fünf Hallenteile werden langfristig für den Schulsport benötigt.

 

Als Bestandteile der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme sind der Austausch von Glasbausteinwänden an den Längsseiten der Sporthalle, die Dämmung der Hallendecke, eine Verbesserung der Raumakustik durch die Anbringung von Schallabsorbern unterhalb der Hallendecke und an den Stirnseiten, die Beschichtung der Hallendecke und der Einbau einer Lüftungsanlage geplant. Die Maßnahmekosten betragen rd. 335.000 €.  Der Fördersatz ist wegen der ausschließlichen Nutzung durch Sekundarschulen gleichzeitig auch der Höchstfördersatz von 50 %, woraus sich ein Zuwendungsbetrag von bis zu 167.500 € ergibt.

 

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung